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ARL betont überregionale Bedeutung eines einheitlichen Regionalplans für das Ruhrgebiet

Stellungnahme des Präsidiums der Akademie für Raumforschung und Landesplanung (ARL) und der Lenkungsgruppe der LAG Nordrhein-Westfalen der ARL zur aktuellen Situation der Regionalplanung im Ruhrgebiet

Mit großer Sorge haben wir die Pressemeldungen zu den aktuellen Diskussionen über den Regionalplan für das Ruhrgebiet und die Kritik am Regionalverband Ruhr (RVR) vernommen. Angesichts der großen Bedeutung des RVR und des in Aufstellung befindlichen Regionalplans für die Raumordnung insgesamt und speziell die Regionalplanung in Deutschland wenden wir uns mit dieser Stellungnahme an die Mitglieder der Verbandsversammlung des RVR, an das Land Nordrhein-Westfalen und an die interessierte politische und fachliche Öffentlichkeit.

Der erste einheitliche Regionalplan für das Ruhrgebiet ist nach Jahrzehnten zersplitterter räumlicher Zuständigkeiten und teilräumlicher Plandokumente aus fachlicher Sicht ein Projekt von bundesweiter Bedeutung. Der breite, partizipative und konsensorientierte Planungsprozess hat weit über das Ruhrgebiet hinaus großes Interesse und Anerkennung gefunden. Er gilt als innovativer Beitrag zur Fortentwicklung der Regionalplanung in Deutschland.

Den Presseveröffentlichungen der letzten Tage war zu entnehmen, dass die wesentliche Kritik dem Aufstellungsverfahren, der Dauer des Verfahrens und dem nicht mehr erreichbaren Abschluss des Verfahrens in der laufenden Wahlperiode der Verbandsversammlung gilt. Ohne über alle Details des Verfahrens informiert zu sein, möchten wir darauf hinweisen, dass sich die Planungsverfahren für Regionalpläne angesichts der immer größeren Komplexität der Inhalte und der gewachsenen Diskussionsund Konfliktbereitschaft in der Gesellschaft verlängert haben. Diese Entwicklungen führen dazu, dass Regionalpläne zunehmend vor den Verwaltungsgerichten beklagt werden – und zwar von Personen und Gruppen mit unterschiedlichsten Interessen. Deswegen ist es zwingend erforderlich, dass das Planungsverfahren keine Angriffspunkte aus formalen Gründen bietet. Zudem waren in diesem Falle Neuorientierungen der Landesplanung im laufenden Verfahren zu berücksichtigen. Im aktuellen Verfahren des RVR spielt offenbar eine Rolle, dass im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens Änderungen im Plan und damit eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung erforderlich wurden, was mit begrenzten Personalkapazitäten zu bewältigen war. Die Dauer des Verfahrens mag mit Blick auf die erwünschte baldige Schaffung eines verbindlichen Plandokuments bedauerlich sein, ist aber rechtlich zwingend erforderlich und nicht zu umgehen. Außerdem ist bis zum Inkrafttreten des neuen Plans ein Arbeiten mit den bisherigen teilräumlichen Plänen, z. T. sogar mit den zukünftigen Festlegungen, möglich. Die Verlängerung des Regionalplanverfahrens führt also in der Regel nicht zur Verzögerung bei anderen Verfahren.

Inhaltlich spielt in den Diskussionen um die Regionalplanung das Flächenthema, insbesondere die Ausweisung von Gewerbeflächen, eine große Rolle, was angesichts der hohen Besiedlungsdichte des Ruhrgebiets nicht grundsätzlich überrascht. Mit Sorge erfüllt es uns jedoch, dass in der Diskussion auchder über Jahrzehnte gewahrte Konsens über die Sicherung regionaler Grünzüge bzw. Freiräume zur Disposition gestellt werden soll. Bei der Freiraumsicherung geht es allerdings nur nachrangig um eine ökologische Frage. Der Erhalt von Grünflächen im intensiv bebauten Ruhrgebiet mit seiner sehr dispersen Siedlungsstruktur ist in allererster Linie ein wichtiger Beitrag zur regionalen Lebensqualität (wohnortnahe Erholungsflächen) und ein zentraler Standortfaktor (Qualität der Kulturlandschaft). Diese „grünen Lungen des Ruhrgebietes“ in Frage zu stellen hieße, die neben dem „blauen Himmel über dem Ruhrgebiet“ zweite große Errungenschaft früherer Politikgenerationen bei der Schaffung guter und gesunder Lebensbedingungen zur Disposition zu stellen. Dies sind Qualitäten, die nicht nur für die regionale Bevölkerung von hoher Bedeutung sind, sondern auch den Verbleib junger Menschen nach Ausbildung und Studium befördern. Die Schärfe der Konflikte um Ausweisungen von Gewerbeflächen im Freiraum überrascht zudem angesichts des nach wie vor hohen Potenzials an entwicklungsfähigen Brachflächen im Ruhrgebiet und angesichts der fortschreitenden Digitalisierung der Wirtschaft, durch die andere Standortfaktoren und Tendenzen an Bedeutung gewinnen, denen man nicht durch bisher unbebaute Flächen auf der „grünen Wiese“ gerecht wird. Grünzüge verbessern zudem die Frischluftzufuhr, was in Zeiten des Klimawandels mit zunehmender Erwärmung der Städte von wachsender Bedeutung ist.

Mehr denn je ist räumliche Planung auf allen Ebenen auf die Akzeptanz der Bevölkerung angewiesen. Die an dem Verfahren zur Aufstellung des Regionalplans und im Regionalen Diskurs beteiligte Zivilgesellschaft würde sich bei einer Fundamentalkritik an der Regionalplanung zu Recht fragen, warum sie ihre Ideen und Zeit hier eingebracht hat; ein solches Vorgehen führt einmal mehr zu Politikverdrossenheit. Zum anderen wurden umfangreiche öffentliche Finanzmittel für den vielfältig angelegten Beteiligungsprozess eingesetzt, deren Ertrag zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht abgeschöpft werden konnte.

Schließlich möchten wir betonen, dass sich die Diskussion über den Regionalplan auf die fachlichen Aspekte beschränken und nicht den gesamträumlichen Regionalplan oder gar die Kompetenzen des RVR grundsätzlich in Frage stellen sollte. Der in den letzten Jahrzehnten erfolgte gemeinsame Einsatz vieler Gruppen im Ruhrgebiet dafür, den RVR als zentralen Dienstleister für die Entwicklung des Ruhrgebiets und seiner Kommunen zu stärken, war ein richtiger und zukunftsorientierter Ansatz, weil er dem Bedeutungsgewinn und den Handlungsbedarfen auf regionaler Ebene, wie sie in allen eng verflochtenen Metropolregionen zunehmend entstehen, sehr gut entspricht. Jede Destabilisierung des Verbandes würde auch den eingeschlagenen Weg zu einer Modernisierung und Qualitätssteigerung der Entwicklung und Steuerung dieser Region mit ihren vielfältigen Handlungs- und Entwicklungsbedarfen in Frage stellen.

  • Prof. Dr. Sabine Baumgart
    Präsidentin der Akademie für Raumforschung und Landesplanung
  • Prof. Dr. Stefan Siedentop
    Leiter der Landesarbeitsgemeinschaft NRW der Akademie für Raumforschung und Landesplanung

Kontakt

Dr. Tanja Ernst, Stabsstelle Wissenschaftskommunikation der ARL
ernst@arl-net.de
Tel.: 0511 / 34842-56