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Privilegierung von Außenbereichsvorhaben i. S. d. § 35 BauGB

Neu erschienen: Positionspapier aus der ARL 94

Dieses Arbeitspapier thematisiert die planerischen Steuerungsmöglichkeiten bzw. -defizite bezüglich privilegierter Vorhaben im Außenbereich im Sinne von § 35 Baugesetzbuch (BauGB). Dabei sind zum einen grundsätzlichere Betrachtungen zur rechtlichen Ausgangslage notwendig. Zum anderen ist in einem weitergehenden Ansatz zu diskutieren, ob in Anbetracht der ständigen additiven Weiterentwicklung der Privilegierungstatbestände infolge vermehrter Nutzungsansprüche der Koordinationsauftrag der Raumplanung überhaupt noch erfüllt werden kann. Weiter wäre zu fragen, ob oder inwiefern vor diesem Hintergrund die Privilegierungstatbestände noch aufrechterhalten werden können, da diese Entwicklung der Leitvorstellung der Nachhaltigkeit zuwiderläuft (Anwendungsmaxime des Raumordnungsgesetzes).