ARL-Lunch Talk "Kommunale Mobilitätswende"
1. April 2025
13:00 - 14:00 Uhr

online, Anmeldung möglich bis 31.März 2025
Nach der jüngst beschlossenen Novelle des Straßenverkehrsgesetzes können unabhängig vom Bestehen einer Gefahrenlage nun auch der Klima- und Umweltschutz, die Gesundheit und die städtebauliche Entwicklung als Ziele für verkehrspolitische Maßnahmen geltend gemacht werden. Das ist ein von vielen Kommunen seit langem gewünschter Paradigmenwechsel. Fast gleichzeitig hat sich das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil gegen das illegale „aufgesetzte Parken“ auf Gehwegen positioniert. Auch dieses Urteil ist ein Paukenschlag, weil Kommunen das verbotswidrige Parken von Fahrzeugen nicht mehr dulden dürfen, wenn andere Verkehrsteilnehmende dadurch beeinträchtigt werden.