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Stellungnahme des ARL-Forums Bayern zum 4. Bayerischen Modernisierungsgesetz zur Novelle des Landesplanungsgesetzes

Bayern will den Verwaltungsaufwand für die eigenen Einrichtungen, die ansässige Wirtschaft und seine Bürgerinnen und Bürger reduzieren und strebt mit aktuell vier Modernisierungsgesetzen – drei davon bereits in Kraft – eine Deregulierung des bayerischen Landesrechts an. Das Vierte Modernisierungsgesetz will eine umfassende Novelle des Bayerischen Landesplanungsrechts umsetzen. Hierzu reichte das ARL-Forum Bayern eine Stellungnahme ein.

Stellungnahme "Gute Raumplanung sichert qualitätsvolle Raumentwicklung"

Stellungnahme des Präsidiums der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (ARL)

Am 18. Juni 2025 hat die Bundesregierung den so genannten „Bauturbo“ beschlossen, eine Gesetzesinitiative zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bundesregierung, 18.6.2025). Die neue Gesetzgebung soll am 7. Juli in den Bundestag eingebracht werden. Die vorgesehenen Änderungen am Baugesetzbuch, u. a. die Einführung des neuen § 246e, sollen den Wohnungsbau auch dort erleichtern, wo die bisherigen Vorschriften dies nicht vorsahen. Das Hauptziel der Initiative ist, einen Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot zu leisten, vor allem durch Erleichterung und Beschleunigung der Wohnungsproduktion. Der Wohnungsmangel wird in Deutschland zu Recht als erhebliches gesellschaftliches Problem angesehen, und die Klagen über langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren haben an Intensität und Häufigkeit zugenommen.

Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Verwaltungsvereinfachung Landnutzung und Umwelt

Die Stellungnahme richtet sich an die Abgeordneten des Brandenburger Landtags, um den noch vor der Sommerpause zu verabschiedenden "Entwurf eines Gesetzes zur Verwaltungsvereinfachung in den Bereichen Landnutzung und Umwelt" (Drucksache 8/956) wissenschaftlich zu reflektieren und daraus entsprechende Empfehlungen für die weiteren Lesungen abzuleiten.

Stellungnahme des Arbeitskreises Endlagersuche zum Entwurf des Beteiligungskonzepts des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE)

Auf dem Weg zu den Regionalkonferenzen – Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche

Das BASE veröffentlichte die Konsultationsfassung des Konzepts am 26.09.2024 und forderte dazu auf im Rahmen des Konsultationsverfahrens Fragen, Anregungen und Kritik zum Beteiligungskonzept zu äußern. Der Arbeitskreis der ARL reichte daraufhin am 03.12.2024 eine Stellungnahme beim BASE ein.

> Zur Stellungnahme des ARL-Arbeitskreises Endlagerung (PDF)
> Mehr Infos zum Beteiligungskonzept des BASE (BASE-Infoplattform)

Stellungnahme des Präsidiums der ARL zur integrierten Förderung ländlicher Räume und einer regional differenzierten Kohäsionspolitik auf EU-Ebene

Wir brauchen eine Stärkung der europäischen Politiken zur integrierten Förderung ländlicher Räume und eine regional differenzierte Kohäsionspolitik!

Die Europäische Union verfügt mit dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) als Teil der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) und den kohäsionspolitischen Instrumenten, d. h. dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus), dem Kohäsionsfonds, dem Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) und dem Fonds über einen gerechten Übergang (JTF), über vielfältige und bewährte Fördermöglichkeiten zur passgenauen und bedarfsgerechten Unterstützung der regionalen Entwicklung.

Stellungnahme aus der ARL: Risiken und Fehlanreize der gesetzlichen Neuregelungen für einen beschleunigten Wohnungsbau

Seit Wochen kritisieren Fachleute die Pläne des Bauministeriums zur Umsetzung des sogenannten "Bau-Turbo"-Paragraf 246e BauGB zur Beschleunigung des Wohnungsbaus.

 In Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt und für Projekte mit mehr als sechs Wohneinheiten könnte der neue Paragraf 246e BauGB bewährte Instrumente der Bauleitplanung, der Bodenpolitik sowie der ökologischen und sozialen Stadtentwicklung wie Öffentlichkeitsbeteiligung, Vorgaben zur Nutzungsmischung oder zur Schaffung sozialer Einrichtungen, Auflagen für ökologische Ausgleichsmaßnahmen oder Quoten für den sozialen Wohnungsbau sowie Mietpreisbindungen bis Ende 2026 weitreichend außer Kraft setzen. 

Stellungnahme des Präsidiums der ARL zur Geschichte der Akademie und ihrer Vorläuferinstitution

Im Jahr 2016 hat das Präsidium der ARL den Auftrag zur Erforschung der Gründungsgeschichte der Akademie nach dem Zweiten Weltkrieg erteilt. Dieser wurde unter dem Titel „Von der RAG zur ARL: Personelle, institutionelle, konzeptionelle und raumplanerische (Dis-)Kontinuitäten“ an den Historiker Oliver Werner von der Universität Hannover vergeben, der seine Ergebnisse im vergangenen Jahr vorgelegt hat. Diese sind zu Beginn dieses Jahres als Buch unter dem Titel „Wissenschaft ‚in jedem Gewand‘? Von der ‚Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung‘ zur ‚Akademie für Raumforschung und Landesplanung‘ 1935 bis 1955“ im Wallstein-Verlag erschienen. Damit werden der breiten Öffentlichkeit die Ergebnisse des Forschungsauftrags zu Kenntnis gegeben. Es handelt sich dabei – rund 75 Jahre nach der Gründung der ARL – um die erste umfassende und mit Methoden der kritischen Geschichtswissenschaft vorgelegte Aufarbeitung der frühen Jahre der ARL sowie ihrer Vorläuferinstitution, der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG), im Nationalsozialismus.

Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe 2021 – Stellungnahme zu aktuellen Rechtsfragen

Die Flut vom Juli 2021 mit zahlreichen Toten und schwersten Zerstörungen hat in Deutschland erneut zu einer Umweltkatastrophe größten Ausmaßes geführt. Mittlerweile stehen neben Soforthilfen und den großzügigen Spenden Privater umfangreiche staatliche Finanzmittel für einen Wiederaufbau zur Verfügung. Bei den Überlegungen zur Verwendung dieser Mittel stellt sich jedoch die Frage, ob und wieweit auf den zerstörten Flächen überhaupt noch bauliche Anlagen zugelassen werden sollen. Diesen Fragen widmet sich die vorliegende Stellungnahme der ARL, die sich in erster Linie an die zuständigen Träger der Verwaltung auf allen Ebenen, aber auch an den Gesetzgeber richtet. Dabei ist uns bewusst, dass für den kurzfristigen Wiederaufbau zunächst vom geltenden Rechtsrahmen auszugehen und der wichtige Beitrag der Regional- und Landesplanung einzubeziehen ist. Unzumutbar wäre für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen ein längerer Baustopp, bis neue Regeln in Kraft gesetzt und umgesetzt worden sind. Da nach den maßgeblichen Prognosen künftig häufiger extreme Wetterlagen eintreten dürften als bisher, bedarf es jedoch dringend auch grundsätzlicher Überlegungen zur Fortentwicklung dieses Rechtsrahmens.