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Nachrichten der ARL zum Themenfeld „Energiewende“ jetzt online verfügbar!

Titelbild ARL-Nachrichten 02-03/2022Klimapolitisch ist eine globale Energiewende notwendig und überfällig. Sie zielt auf die Abkehr von fossilen Energieträgern wie Erdöl, Erdgas und Kohle sowie auf den Ausstieg aus der Kernenergie. Dabei setzt sie auf die Nutzung erneuerbarer Energien aus Wind- und Wasserkraft, aus Sonneneinstrahlung oder Erdwärme und auf Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen bzw. Biomasse. Zur Energiewende gehört aber auch der Um- und Ausbau neuer Speicher-, Leitungs- und Versorgungsinfrastrukturen, die Steigerung der Energieeffizienz sowie eine substanzielle Senkung des Primärenergieverbrauchs. Das Themenfeld Energiewende beinhaltet daher sehr viele unterschiedliche Facetten. Die Nachrichten der ARL konzentrieren sich auf die konkrete Umsetzung und die räumliche Ausgestaltung der Energiewende und den damit verbundenen Strukturwandel.

Während Klimaschutz „abstrakt“ von gesellschaftlichen Mehrheiten gefordert und befürwortet wird, sind die konkreten Auswirkungen des Ausbaus der erneuerbaren Energien sowie der damit verbundene dezentrale Netzausbau vor Ort, also im Raum zu sehen und spürbar. Nutzungskonflikte und Interessensgegensätze werden vorwiegend auf der Ebene der Umsetzung in Planungs- und Genehmigungsprozess ausgetragen. Insofern ist die Raumplanung mit Blick auf die weitere Umsetzung der Energiewende ein zentraler Akteur und kann maßgeblich zum Erfolg beitragen.

Dieser zentralen räumlichen Dimension der Energiewende trägt Axel Priebs in seinem einleitenden Beitrag „Neue rechtliche Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien und Regionalplanung“ Rechnung. Er zeichnet die jüngste Dynamik der veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen im Kontext der Energiewende nach und beleuchtet ihre Bedeutung für die Beschleunigung von Plan- und Genehmigungsverfahren sowie die Rolle und die Praxis der Regionalplanung.

Aufgrund der politischen Dynamik, der ungewöhnlichen Schnelllebigkeit der Gesetzgebung zu den Erneuerbaren Energien und der bereits eingeleiteten Drucklegung unserer Nachrichten aus der ARL haben wir aus Aktualitätsgründen in den Text eingefügt, dass die Novelle des Raumordnungsgesetzes gerade beschlossen wurde. Leider konnte der Autor dabei nicht mehr die letzten Ausführungen zur Photovoltaik ändern. Tatsächlich wurde noch in letzter Minute in den Ausschussberatungen des Bundestages die neugeschaffene Möglichkeit in § 7 ROG (Vorranggebiete mit Ausschlusswirkung) für die Photovoltaik für nicht anwendbar erklärt. Wir bitten dies zu entschuldigen.

Nichtsdestoweniger wünschen wir Ihnen eine anregende Lektüre mit wichtigen Impulsen und fachlichen Ein- und Überblicken zu den für uns alle bedeutsamen Herausforderungen, aber auch Chancen der Energiewende!

Nachrichten der ARL 02-03/2022 – Energiewende