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Zukunftsdiskurs “Raumbezogene Identitäten verstehen und nutzen - Eine Chance für zukunftsorientierte Regionen ”

Der Zukunftsdiskurs “Raumbezogene Identitäten verstehen und nutzen - Eine Chance für zukunftsorientierte Regionen ” wird von 5/2019 bis 4/2020 vom Niedersächsischen Ministeriums für Wissenschaft und Kultur gefördert.  

Mit stärkerer Regionalisierung versuchen Regionen den tiefgreifenden Veränderungen der Transformation zu begegnen. Dabei kennzeichnen neue Kooperationen z.B. in Fragen der Infrastruktur (Verkehr, Kultur) aber auch das Herausstellen von Alleinstellungsmerkmalen das neue Selbstverständnis von Regionen. Parallel dazu findet in der Wissenschaft aber auch in der Gesellschaft eine Debatte über die Identifikation von Bürgern und Bürgerinnen mit ihrer Region statt, die mal als Heimatverbundenheit und dann wieder als  raumbezogene Identität  oder place attachment diskutiert wird.

„Veränderung ist die Normalität“ – Raumwirksamkeit der Digitalisierung

Frühjahrssitzung der LAG BW am 11./12.4.2019 in Mannheim

Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Städte und Regionen und die regionale Planung ist nur sehr eingeschränkt absehbar - insbesondere wenn es um Daseinsvorsorge geht.

So war die Frage nach der Raumwirksamkeit der Digitalisierung zentrales Thema der Frühjahrssitzung der LAG Baden-Württemberg, die von der Ad-hoc-AG „Raumwirksamkeit der Digitalisierung“ um Prof. Dirk Engelke (HS Rapperswil, CH) als Workshop konzipiert war.

Diskussion im World-Café

 

Neben Vorträgen zu Digitalisierungsstrategien und Steuerungsansätzen in Kommunen und Regionen wurden zentrale Herausforderungen des planerischen Umgangs mit Digitalisierung in einem World-Café intensiv erörtert.  

Jetzt bestellen: Das neue Handwörterbuch der Stadt- und Raumentwicklung!

Die vollständige Neufassung und thematische Erweiterung des ARL-Grundlagenwerkes umfasst vier Bände und bietet zu allen zentralen Fachbegriffen der Raumwissenschaften und Raumplanung 284 aktualisierte Einzelbeiträge renommierter Expertinnen und Experten.

Raum- und Regionalentwicklung in Österreich

v.l.n.r. A. Priebs, M Seidl, B. Honé, R. Danielzyk Auf Einladung der Niedersächsischen Ministerin für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung, Birgit Honé, nahmen Prof. Dr. Axel Priebs, Vizepräsident der ARL und Prof. Dr. Rainer Danielzyk, Generalsekretär der ARL, vom 18.-20. März 2019 an einer Delegationsreise zu Zielen in Wien und Niederösterreich teil.

Bei Gesprächen mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, der Niederösterreichischen Landesregierung, dem Bürgermeister von Wien und der Stadt St. Pölten ging es um vielfältige Fragen der Regionalentwicklung, Raumplanung, Infrastruktur- und Wohnungspolitik.

Ein besonderer Höhepunkt der Reise war der intensive und erkenntnisreiche Austausch mit dem Geschäftsführer der österreichischen Raumordnungskonferenz (ÖROK), Mag. Markus Seidl.

BredowCast zum Institut für gesellschaftlichen Zusammenhalt (IfGZ)

Wie entsteht Zusammenhalt? Was kann man dafür tun? Und ist Zusammenhalt immer etwas Positives? Diesen Fragen widmen sich elf wissenschaftliche Einrichtungen aus ganz Deutschland, unter anderem die ARL, im Rahmen des "Instituts für gesellschaftlichen Zusammenhalt". Im BredowCast 42 erklärt Dr. Jan-Hinrik Schmidt, was es mit dem Institut auf sich hat und wie sich gesellschaftlicher Zusammenhalt erforschen lässt. 

Hören Sie doch einfach mal rein: https://www.leibniz-hbi.de/de/aktuelles/bredowcast-42-wie-erforscht-man-gesellschaftlichen-zusammenhalt

Neues Buch “Urban gardening and the struggle for social and spatial justice” bei Manchester University Press erschienen!

Der von Chiara Certomà, Susan Noori und Martin Sondermann herausgegebene Sammelband untersucht soziale und räumliche Gerechtigkeitsfragen urbanen Gärtnerns auf der Basis internationaler Fallstudien.

Urban gardening and the struggle for social and spatial justice

Urbanes Gärtnern wird in diesem Sammelband als neue soziokulturelle Praxis aktiver Stadtentwicklung von unten betrachtet und hinsichtlich Fragen sozialer und räumlicher Gerechtigkeit untersucht. Dabei reicht die Spannweite der Wirkungen urbanen Gärtnerns von der Stärkung gesellschaftlichen Zusammenhalts und Inklusion über soziale und politische Innovationen in der demokratischen Stadtentwicklung bis hin zu sozial exklusiven Organisationsformen und Prozessen der Ausgrenzung. In kritischen Auseinandersetzungen wird untersucht, ob und inwieweit urbane Gärtner*innen sozialen Ungerechtigkeiten und räumlichen Ungleichheiten entgegenwirken bzw. inwieweit sie diese durch ihr Handeln sogar selbst hervorbringen und verstärken. In den Fallstudien zu Urban Gardening in Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Polen und der Schweiz werden u.a. die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit räumlicher Ressourcen und Funktionen sowie die Gleichwertigkeit der Lebensbedingungen, menschliches Wohlbefinden und demokratische Freiraumentwicklung im städtischen Kontext betrachtet.

Bericht: Workshop des Forums Planungsrecht der ARL am 27.11.2018

Abweichungsgesetzgebung im Raumordnungsrecht und im raumbedeutsamen Umweltrecht

Hintergrund

Der ARL-Arbeitskreis „Forum Planungsrecht“ hat sich die Durchdringung und Fortentwicklung des Raumplanungsrechts zum Ziel gesetzt. Im Jahrestakt organisiert er Workshops zu aktuellen wie grundsätzlichen Fragestellungen, um Wissenschaft und Praxis miteinander ins Gespräch zu bringen. Die diesjährige Veranstaltung fand unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. Wilfried Erbguth (Universität Rostock) in Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium (BMI) am 27.11.2018 in Berlin statt und war der Abweichungsgesetzgebung auf den Gebieten des Raumordnungsrechts und des raumrelevanten Umweltrechts gewidmet. Im Zuge der Föderalismusreform I wurde im Jahre 2006 die grundgesetzliche Verteilung der Gesetzgebungsbefugnisse zwischen Bund und Ländern unter anderem für das Recht der Raumordnung, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Wasserhaushalts neu geordnet: Diese Materien wurden aus der bisherigen Rahmengesetzgebung (Art. 75 GG a.F.) in die konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis des Bundes überführt (Art. 74 Abs. 1 Nr. 29, 31, 32 GG), den Ländern aber zugleich das Recht zur Abweichungsgesetzgebung eingeräumt (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 4, 5 GG). Die Länder können demnach das Bundesrecht auf der Grundlage des Art. 72 Abs. 1 GG ergänzen, soweit dieses keine abschließende Regelung trifft, auf der Grundlage ihrer Abweichungsbefugnisse aber gerade auch die Entscheidungen des Bundesgesetzgebers für ihr Landesgebiet außer Kraft setzen. Nachdem der Bund mit dem Raumordnungsgesetz (ROG) 2008, dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 2009 sowie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 2009 von seinen neuen Gesetzgebungsbefugnissen Gebrauch gemacht hat, sind auch die Länder auf den Gebieten des Landesplanungsrechts, des Naturschutz- und Wasserrechts gesetzgeberisch tätig geworden; zwischenzeitlich ist aber auch das Bundesrecht – beispielsweise durch das ROG 2017 – erneut geändert worden. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen erscheint eine Zwischenbilanz zur Abweichungsgesetzgebung angezeigt, um bewerten zu können, inwieweit und mit welchen Folgen sich dieser neue und kontrovers diskutierte Kompetenztypus in für die Raumplanung wichtigen Rechtsbereichen niedergeschlagen hat.

UrbanRural SOLUTIONS: Daseinsvorsorge geht uns alle an

  

 

 


Pressemitteilung

Hamburg, den 29.03.2019

Wie komme ich zur Arztpraxis, meine Kinder zum Kindergarten oder zur Schule? Finden sie dort auch einen Platz? Wo sind die nächstgelegenen Einkaufsmöglichkeiten und wie komme ich da auch ohne eigenes Auto hin? Welche Freizeitangebote machen eine Region für Jugendliche attraktiv?

Diese Fragen hat sich eine 13-köpfige Innovationsgruppe in den letzten vier Jahren am Beispiel von drei Regionen in Deutschland gestellt. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) haben die Mitglieder der Gruppe aus Raum- und Verkehrsplanung, Wirtschafts- und Innovationswissenschaften sowie kommunalen Verwaltungen der Regionen Stadt Köln (und Umland), dem Erweiterten Wirtschaftsraum Hannover und dem Landkreis Göttingen-Osterode am Harz gemeinsam Antworten auf Herausforderungen der Daseinsvorsorge gesucht.