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Landesarbeitsgemeinschaften

Eine Landesarbeitsgemeinschaft (LAG) ist ein Forum für regional orientierte Forschung und für den Informationsaustausch auf Länderebene. Sie bringt in besonderer Weise das transdisziplinäre Arbeiten in der ARL zum Ausdruck, indem sie Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftler und Praktikerinnen/Praktiker zusammenführt, die dann gemeinsam an konkreten Fragestellungen arbeiten. Daneben erbringt sie Dienstleistungen für Politik und Verwaltung in den betreffenden Ländern. Fragen der Landes- und Regionalentwicklung werden von zeitlich befristet eingesetzten Arbeitsgruppen der LAG behandelt.

Sieben Landesarbeitsgemeinschaften decken das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ab:

Landesarbeitsgemeinschaften führen ein- bis zweimal pro Jahr Mitgliederversammlungen durch, die die Möglichkeit bieten, Ergebnisse von Arbeitsgruppen auf ihre fachliche Aussagekraft bzw. ihren Transfergehalt für Landesplanung, -politik und -verwaltung hin interdisziplinär und querschnittsorientiert zu diskutieren und die Ergebnisse gleichzeitig intern zu evaluieren. Ein Großteil der Landesarbeitsgemeinschaften ist in die Vorbereitung, Durchführung und Bewertung von Regionalplanertagungen bzw. Planerkonferenzen einbezogen.

Jede LAG wird von einer vierköpfigen Lenkungsgruppe geleitet. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe werden von der Mitgliederversammlung der LAG gewählt. Ihre Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Einmalige Wiederwahl ist möglich. Ein Wissenschaftlicher Referent stellt die Verbindung zur Geschäftsstelle der ARL in Hannover her. Die laufenden Arbeiten werden von einem Geschäftsführer koordiniert.

Übersicht der LandesarbeitsgemeinschaftenLAG Berlin/ Brandenburg/ Mecklenburg-VorpommernLAG Sachsen/Sachsen-Anhalt/ThüringenLAG Bremen/Hamburg/Niedersachsen/Schleswig-HolsteinLAG Hessen/Rheinland-Pfalz/SaarlandLAG Baden-WürttembergLAG Bayern