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IIK Regionalplanung – neue Themen im Blick

Biogasanlage Foto: G.-R. Damm

Mit der Vorlage des E-Papers der ARL Nr. 16 „Leitfaden Logistik“ von Prof. Dr. Dirk Vallée, Aachen, hat der Informations- und Initiativkreis (IIK) Regionalplanung der Akademie seine Beratungen zu dieser Thematik erfolgreich abgeschlossen. ARL-Generalsekretär Prof. Dr.-Ing. Dietmar Scholich, Hannover, dankte allen beteiligten IIK-Mitgliedern für ihre engagierte Mitwirkung an diesem Vorhaben. Der Abschluss bot Gelegenheit, sich beim 32. Treffen des IIK am 07./08.12.2012 in Ludwigsburg über neue Fragestellungen auszutauschen.

Planerischer Steuerungsbedarf im „Außenbereich“

Die Arbeitsgruppe (AG) hat den zum letzten IIK-Treffen vorgelegten Papierentwurf inhaltlich ergänzt. Ltd. Techn. Dir. Thomas Kiwitt, Stuttgart, Erster Regionsrat Prof. Dr. Axel Priebs, Hannover, und Ltd. Planer a. D. Theophil Weick, Neustadt/Weinstraße, haben grundsätzliche Fragen gestellt und beantwortet, z. B. ob es noch zeitgemäß ist, nach Innen- und Außenbereich zu differenzieren, und ob für den Außenbereich die Privilegierung durch eine grundsätzliche Planungspflicht ersetzt werden sollte. Daneben haben sie die zentralen „Botschaften“ in Form von Schlussthesen zusammengefasst.

Für die Siedlungstätigkeit kommen Außenbereiche nur bedarfsgerecht und nachgeordnet in Betracht (§ 35 BauGB). Dennoch kommen die Außenbereiche in einen verstärkten Nutzungsstress, vor allem weil sich Nutzungskonflikte durch die stark zunehmende Dichte von Vorhaben sowohl aus der Landwirtschaft als auch aus dem Energiebereich mehren, die der Gesetzgeber ausdrücklich privilegiert hat. Dazu gehören z. B. große und sehr große Tiermastanlagen sowie Vorhaben zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien. Die Folge sind zusätzliche qualitative und quantitative Mehrbelastungen des Freiraums, negative Wirkungen auf Naturhaushalt und Landschaft, aber auch auf die allgemeine Standortqualität. Vielerorts muss die Regionalplanung ohnmächtig verfolgen, wie durch große Schlachthöfe und Biogasanlagen sowie andere privilegierte Bauvorhaben die Kulturlandschaft und das Landschaftsbild schleichend und ohne öffentliche Eingriffsmöglichkeiten verändert werden. Entscheidend dafür ist das Fehlen einer einheitlichen Verwaltungspraxis bei der Beurteilung der Raumbedeutsamkeit als entscheidender Schwelle zur Bindungswirkung regionalplanerischer Zielaussagen.

Gesetzlicher Auftrag der Regionalplanung ist es, die Kulturlandschaften wirksam zu schützen und zu gestalten. Das kann sie aber nur, wenn sie bundesweit die ausschließliche Zuständigkeit zur Außenbereichsplanung erhält. Das bedeutet, dass in der Regel Windkraftstandorte regionalplanerisch gesteuert und landwirtschaftliche Vorhaben ab einer bestimmten Größenordnung als raumbedeutsam eingestuft werden. Insofern muss dringend eine bundesweite Normierung der Schwelle zur Raumbedeutsamkeit relevanter Außenbereichsvorhaben in Angriff genommen und § 35 BauGB in seiner heutigen Form mit einer umfassenden Privilegierung landwirtschaftlicher Bauvorhaben unabhängig von ihrer Größe und mit lediglich abstrakter Futtergrundlage auf den Prüfstand gestellt werden.

Die AG des IIK stellt ihre Empfehlungen in Kürze in einem Positionspapier aus der ARL auf der Website der Akademie zur Diskussion.

Themenbörse – künftige Fragestellungen des IIK

Im zweiten Teil des Treffens diskutierten die IIK-Mitglieder Themen, denen sich der IIK künftig widmen könnte. Angesichts der sich mancherorts verschärfenden Situation wird sich der IIK erneut mit dem großflächigen Einzelhandel beschäftigen. Er kann hier an seine Untersuchungen aus dem Jahr 2006 (Positionspapier Nr. 67 aus der ARL „Großflächiger Einzelhandel als Herausforderung“) und an weitere Arbeiten unter dem Dach der ARL (z. B. Positionspapier Nr. 87 aus der ARL „Einzelhandel in Nordrhein-Westfalen planvoll steuern“ aus dem Jahr 2011) anknüpfen. Weiter verfolgt werden sollen die Zusammenhänge von Öffentlichkeitsarbeit, Plandidaktik und Aufbereitung des Datenfundus (Monitoring) in der Raumplanung, insbesondere auf der regionalen Ebene.

Abgerundet wurde das IIK-Treffen durch einen Bericht von Dirk Vallée zur Rolle der Regionalplanung bei großen Infrastrukturprojekten am Beispiel des Raumordnungsverfahrens Stuttgart 21. Außerdem berichteten Prof. Dr. Hans-Jörg Domhardt, Kaiserslautern, und Dietmar Scholich über aktuelle Vorhaben an der TU Kaiserslautern und in der ARL zum Thema „Raumplanung und Energiewende“.

Auf Vorschlag des IIK hat das Präsidium der ARL Rechtsanwalt Ass. jur. Frank Reitzig, Berlin, zum neuen Mitglied des IIK Regionalplanung berufen.