Beitrag zum nachhaltigen Wassermanagement durch Umsetzung des BRPH
In 2021 trat der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz (BRPH) in Kraft. Damit sind Landes-, Regional- und Bauleitplanung verpflichtet, seine Vorgaben umzusetzen – hiermit gehen viele Herausforderungen einher, die bspw. die ebenen-übergreifende Zusammenarbeit und auch die Abstimmungserfordernisse mit der Wasserwirtschaft betreffen. Im Zentrum der Diskussionen steht ein stärker risikobasierter Ansatz, der u.a. kritische Infrastrukturen betrifft, auch soll der Beitrag der Planung zur Verbesserung von Wasserrückhalt und -speicherung in der Landschaft gestärkt werden.
Im Rahmen der ARL-Mission "Wasser" erarbeitet die ARL mit dem transdisziplinären Team um Sandra Pennekamp ( Büro INFRASTRUKTUR & UMWELT), Gerold Janssen (IÖR), Petra Schmidt-Kaden (ehem. Regierung Mecklenburg-Vorpommern) und Wolfgang Riegler (Bezirksregierung Arnsberg) eine „Arbeitshilfe“ zur Umsetzung des BRPH.
Ziel ist es, konkrete Umsetzungshinweisen und Praxisbeispiele nachzugehen und Fragen zu diskutieren, die die Umsetzung der Erfordernisse aus dem BRPH für Regionen, Kommunen und Länder betreffen.
ARL plant Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bundesraumordnungsplans Hochwasserschutz
In 2021 trat der Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz in Kraft, damit sind Landes-, Regional- und Bauleitplanung verpflichtet, seine Vorgaben umzusetzen. Im Rahmen der ARL-Mission "Wasser" erarbeitet die ARL mit einem transdisziplinären Team eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des Planes.

