Direkt zum Inhalt

Coming soon: Akklimatisierung - Lokale Anpassung an den Klimawandel

zu sehen ist das Cover der Fachzeitschrift politische ökologie, Band 176, es ist schlicht in weiß gehalten, mit dem Titel des Bandes " Akklimatisierung" als Haupttitel in Petrol und "Lokale Anpassung an den Klimawandel" in Schwarz als Untertitel. Abgebildet ist die Illustration einer Schwammstadt: unten ist das Foto eines Naturschwammes abgebildet, der oben in die Aquarellzeichnung einer grün und blau geprägten Stadtsilhouette übergeht;

Der Arbeitskreis "Klimaangepasste Stadt- und Regionalentwicklung" der ARL hat seine Arbeitsergebnisse in der renommierten Fachzeitschrift politische ökologie im oekom verlag veröffentlicht. Die pö, Band 176, besichtigt den Transformationsprozess vor Ort und nimmt die lokale Klimawandelanpassung in den Blick.

Akklimatisierung
Lokale Anpassung an den Klimawandel

Städte und Regionen sind in der Umweltpolitik gefragt wie nie! Denn von ihnen hängt die praktische
Umsetzung übergeordneter umwelt- und klimapolitischer Ziele ab. Für die örtlichen Verwaltungen ist Klimawandelanpassung
eher eine neue Querschnittsaufgabe, die noch eine Menge Fragen aufwirft, weil sie auch diverse andere umwelt- und sozialpolitische Themenfelder und -politiken berührt. Daraus ergeben

Netzwerken in Brüssel

ARL goes Brussels: ARL-Delegation aus Präsidium und Geschäftsstelle war vom 26./27. Februar 2024 zu Gast in Brüssel.

Die Delegation besuchte vor Ort die Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union, den Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR), die Directorate-General Regio (DG Regio) und die Europabüros des Deutschen Landkreistages, der Leibniz-Gemeinschaft und der Region Stuttgart.

Bericht aus Brüssel (PDF)

Fachaustausch für mehr politische Sichtbarkeit und Wirkung

Auf Initiative der DASL – Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung gab es ein Treffen für eine stärkere und koordinierte Zusammenarbeit der Akademien, Stiftung und raumplanerischen Interessensverbände. Beteiligt waren neben der DASL, die BAK – Bundesarchitektenkammer, der BDLA – Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen, der BDA – Bund Deutscher Architektinnen und Architekten, die SRL – Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung, die Stiftung Baukultur und die ARL, vor Ort vertreten durch ihren Präsidenten, Prof. Dr. Axel Priebs.

Der Austausch nahm aktuelle Anforderungen der Politik an die Planung – wie den Wunsch nach Beschleunigung und der Vereinfachung von Planungs- und Genehmigungsverfahren, sowie die breite Kritik der Fachverbände zu §246e BauGB – zum Anlass, um sich fachlich enger auszutauschen und stärker zu vernetzen, auch um künftig gemeinsam sprechfähiger gegenüber Politik und Öffentlichkeit zu sein.

Andreas Klee übernimmt kommissarisch die Leitung der Geschäftsstelle der ARL

Mit dem Ausscheiden von Prof. Dr. Rainer Danielzyk als Generalsekretär der ARL übernimmt Prof. Dr. Andreas Klee, langjähriger Leiter der Zentralabteilung der ARL, ab dem 1. März kommissarisch das Amt des Generalsekretärs und alle damit verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Geschäftsstelle der ARL. 

Als Mitglied des amtierenden Präsidiums hat er bis zum Dienstantritt der Nachfolge von Rainer Danielzyk auch für die ARL insgesamt Leitungsfunktionen inne. 

Zur Pressemitteilung

Verabschiedung von Rainer Danielzyk als Generalsekretär der ARL

Nach 11 Jahren an der Spitze der Geschäftsstelle und seit 2017 zugleich als Mitglied im Präsidium gibt Prof. Dr. Rainer Danielzyk nach zwei Amtszeiten die Leitung der Geschäftsstelle der ARL ab und kehrt in Vollzeit auf seine Professur für Raumordnung und Regionalentwicklung im Institut für Umweltplanung (IUP) der Leibniz Universität Hannover (LUH) zurück. 

Als Mitglied der Akademie (seit 2000) bleibt er aber weiter in der ARL aktiv, u. a. im Informations- und Initiativkreis Regionalplanung und in der Landesarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen. Er wird zudem laufende Drittmittelprojekte und einige der Leibniz-Aktivitäten der ARL weiterführen. Seine Nachfolge wird gerade in einem gemeinsamen Berufungsverfahren mit der Leibniz Universität Hannover ausgewählt. 

Strategische Regionalentwicklung

Neue Fördermaßnahme von BMWSB und BBSR greift Anregungen aus der Stellungnahme des Ad-hoc-Arbeitskreises „Bundesförderinstrument Regionalentwicklung“ der ARL vom 15.05.2020 auf.

Das Bundesbauministerium fördert erstmals die Erarbeitung strategischer Regionalentwicklungskonzepte. Damit sollen Regionen unterstützt werden, tiefgreifende Veränderungen und Herausforderungen wie die Klimaanpassung, sozioökonomischen Strukturwandel, demographischen Wandel und Migration zum Anlass zu nehmen, um zukunftsorientierte, integrative und kooperative Regionalentwicklung zu initiieren.

 Für eine Pilotphase von 2024 bis 2026 können sich bis zum 10. März 2024 Träger der Regionalplanung, Landkreise und Kommunalverbände bewerben.

Stellungnahme aus der ARL: Risiken und Fehlanreize der gesetzlichen Neuregelungen für einen beschleunigten Wohnungsbau

Seit Wochen kritisieren Fachleute die Pläne des Bauministeriums zur Umsetzung des sogenannten "Bau-Turbo"-Paragraf 246e BauGB zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.

 In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und für Projekte mit mehr als sechs Wohneinheiten könnte der neue Paragraf 246e BauGB bewährte Instrumente der Bauleitplanung, der Bodenpolitik sowie der ökologischen und sozialen Stadtentwicklung wie Öffentlichkeitsbeteiligung, Vorgaben zur Nutzungsmischung oder zur Schaffung sozialer Einrichtungen, Auflagen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen oder Quoten für den sozialen Wohnungsbau sowie Mietpreisbindungen bis Ende 2026 weitreichend außer Kraft setzen. 

Regionalplanung – Wegbereiterin des Windenergieausbaus

Stellungnahme des Informations- und Initiativkreises (IIK) Regionalplanung der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft 

(Stand Januar 2024)

Mit neuen Rechtsgrundlagen regionale Verantwortung übernehmen!

Der Ausbau der Windenergie an Land ist eine wichtige Säule für die Energiewende und den Klimaschutz sowie für eine kostengünstige, verlässliche und nachhaltige Energieversorgung Deutschlands. Seit 2022 gibt der Bund Flächenziele zum Ausbau der Windenergie vor: Bis zum Jahr 2032 müssen 2 % des Bundesgebiets für diesen Zweck planerisch gesichert werden. Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen – insbesondere dem Windenergieflächenbedarfsgesetz und den Änderungen des Baugesetzbuches sowie des Raumordnungsgesetzes – liegen nun deutlich bessere rechtliche Rahmenbedingungen für die Sicherung von Flächen zur Windenergieerzeugung vor. Zudem hat der Bundesgesetzgeber im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt, dass die erneuerbaren Energien als Belang mit Gewichtungsvorrang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen einzustellen sind, solange bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist und die Errichtung und der Betrieb von Anlagen und Nebenanlagen im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.

Zukunftsräume Niedersachsen – Axel Priebs hält Impulsvortrag

Die Regionale Netzwerkkonferenz zum Förderprogramm „Zukunftsräume Niedersachsen“ fand am 11.09.2023 auf Einladung des Amtes für regionale Landesentwicklung (ArL) Weser-Ems zum Thema „Jugend bewegt – Zukunft für unsere Orte“ statt. Im Alten Landtag in Oldenburg wurde über das Förderprogramm und laufende Jugendprojekte informiert. Das Grußwort hielt Wiebke Osigus, niedersächsische Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, den Impulsvortrag Axel Priebs, Präsident der ARL.