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Nachhaltige Flächennutzung durch Raum- und Umweltplanung

Leitung:
Christian Jacoby
Geschäftsführung:
Christina Wiemers

Das Nachhaltigkeitsziel „Reduzierung des Flächenverbrauchs“ ist trotz zahlreicher Forschungsaktivitäten und Modellprojekte der vergangenen Jahre nicht erreicht. Demografische, wirtschaftliche und technologische Entwicklungen erhöhen den Druck auf die Fläche und gefährden quantitativ und qualitativ die Funktionen (Ökosystemleistungen) bisher unbesiedelter Freiräume und zersiedeln damit gewachsene Kulturlandschaften. Gerade auch Energiewende, Mobilität und Klimawandel verstärken die Flächenkonkurrenzen. Raum- und Umweltplanung ist mehr denn je gefordert, mit bewährten und neuen Instrumenten eine nachhaltige, effiziente Flächenentwicklung zu gewährleisten.

Nicht zuletzt ausgelöst durch den Antrag auf ein Volksbegehren in Bayern (https://betonflut-eindaemmen.de/) ist das Thema „Reduzierung des Flächenverbrauchs“ vergleichsweise weit oben auf der landespolitischen Agenda. Bundesweit ist die Diskussion über „quantitative Vorgaben zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme“ (§ 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG), die Einführung eines damit verbundenen Flächenzertifikatehandels sowie die Erweiterung der Umweltprüfung um das Schutzgut „Fläche“ (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 ROG) zu intensivieren und mit den Möglichkeiten und Grenzen der Planungspolitik und –praxis in den Regionen und Kommunen zu spiegeln. In der Diskussion dominieren derzeit Vorschläge für die kommunale Handlungsebene (wirksamere Instrumente der Innenentwicklung), die Raumordnung wie auch die Landschaftsplanung werden gerade in Bayern hinsichtlich Ihrer Möglichkeiten deutlich unterbewertet. Teilweise wird die Diskussion auch zu eng auf den quantitativen Aspekt des Flächensparens beschränkt.

Drei Kernfragen stellen sich für die AG:

  1. Was können und sollen kommunale Planungsinstrumente insbesondere in Bezug auf die Innenentwicklung leisten und wie weit kann Landes- und Regionalplanung gerade auch in Bayern mehr als bisher die Entwicklung resilienter Siedlungsstrukturen im Sinne einer doppelten Innenentwicklung (verdichtete Baustrukturen und qualitätsvolle Freiflächen) unterstützen?
     
  2. Was können und sollen formelle und informelle Instrumente der Landes- und Regionalplanung leisten und wie können diese insbesondere eine nachhaltige, flächeneffiziente und raumverträgliche Siedlungsentwicklung (Innen- und Außenentwicklung) in allen Teilräumen Bayerns effektiver als bisher steuern?
     
  3.  Was können und sollen Landes- und Regionalplanung in Bayern in Verknüpfung mit der Landschaftsplanung zur Sicherstellung eines quantitativ und qualitativ wirksameren Frei-raumschutzes unter Berücksichtigung von Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität, Energiewende und Klimawandel leisten?