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Stellungnahme "Gute Raumplanung sichert qualitätsvolle Raumentwicklung"

Stellungnahme des Präsidiums der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (ARL)

Am 18. Juni 2025 hat die Bundesregierung den so genannten „Bauturbo“ beschlossen, eine Gesetzesinitiative zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bundesregierung, 18.6.2025). Die neue Gesetzgebung soll am 7. Juli in den Bundestag eingebracht werden. Die vorgesehenen Änderungen am Baugesetzbuch, u. a. die Einführung des neuen § 246e, sollen den Wohnungsbau auch dort erleichtern, wo die bisherigen Vorschriften dies nicht vorsahen. Das Hauptziel der Initiative ist, einen Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot zu leisten, vor allem durch Erleichterung und Beschleunigung der Wohnungsproduktion. Der Wohnungsmangel wird in Deutschland zu Recht als erhebliches gesellschaftliches Problem angesehen, und die Klagen über langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren haben an Intensität und Häufigkeit zugenommen.

Neues Präsidium der ARL berufen

Für die Amtszeit 2025/2026 hat das Kuratorium der ARL – nach der Wahl durch die Mitgliederversammlung im November – den bisherigen Präsidenten Prof. Dr. Axel Priebs (Honorarprofessor an der Christian-Albrechts-Universität Kiel und an der Leibniz Universität Hannover) für zwei weitere Jahre berufen. Weitere Mitglieder des ARL-Präsidiums sind die Generalsekretärin Prof. Dr. Antje Bruns (zugleich Leibniz Universität Hannover) sowie die bisherige Vizepräsidentin Prof. Dr. Susan Grotefels (Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster, Honorarprofessorin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster). Neu ins Präsidium berufen wurden Prof. Dr. Markus Hesse (Universität Luxemburg) und Prof. Dr. Jochen Monstadt (Universität Utrecht).

Präsidium dankt Andreas Klee für seinen Einsatz als kommissarischer Generalsekretär der ARL

Axel Priebs übergibt Andreas Klee ein Geschenk

Seit dem 1. März und noch bis zum 31. Juli 2024 leitet Prof. Dr. Andreas Klee die ARL-Geschäftsstelle als Generalsekretär kommissarisch. Das Präsidium der ARL dankte ihm für sein herausragendes Engagement.

Andreas Klee ist seit 2003 Leiter der Zentralabteilung und stellvertretender Generalsekretär der ARL. Nach dem Ausscheiden des letzten amtierenden Generalsekretärs Prof. Dr. Rainer Danielzyk zum März dieses Jahres, übernahm er das Amt des Generalsekretärs in kommissarischer Funktion.

Das Präsidium der ARL nahm die letzte gemeinsame Sitzung mit Andreas Klee in seiner Funktion als kommissarischer Generalssekretär zum Anlass, sich bei ihm für seinen hohen Einsatz und die ausgezeichnete Zusammenarbeit zu bedanken.

Netzwerken in Brüssel

ARL goes Brussels: ARL-Delegation aus Präsidium und Geschäftsstelle war vom 26./27. Februar 2024 zu Gast in Brüssel.

Die Delegation besuchte vor Ort die Vertretung des Landes Niedersachsen bei der Europäischen Union, den Europäischen Ausschuss der Regionen (AdR), die Directorate-General Regio (DG Regio) und die Europabüros des Deutschen Landkreistages, der Leibniz-Gemeinschaft und der Region Stuttgart.

Bericht aus Brüssel (PDF)

Andreas Klee übernimmt kommissarisch die Leitung der Geschäftsstelle der ARL

Mit dem Ausscheiden von Prof. Dr. Rainer Danielzyk als Generalsekretär der ARL übernimmt Prof. Dr. Andreas Klee, langjähriger Leiter der Zentralabteilung der ARL, ab dem 1. März kommissarisch das Amt des Generalsekretärs und alle damit verbundenen Aufgaben und Verantwortlichkeiten in der Geschäftsstelle der ARL. 

Als Mitglied des amtierenden Präsidiums hat er bis zum Dienstantritt der Nachfolge von Rainer Danielzyk auch für die ARL insgesamt Leitungsfunktionen inne. 

Zur Pressemitteilung

Verabschiedung von Rainer Danielzyk als Generalsekretär der ARL

Nach 11 Jahren an der Spitze der Geschäftsstelle und seit 2017 zugleich als Mitglied im Präsidium gibt Prof. Dr. Rainer Danielzyk nach zwei Amtszeiten die Leitung der Geschäftsstelle der ARL ab und kehrt in Vollzeit auf seine Professur für Raumordnung und Regionalentwicklung im Institut für Umweltplanung (IUP) der Leibniz Universität Hannover (LUH) zurück. 

Als Mitglied der Akademie (seit 2000) bleibt er aber weiter in der ARL aktiv, u. a. im Informations- und Initiativkreis Regionalplanung und in der Landesarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen. Er wird zudem laufende Drittmittelprojekte und einige der Leibniz-Aktivitäten der ARL weiterführen. Seine Nachfolge wird gerade in einem gemeinsamen Berufungsverfahren mit der Leibniz Universität Hannover ausgewählt. 

Axel Priebs zum neuen Präsidenten der ARL berufen

Für die Amtszeit 2023/2024 hat das Kuratorium der ARL – Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft nach der Wahl der Präsidiumsmitglieder durch die Mitgliederversammlung der ARL den bisherigen Vizepräsidenten Prof. Dr. Axel Priebs (Honorarprofessor an den Universitäten Hannover und Kiel) als Nachfolger von Sabine Baumgart zum Präsidenten der ARL berufen. Weitere Mitglieder des ehrenamtlich tätigen Präsidiums sind künftig Prof. Dr. Susan Grotefels (Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster), Prof. Dr. Annette Spellerberg (Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau), Petra Ilona Schmidt-Kaden (Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, Land Mecklenburg-Vorpommern) und als hauptamtlicher Generalsekretär der ARL Prof. Dr. Rainer Danielzyk (zugleich Leibniz Universität Hannover).

Stellungnahme des Präsidiums der ARL zu den gesetzlichen Neuregelungen für die Windenergieplanung

Pressemitteilung , 7.12.2022

Am 28.07.2022 wurde das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land („Wind-an-Land-Gesetz“) verkündet. Die darin enthaltenen Regelungen zur planerischen Ausweisung von Standorten für Windenergieanlagen verändern die Planungsverfahren grundsätzlich. Weil damit (auch über den engeren Anwendungsbereich hinaus) erhebliche Folgen für den Stellenwert der Raumordnung insgesamt verbunden sind, erreichen die ARL aktuell zahlreiche Anfragen zum Wind-an-Land-Gesetz und den darin enthaltenen Änderungen bestehender Gesetze, insbesondere des Baugesetzbuchs. Nachfolgend möchte das Präsidium der ARL einige erste Kommentare zu den umfangreichen Novellierungen abgeben, die zum Teil erst in den nächsten Jahren in vollem Umfang wirksam werden:

Stellungnahme des Präsidiums der ARL zur Geschichte der Akademie und ihrer Vorläuferinstitution

Im Jahr 2016 hat das Präsidium der ARL den Auftrag zur Erforschung der Gründungsgeschichte der Akademie nach dem Zweiten Weltkrieg erteilt. Dieser wurde unter dem Titel „Von der RAG zur ARL: Personelle, institutionelle, konzeptionelle und raumplanerische (Dis-)Kontinuitäten“ an den Historiker Oliver Werner von der Universität Hannover vergeben, der seine Ergebnisse im vergangenen Jahr vorgelegt hat. Diese sind zu Beginn dieses Jahres als Buch unter dem Titel „Wissenschaft ‚in jedem Gewand‘? Von der ‚Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung‘ zur ‚Akademie für Raumforschung und Landesplanung‘ 1935 bis 1955“ im Wallstein-Verlag erschienen. Damit werden der breiten Öffentlichkeit die Ergebnisse des Forschungsauftrags zu Kenntnis gegeben. Es handelt sich dabei – rund 75 Jahre nach der Gründung der ARL – um die erste umfassende und mit Methoden der kritischen Geschichtswissenschaft vorgelegte Aufarbeitung der frühen Jahre der ARL sowie ihrer Vorläuferinstitution, der Reichsarbeitsgemeinschaft für Raumforschung (RAG), im Nationalsozialismus.

Wiederaufbau nach der Flutkatastrophe 2021 – Stellungnahme zu aktuellen Rechtsfragen

Die Flut vom Juli 2021 mit zahlreichen Toten und schwersten Zerstörungen hat in Deutschland erneut zu einer Umweltkatastrophe größten Ausmaßes geführt. Mittlerweile stehen neben Soforthilfen und den großzügigen Spenden Privater umfangreiche staatliche Finanzmittel für einen Wiederaufbau zur Verfügung. Bei den Überlegungen zur Verwendung dieser Mittel stellt sich jedoch die Frage, ob und wieweit auf den zerstörten Flächen überhaupt noch bauliche Anlagen zugelassen werden sollen. Diesen Fragen widmet sich die vorliegende Stellungnahme der ARL, die sich in erster Linie an die zuständigen Träger der Verwaltung auf allen Ebenen, aber auch an den Gesetzgeber richtet. Dabei ist uns bewusst, dass für den kurzfristigen Wiederaufbau zunächst vom geltenden Rechtsrahmen auszugehen und der wichtige Beitrag der Regional- und Landesplanung einzubeziehen ist. Unzumutbar wäre für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen ein längerer Baustopp, bis neue Regeln in Kraft gesetzt und umgesetzt worden sind. Da nach den maßgeblichen Prognosen künftig häufiger extreme Wetterlagen eintreten dürften als bisher, bedarf es jedoch dringend auch grundsätzlicher Überlegungen zur Fortentwicklung dieses Rechtsrahmens.