ARL-Positionspapier zu den neuen Planungsgrundlagen für erneuerbare Energien
Nach dem am 1. Februar 2023 in Kraft getretenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) müssen bis 2032 2 % der Fläche Deutschlands für die Produktion von Windenergie bereitgestellt werden. Das neue ARL-Positionspapier arbeitet die daraus entstehenden Herausforderungen für die Planung heraus und stellt Lösungsvorschläge vor.
ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (Hrsg.) (2024): Neue Planungsgrundlagen für erneuerbare Energien – Herausforderungen und Lösungsvorschläge. Hannover. = Positionspapier aus der ARL 145. URN: https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0156-01458
Das Positionspapier kann als PDF im ARL-Shop heruntergeladen werden: https://www.arl-net.de/de/shop/neue-planungsgrundlagen-f%C3%BCr-erneuerbare-energien