Länderneugliederung in Deutschland
Mit dem Auslaufen des Solidarpaktes im Jahr 2019 und dem gleichzeitigen Einsetzen der verfassungsrechtlich verankerten Schuldenbremse werden einige Bundesländer vermutlich das Limit ihrer Leistungsfähigkeit erreichen. Zudem scheint die finanzielle Solidarität unter den Ländern an Grenzen zu stoßen, wie die Klagen von Bayern und Hessen zum Länderfinanzausgleich belegen. Angesichts der anhaltenden Diskussion über die föderale Ordnung in der Bundesrepublik Deutschland hatte die ARL Ende 2011 den Arbeitskreis "Neugliederung des Bundesgebietes - oder Kooperation der Bundesländer?" gebildet. Experten befassten sich hier mit der territorialen Gliederung der Länder und beleuchten Chancen, Möglichkeiten und Grenzen, aber auch Alternativen zu einer Neugliederung. In diesem IzR Heft kommen einige Mitglieder des Arbeitskreises zu Wort.
Sie nehmen Stellung zu den zentralen Fragen:
- Sollen Aufgaben für das ganze Bundesgebiet einheitlich erfüllt werden oder sollen Unterschiede zwischen Regionen zugelassen oder gar gefördert werden?
- Wie kann der spezifische deutsche Föderalismus gestützt und weiter entwickelt werden und zwar so, dass er nicht nur noch die administrative Wirklichkeit eines zunehmenden Zentralismus ist?
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