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Raumordnung: Anwalt für gleichwertige Lebensverhältnisse und regionale Entwicklung. Eine Positionsbestimmung

Positionspapier Nr. 115 aus der ARL

Das Gleichwertigkeitsziel der Raumordnung flankiert das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes. Die Errungenschaften des Wohlfahrtsstaates sollen in allen Teilräumen zur Entfaltung kommen, so dass die Teilhabe der Bevölkerung an seinen Leistungen unabhängig von Wohn- und Arbeitsort gewährleistet sein soll.

Aufgrund der hohen Bedeutung der Raumordnung für die Entwicklung des Gesamtraumes und der Teilräume widmet sich die Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (ARL) regelmäßig der Frage nach dem Standort und Stellenwert der Raumordnung in Deutschland. Hierzu ist nun unser aktuelles Positionspapier Nr. 115 aus der ARL „Raumordnung: Anwalt für gleichwertige Lebensverhältnisse und regionale Entwicklung. Eine Positionsbestimmung“ erschienen, welches Sie kostenfrei unter https://shop.arl-net.de/media/direct/pdf/pospapier/pospapier_115.pdf herunterladen können.