Save the date: Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse – der Beitrag von Raumordnung und Raumentwicklung
Fachtagung der Akademie für Raumforschung und Landesplanung am 20. November 2019 in den Reinhardtstraßen-Höfen in Berlin
Unbestrittenes Ziel der Raumordnungspolitik von Bund und Ländern ist es, im Gesamtraum und seinen Teilräumen ausgeglichene soziale, infrastrukturelle, wirtschaftliche, ökologische und kulturelle Verhältnisse zu schaffen.
Dieses Gestaltungsziel ist gleichermaßen in Verdichtungsgebieten wie in ländlichen Räumen, in strukturschwachen wie auch dynamischen Regionen zu verfolgen. Durch räumlichen Ausgleich und Wachstumsimpulse sollen strukturelle Ungleichgewichte zwischen den Regionen verringert werden, um so gleichwertige Lebensverhältnisse zu erreichen. In räumlicher Hinsicht flankiert das Gleichwertigkeitsziel der Raumordnung also das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes.