Regionalplanung – Wegbereiterin des Windenergieausbaus
Stellungnahme des Informations- und Initiativkreises (IIK) Regionalplanung der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft
(Stand Januar 2024)
Mit neuen Rechtsgrundlagen regionale Verantwortung übernehmen!
Der Ausbau der Windenergie an Land ist eine wichtige Säule für die Energiewende und den Klimaschutz sowie für eine kostengünstige, verlässliche und nachhaltige Energieversorgung Deutschlands. Seit 2022 gibt der Bund Flächenziele zum Ausbau der Windenergie vor: Bis zum Jahr 2032 müssen 2 % des Bundesgebiets für diesen Zweck planerisch gesichert werden. Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen – insbesondere dem Windenergieflächenbedarfsgesetz und den Änderungen des Baugesetzbuches sowie des Raumordnungsgesetzes – liegen nun deutlich bessere rechtliche Rahmenbedingungen für die Sicherung von Flächen zur Windenergieerzeugung vor. Zudem hat der Bundesgesetzgeber im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt, dass die erneuerbaren Energien als Belang mit Gewichtungsvorrang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen einzustellen sind, solange bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist und die Errichtung und der Betrieb von Anlagen und Nebenanlagen im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen.