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Einladung zum Forum Planungsrecht: „Die Planung der Energieerzeugung an Land“ am 24.11.2023 im BBR Berlin

Präsenzveranstaltung am 24.11.2023 in den Räumlichkeiten des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung, Straße des 17. Juni 112, 10623 Berlin

Für die Energiewende und den Klimaschutz ist der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien an Land dringend notwendig. Ambitionierte Ausbauziele sind von der Bundesregierung festgelegt worden und müssen nun umgesetzt werden. Dafür braucht es – wie insbesondere die Windenergie zeigt – nicht nur ausreichende und geeignete Flächen, sondern auch eine solide Planung, um Nutzungskonflikte und Akzeptanz bei der Bevölkerung miteinander zu vereinbaren.

Save the Date: Planung der Energieerzeugung an Land

Anmeldungen ab Oktober möglich: Präsenzveranstaltung am 24.11.2023 in den Räumlichkeiten des Bundesamts für Bauwesen und Raumordnung, Berlin

Für die Energiewende und den Klimaschutz ist der schnelle Ausbau erneuerbarer Energien an Land dringend notwendig. Ambitionierte Ausbauziele sind von der Bundesregierung festgelegt worden und müssen nun umgesetzt werden. Dafür braucht es – wie insbesondere die Windenergie zeigt – nicht nur ausreichende und geeignete Flächen, sondern auch eine solide Planung, um Nutzungskonflikte und Akzeptanz bei der Bevölkerung miteinander zu vereinbaren.

IIK Forum Planungsrecht diskutiert planerische und rechtliche Rahmenbedingungen räumlicher Transformation

Der Informations- und Initiativkreis Forum Planungsrecht der ARL lädt zur Digitalkonferenz "Das Planungsrecht der Transformationsprozesse" am 12. Dezember 2022 ein.

Der  Workshop knüpft an die Ergebnisse des ARL-Arbeitskreises "Nachhaltige Raumentwicklung für die große Transformation " an. Der Vormittag ist diesen planungswissenschaftlichen Erkenntnissen sowie dem rechtlichen Rahmen am Beispiel von Verfassungsfragen der Klimaschutzplanung gewidmet. Nachmittags widmet sich der Workshop ausgewählten Instrumenten des Planungsrechts zur Ermöglichung und Gestaltung anstehender Transformationsprozesse. Beleuchtet werden das Recht der europäisierten Maßnahmenplanung, der Raumordnung und Bauleitplanung sowie der Planung der Verkehrswende.

Save the Date: Online-Veranstaltung „Das Planungsrecht der Transformationsprozesse“ am 12. Dezember 2022

Der Informations- und Initiativkreis Forum Planungsrecht lädt am 12. Dezember 2022 von 10:00 – 17:00 Uhr zum Online-Workshop „Das Planungsrecht der Transformationsprozesse“ ein. 

Der Workshop behandelt zum einen die planerischen und rechtlichen Rahmenbedingungen von Transformationsprozessen. Dazu stellt unter anderem Dr. Barbara Warner (ARL) die Ergebnisse des ARL-Arbeitskreises „Nachhaltige Raumentwicklung für die große Transformation“ vor und Prof. Dr. Claudio Franzius (Universität Bremen) erörtert Verfassungsfragen der Planung politischer Transformationsentscheidungen am Beispiel der Klimaschutzplanung.

Beiträge vom Workshop "Zukunft und Entwicklungsperspektiven des Planungsrechts" im Frühjahr 2021 sind in der ZUR erschienen

Die Beiträge des Workshops zu Zukunft und Entwicklungsperspektiven des Planungsrechts im Frühjahr 2021 sind wie folgt hier https://www.zur.nomos.de/archiv/2021/heft-12/ erschienen:

  • ZUR 2021, Heft 12, S. 651 ff. (Runkel), 
  • ZUR 2021, Heft 12, S. 659 ff. (Spannowsky) 
  • ZUR 2021, Heft 12, S. 670 ff. (Backes)

Sowie:

Ein Editorial von Herrn Durner, Frau Grotefels und Herrn von Weschpfennig ist erschienen in ZUR 2021, Heft 12, S. 649 f..

Ebenso die Stellungnahme zur Flutkatastrophe in ZUR 2021, Heft 12, S. 675 bis 677.

Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe 2021 – Stellungnahme zu aktuellen Rechtsfragen

Die Flut vom Juli 2021 mit zahlreichen Toten und schwersten Zerstörungen hat in Deutschland erneut zu einer Umweltkatastrophe größten Ausmaßes geführt. Mittlerweile stehen neben Soforthilfen und den großzügigen Spenden Privater umfangreiche staatliche Finanzmittel für einen Wiederaufbau zur Verfügung. Bei den Überlegungen zur Verwendung dieser Mittel stellt sich jedoch die Frage, ob und wieweit auf den zerstörten Flächen überhaupt noch bauliche Anlagen zugelassen werden sollen. Diesen Fragen widmet sich die vorliegende Stellungnahme der ARL, die sich in erster Linie an die zuständigen Träger der Verwaltung auf allen Ebenen, aber auch an den Gesetzgeber richtet. Dabei ist uns bewusst, dass für den kurzfristigen Wiederaufbau zunächst vom geltenden Rechtsrahmen auszugehen und der wichtige Beitrag der Regional- und Landesplanung einzubeziehen ist. Unzumutbar wäre für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen ein längerer Baustopp, bis neue Regeln in Kraft gesetzt und umgesetzt worden sind. Da nach den maßgeblichen Prognosen künftig häufiger extreme Wetterlagen eintreten dürften als bisher, bedarf es jedoch dringend auch grundsätzlicher Überlegungen zur Fortentwicklung dieses Rechtsrahmens.