Länderprofil Sachsen-Anhalt
1 Übersicht und geographische Fakten
1. 1 Lage im Raum
Das Bundesland Sachsen-Anhalt ist 1990 im Zuge der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland (BRD) und der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) in seiner heutigen territorialen und rechtlichen Form gegründet worden. Zwar existierte es bereits von 1947 bis 1952, wurde aber im Zuge der Verwaltungsreform der DDR wieder aufgelöst (Land Sachsen-Anhalt o. J.). Die heutige Landeshauptstadt ist Magdeburg. Mit einer Fläche von 20.467 Quadratkilometern ist Sachsen-Anhalt das achtgrößte Flächenland Deutschlands (siehe Tabelle 1). Sachsen-Anhalt ist ein ländlich geprägtes Bundesland und verfügt – damals wie heute – nur über zwei Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern: Halle (Saale) und Magdeburg. Sachsen-Anhalt liegt in der Mitte Deutschlands und grenzt an die Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Thüringen und Niedersachsen. Wichtige Autobahnverbindungen wie die Nord-Süd-Verbindung der A 9 und die Ost-West-Verbindung der A 2 führen durch Sachsen-Anhalt.
1.2 Demographische Entwicklung
In Sachsen-Anhalt leben aktuell rund 2,18 Millionen Menschen. Von 1990 bis 2023 nahm die Bevölkerung um mehr als 30 Prozent ab. Erst seit zwei Jahren stabilisiert sich die Einwohnerzahl wieder. Hintergrund ist vor allem die Zuwanderung aus anderen Regionen Deutschlands sowie aus anderen Ländern. Von der Zuwanderung profitieren in erster Linie die großen Städte Magdeburg und Halle sowie deren angrenzenden Gemeinden, die in den letzten zwei Jahren sogar ein durchschnittliches Bevölkerungswachstum von rund zwei Prozent aufweisen konnten. Die Einwohnerzahl gerade im dünn besiedelten Norden Sachsen-Anhalts ist nach wie vor rückläufig.
Sachsen-Anhalts Bevölkerung ist insgesamt sehr heterogen verteilt. Mit einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 107 Einwohnern pro Quadratkilometer liegt sie unter dem bundesdeutschen Durchschnitt von rund 235 Einwohnern pro Quadratkilometer. Gerade die nördlichen Landkreise Altmarkkreis Salzwedel und der Landkreis Stendal weisen mit 36 bzw. 45 Einwohnern pro Quadratkilometer die geringste Bevölkerungsdichte auf, während vor allem die südlichen Landkreise Burgenlandkreis und Saalekreis eine Bevölkerungsdichte von über 120 Einwohnern pro Quadratkilometer haben. Ein ähnliches Bild zeigt sich auch in der Altersstruktur. Mit einem Durchschnittsalter von 47 Jahren und 11 Monaten im Jahr 2022 (Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 2023) ist Sachsen-Anhalt gegenüber dem Bundesdurchschnitt (44,6 Jahre) durch eine höher- bis hochaltrige Bevölkerung geprägt (Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung o.J.).
Die 7. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Sachsen-Anhalt (Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt 2021) geht davon aus, dass die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt bis 2035 auf rund 1,9 Millionen Menschen sinken wird. Dabei ist der Rückgang in den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten von einer unterschiedlichen Geschwindigkeit geprägt. Die beiden kreisfreien Städte Magdeburg und Halle verlieren deutlich langsamer an Einwohnern als Städte wie beispielsweise Dessau oder der Landkreis Mansfeld-Südharz.
1.3 Verwaltungsstrukturen
Die Kommunalebene umfasst in Sachsen-Anhalt die kreisfreien Städte Magdeburg, Halle, Dessau-Roßlau sowie elf Landkreise (Altmarkkreis Salzwedel, Landkreis Stendal, Landkreis Börde, Landkreis Jerichower Land, Landkreis Harz, Salzlandkreis, Landkreis Anhalt-Bitterfeld, Landkreis Wittenberg, Landkreis Mansfeld-Südharz, Saalekreis, Burgenlandkreis). Insgesamt existieren in Sachsen-Anhalt 215 kreisangehörige Gemeinden, die in 101 Einheitsgemeinden sowie 18 Verbandsgemeinden (mit 114 Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden) organisiert sind. Einheitsgemeinden umfassen kreisangehörige Gemeinden, die hauptamtlich mit einer eigenen Verwaltung ausgestattet sind. Die Interessen der einzelnen Ortschaften werden über das Modell des Ortschaftsrates oder des Ortsvorstehers gegenüber der Einheitsgemeinde vertreten.
Im Gegensatz dazu sind Mitgliedsgemeinden von Verbandsgemeinden rechtlich selbstständige Gemeinden. Sie verfügen jedoch über keine eigenen Verwaltungsstrukturen. Grundlage hierfür ist eine Verbandsgemeindevereinbarung, die durch die Kommunalaufsichtsbehörde zu genehmigen ist. Die Aufgaben werden gemäß den Entscheidungen der Mitgliedsgemeinden durch die Verbandsgemeindeverwaltung vollzogen (Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt o.J.).
Durch diese umfassende Verwaltungsgebietsreform im Jahr 2010 kam es zu einer grundlegenden Neuordnung in Sachsen-Anhalt. Mit der Einführung von Einheitsgemeinden entstanden kommunale Gebietskörperschaften, die teilweise eine Fläche aufweisen, die größer ist als die der Stadt Köln (405 km²). Ein Beispiel ist die nördlich von Magdeburg gelegene Stadt Gardelegen. Mit über 600 km² handelt es sich flächenmäßig um die drittgrößte Stadt Deutschlands. Allerdings leben in Gardelegen nur rund 22.000 Einwohner verteilt auf die Kernstadt und 48 Ortsteile.
Das Landesverwaltungsamt ist die mittlere Verwaltungsbehörde und bildet das Bindeglied zwischen der Landesregierung und der kommunalen Ebene. Das Landesverwaltungsamt ist die obere Kommunalaufsichtsbehörde der Kommunen.
2. Landesentwicklung (Landesplanung)
2.1 Organisation der Landesentwicklung
Die Aufgaben der Landesentwicklung obliegen der obersten Landesentwicklungsbehörde, die derzeit im Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt verankert ist. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Raumordnungsgesetz (ROG) sowie das Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA). Zu den Aufgaben der obersten Landesentwicklungsbehörde zählen gem. § 2 Abs. 2 LEntwG LSA:
- die Aufstellung des Landesentwicklungsplans,
- die Abstimmung der Planung auf Landesebene mit dem Bund und anderen Bundesländern und die Mitwirkung an der Raumordnung des Bundes,
- die Zusammenarbeit mit dem Bund an einer Raumordnung in der Europäischen Gemeinschaft und im größeren europäischen Raum,
- die Führung des Amtlichen Raumordnungs-Informationssystems einschließlich des Raumordnungskatasters sowie die Raumbeobachtung und die Erarbeitung von prognostischen Grundlagen für die Landesentwicklung,
- die Entscheidung über die Abweichung von einem Ziel der Raumordnung im Landesentwicklungsplan,
- die Erarbeitung von Vorgaben für inhaltliche Definitionen und die Form der Pläne nach § 7 Abs. 1 LEntwG,
- die Festlegung von Planungsräumen,
- die Untersagung von raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen,
- die Durchführung von Raumordnungsverfahren, soweit nicht die unteren Landesentwicklungsbehörden zuständig sind,
- die Abgabe von landesplanerischen Stellungnahmen im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Verfahren für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen.
Die unteren Landesentwicklungsbehörden sind auf Ebene der kreisfreien Städte und Landkreise angesiedelt und gem. § 2 Abs. 3 LEntwG zuständig für:
- die Abgabe von Stellungnahmen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Verfahren für raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen,
- die Durchführung von Raumordnungsverfahren, deren räumliche Auswirkungen sich auf das Gebiet eines Landkreises beschränken und die durch die oberste Landesentwicklungsbehörde übertragen werden,
- die Beratung über Erfordernisse der Raumordnung.
Die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung der Regionalen Entwicklungspläne sowie der Regionalen Teilgebietsentwicklungspläne erfolgt durch die Regionalen Planungsgemeinschaften, die als kommunale Zweckverbände organisiert sind. Träger der Regionalplanung sind die Landkreise und kreisfreien Städte (siehe Abschnitt 3).
Die oberste Landesentwicklungsbehörde führt die Rechts- und Fachaufsicht über die unteren Landesentwicklungsbehörden sowie die Rechtsaufsicht über die Regionalen Planungsgemeinschaften (§ 3 LEntwG) aus.
2.2 Formelle Instrumente der Landesplanung
Der Landesentwicklungsplan bildet die planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt und besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen zur Raum- und Siedlungsstruktur, zur Freiraumstruktur sowie zu den zu sichernden Standorten und Trassen für unterschiedliche Nutzungen, wie beispielsweise Rohstoff- und Wassergewinnung, Industrieansiedlungen und Verkehrsanlagen. Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan ist am 12.03.2011 in Kraft getreten. Um den aktuellen Herausforderungen, insbesondere dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem Strukturwandel im mitteldeutschen Braunkohlerevier sowie den demographischen Entwicklungen angemessen begegnen zu können, wird der Landesentwicklungsplan derzeit neu aufgestellt. Abgeleitet aus den aktuellen Herausforderungen für das Land Sachsen-Anhalt wurden folgende strategische Handlungsfelder im künftigen Landesentwicklungsplan definiert:
- attraktive Standortvoraussetzungen schaffen,
- zukünftige Mobilitätsformen gestalten,
- Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel aktiv gestalten,
- Energieversorgung nachhaltig sichern,
- biologische Vielfalt stärken und natürliche Ressourcen nachhaltig bewahren,
- Daseinsvorsorge stärken,
- Räume nachhaltig und zielgerichtet entwickeln
- sowie den digitalen Wandel voranbringen.
Aufgrund zunehmender Raumnutzungsansprüche sowohl für Siedlungs- und Verkehrsentwicklung als auch für ökologische Belange gilt es, durch eine gezielte Steuerung möglichen Interessenskonflikten entgegenzuwirken. Ziel ist es, den neuen Landesentwicklungsplan im Jahr 2026 in Kraft zu setzen. Die Erarbeitung des Landesentwicklungsplans erfolgt gemeinsam mit allen Ressorts unter der Federführung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales. Nach Fertigstellung des Planentwurfs erfolgt die Beteiligung von öffentlichen und privaten Stellen, die von den Planungen berührt sein könnten. Nach Abwägung und Berücksichtigung der vorgebrachten Belange erfolgt eine Überarbeitung und erneute Beteiligungsrunde zum zweiten Planentwurf. Neben den obligatorischen Beteiligungsverfahren werden ebenfalls regionale Informationsveranstaltungen durchgeführt. Dabei werden die Inhalte des künftigen Landesentwicklungsplans vorgestellt und diskutiert. Der Landesentwicklungsplan wird in Sachsen-Anhalt im Einvernehmen mit dem Landtag durch die Landesregierung als Verordnung beschlossen (§ 8 Abs. 4 LEntwG). Derzeit liegt der erste Entwurf des Landesentwicklungsplans vor (Ministerium für Infrastruktur und Digitales 2023).
Beim Landesentwicklungsplan handelt es sich um die rechtsverbindliche Rahmenplanung für die Entwicklung des Landes Sachsen-Anhalt. Darin werden Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung sowie zu Nutzungen und Funktionen des Raumes verankert. Dabei wird zwischen Grundsätzen und Zielen unterschieden. Bei Zielen handelt es sich um planerische und rechtsverbindliche Vorgaben, die bereits abschließend abgewogen und somit zu beachten sind. Im Gegensatz dazu unterliegen Grundsätze der Raumordnung nur einer Berücksichtigungspflicht, d. h. sie sind in den Abwägungs- und Ermessensprozess der weiteren Planungen zu berücksichtigen, entfalten jedoch keine Bindungswirkung gegenüber den jeweiligen Planungsträgern.
Zur Umsetzung ihrer Aufgaben und zur Erreichung ihrer Ziele führt die Raumordnung Raumverträglichkeitsprüfungen durch. Raumverträglichkeitsprüfungen stellen sicher, dass vonseiten öffentlicher oder privater Träger vorgesehene Planungen oder Maßnahmen mit dem Landesentwicklungsplan und den Regionalen Entwicklungsplänen kohärent sind und sich nicht gegenseitig beeinträchtigen (Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt 2011: 18 f.).
Der flexiblen Anpassung raumordnerischer Festlegungen an neue Herausforderungen dienen Zielabweichungsverfahren (§ 11 LEntwG). Das Abweichen von Zielen des Landesentwicklungsplans muss bei der obersten Landesentwicklungsbehörde angezeigt und kann rechtlich beanstandet werden (siehe Abschnitt 2.1). Die Abweichung von Zielen auf regionaler Ebene ist bei den zuständigen Geschäftsstellen der Regionalen Planungsgemeinschaften anzuzeigen. Raumbedeutsame Maßnahmen können zudem untersagt werden, insofern sie nicht kohärent mit den Plänen und Teilplänen der Raumordnung sind (§ 12 LEntwG), die Notwendigkeit der Abstimmung raumbedeutsamer Pläne und Maßnahmen ergibt sich aus § 13 LEntwG.
2.3 Besondere informelle Instrumente der Landesplanung
Zur Stärkung der Regionalentwicklung hat die oberste Landesentwicklungsbehörde eine eigene Förderrichtlinie erstellt. Jährlich stehen hierfür rund zwei Millionen Euro Landesmittel zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden und Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände, Verbände und Vereine, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, staatlich anerkannte Glaubens- oder Religionsgemeinschaften, öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie öffentliche Unternehmen. Ziel der Förderung ist es, die interkommunale Zusammenarbeit zu stärken sowie die Umsetzung regionaler Entwicklungskonzepte zu unterstützen.
Auf Ebene der Landesentwicklung beteiligt sich die oberste Landesentwicklungsbehörde ebenfalls kontinuierlich an Interreg-Projekten zur Regionalentwicklung. Besonders hervorzuheben sind dabei Projekte zur Stärkung des kulturellen Angebotes im ländlichen Raum, zum Freiraumschutz sowie zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes im ländlichen Raum.
Um den Austausch bestehender raumbezogener Planwerke auf Landes-, Regional- und Kommunalebene zu erleichtern, wird aktuell das standardisierte Datenformat X-Planung eingeführt. Das Datenformat X-Planung soll den verlustfreien und digitalen Austausch von Planungsdaten zwischen verschiedenen IT-Systemen und Planungsträgern erleichtern. Hierbei unterstützt das Land die kommunale Ebene durch Informationen, Bereitstellung von Infrastrukturkomponenten und finanzielle Förderung bei der Digitalisierung bestehender Pläne.
3. Regionalplanung
3.1 Organisationsform und Institutionen
In Sachsen-Anhalt existieren fünf Regionale Planungsgemeinschaften (Altmark, Magdeburg, Harz, Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg, Halle). Sie sind für die Erstellung der Regionalen Entwicklungspläne für ihre Region verantwortlich. Dabei gilt es, die Ziele und Grundsätze des Landesentwicklungsplanes unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten zu konkretisieren. Ferner können die Regionalen Planungsgemeinschaften weitere Festlegungen in Form von Grundsätzen und Zielen für ihre Region verankern, wenn sie dem Landesentwicklungsplan nicht widersprechen.
Träger der Regionalen Planungsgemeinschaften sind die Landkreise und kreisfreien Städte, die sich als Zweckverbände organisieren. Der obersten Landesentwicklungsbehörde obliegt die Rechtsaufsicht über die Regionalen Planungsgemeinschaften. Die Finanzierung erfolgt über ein Umlagesystem auf die Landkreise und kreisfreien Städte sowie über Gebühren und die Einwerbung von Fördermitteln. Ferner erhalten die Regionalen Planungsgemeinschaften Zuwendungen des Landes zur Erfüllung ihrer Aufgaben (§ 23 LEntwG). Die Prüfung der Haushaltspläne der Regionalen Planungsgemeinschaften obliegt dem Landesverwaltungsamt.
Die Regionalen Planungsgemeinschaften bestehen aus den Geschäftsstellen mit einem Geschäftsführer und weiteren drei bis zehn Mitarbeitern, je nach Größe der Planungsregion. Das Entscheidungsorgan ist die Regionalversammlung. Neben dem Verbandsvorsitzenden, der in der Regel durch einen der Landräte gestellt wird und turnusmäßig zwischen den amtierenden Landräten wechselt, setzen sich die Mitglieder der Regionalversammlung aus Repräsentanten der Landkreise, dem/der Oberbürgermeister/in kreisfreier Städte, den Bürgermeistern von Gemeinden ab einer Größe von 10.000 Einwohnern und weiteren gewählten Vertretern der Landkreise und kreisfreien Städte zusammen. Eine Besonderheit bildet der Landkreis Mansfeld-Südharz. Dieser wurde im Rahmen der Kreisgebietsreform im Jahr 2007 aus den Altlandkreisen Mansfelder Land und Sangerhausen gegründet. Der ehemalige Landkreis Sangerhausen gehört zur Regionalen Planungsgemeinschaft Harz, während der Altlandkreis Mansfelder Land der Planungsregion Halle angehört. Aufgrund dieser Besonderheit kann der Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz nicht zum Vorsitzenden der Regionalversammlung gewählt werden (§ 22 Abs. 5 LEntwG).
Die Regionalversammlung beschließt unter anderem die Fortschreibung, Neuaufstellung und Änderung des Regionalplans. Zur Vorbereitung der Regionalversammlung können die Regionalen Planungsgemeinschaften sogenannte Regionalausschüsse einrichten (§ 22 Abs. 8 LEntwG).
3.2 Formelle Instrumente der Regionalplanung
Das Hauptsteuerungsinstrument der Regionalplanung ist der Regionale Entwicklungsplan. Dieser konkretisiert die Vorgaben aus dem Landesentwicklungsplan unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten. Beispielsweise enthält der aktuell gültige Landesentwicklungsplan nur das Ziel der räumlichen Steuerung bei der Errichtung von Windkraftanlagen (Z 108) sowie den Steuerungs- und Flächensicherungsauftrag an die Regionalen Entwicklungspläne (Z 109). Mit der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans werden die Ziele und Grundsätze an das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) angepasst. Das WindBG sieht vor, dass bis zum Jahr 2032 2,2 Prozent der Landesfläche Sachsen-Anhalts (Anlage zu § 3 Abs. 1 WindBG) für die Nutzung von Windenergie auszuweisen sind. Auf Basis des Flächenbeitragswertes für Sachsen-Anhalt soll das Landesentwicklungsgesetz geändert werden. Es ist angedacht, dass alle Planungsregionen ein Teilflächenziel von 2,3 Prozent ihrer Fläche ausweisen. Lediglich die Planungsregion Harz muss aufgrund der Landschaftsstruktur und der natürlichen Gegebenheiten ein geringeres Teilflächenziel von 1,6 Prozent ihrer Gesamtfläche aufweisen. Die Ausweisung der Gebietskulisse der Vorranggebiete für Windenergie erfolgt durch die Regionalplanung. Ferner können in den Regionalen Entwicklungsplänen weitere Grundsätze und Ziele verankert werden, wenn diese nicht den Vorgaben des Landesentwicklungsplanes widersprechen. Somit fließen regionale Besonderheiten, wie z. B. Weinbau oder Gewinnung von Braunkohle, in die Pläne ein. Die Regionalen Planungsgemeinschaften können ebenfalls sachliche Teilpläne aufstellen. Sachliche Teilpläne werden in der Regel zur schnelleren Anpassung der Regionalen Entwicklungspläne bei besonderen Herausforderungen oder grundlegenden Änderungsbedarfen in einzelnen Themenbereichen wie beispielsweise zu Themen der zentralörtlichen Gliederung (vgl. Regionale Planungsgemeinschaft Harz 2017) oder Windenergie (vgl. Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg 2023) genutzt.
Sachsen-Anhalt ist Teil des Mitteldeutschen Braunkohlereviers. Insgesamt elf Tagebaue, von denen noch zwei – Profen und Amsdorf – in Betrieb sind, liegen in Sachsen-Anhalt (Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt o.J.). Der Abbau von Braunkohle wurde bei den anderen Tagebauen spätestens Anfang der 1990er Jahre eingestellt. Für die Gebiete des Braunkohletagebaus werden eigene Teilgebietsentwicklungspläne aufgestellt. In diesen Plänen werden Grundsätze und Ziele zum Abbaugebiet und der anschließenden Gestaltung der Bergbaufolgelandschaften verankert. Die Erstellung der Teilgebietsentwicklungspläne obliegt ebenfalls den Regionalen Planungsgemeinschaften.
3.3 Besondere informelle Instrumente der Regionalplanung und Regionalentwicklung
Die Regionalen Planungsgemeinschaften können neben der Pflichtaufgabe auch freiwillige Aufgaben zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen wahrnehmen. Die informellen Instrumente, wie beispielsweise Vergabe von Machbarkeitsstudien oder die Einführung eines Brachflächenkatasters, basieren auf eigenen Initiativen oder auf Beteiligungen an Projekten des Landes, Bundes oder der Europäischen Union. Die Beteiligung an oder Initiierung von Projekten zur Regionalentwicklung ist eng mit der Verfügbarkeit personeller und finanzieller Ressourcen verbunden.
Als eine Besonderheit im Rahmen der Regionalentwicklung kann die Begleitung des Strukturwandels im Mitteldeutschen Revier gesehen werden. Durch den gezielten Einsatz von Fördermitteln soll der stark durch den Kohleabbau geprägte Wirtschaftsraum bei der Transformation unterstützt werden. Zur Strukturwandelregion gehören die Landkreise Anhalt-Bitterfeld, Burgenlandkreis, Mansfeld-Südharz, Saalekreis sowie die Stadt Halle. Insgesamt stellt der Bund dem Land Sachsen-Anhalt 4,8 Milliarden Euro bis zum Jahr 2038 zur Verfügung, um den Transformationsprozess zu gestalten. Neben Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastruktur und Verkehrsprojekte sollen vor allem Maßnahmen gefördert werden, die der Attraktivitätssteigerung der Region als Lebens- und Wirtschaftsstandort dienen. Genauere Informationen können unter www.strukturwandel.sachsen-anhalt.de abgerufen werden.
4. Grenzüberschreitende Raumplanung
4.1 Grundlegende Regelungen / Staatsverträge
Im Jahr 1993 ist der Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Landesplanung im Raum Halle-Leipzig unterzeichnet worden. Dieser Vertrag beinhaltet die Einberufung einer Raumordnungskommission zur Abstimmung der grenznahen und grenzüberschreitenden Planungen im Raum Halle-Leipzig. Die Raumordnungskommission tagt mindestens einmal jährlich. Ziel ist es, Entwicklungen aufeinander abzustimmen sowie raumordnerische Empfehlungen an die Landesregierungen zu erarbeiten. Das Gremium besteht aus Vertretern der für Raumordnung zuständigen Ministerien, den Regionalen Planungsgemeinschaften sowie den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte und Landräten.
4.2 Grenzüberschreitende Regionalentwicklung
Die Europäische Metropolregion Mitteldeutschland ist ein Zusammenschluss aus Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltungen der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Der Verein hat aktuell 85 Mitglieder und versteht sich als länderübergreifendes Netzwerk von Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft. Ziel ist es, durch Projekte, Veranstaltungen und Netzwerktreffen die dynamische Region über die Landesgrenzen hinweg zu entwickeln, die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und damit die bestehenden formalen Gremien zu ergänzen. Mit der Einrichtung von Arbeitsgruppen zu den Themen Landes- und Regionalentwicklung, Wirtschaft und Standortentwicklung, Wissenschaft und Forschung, Verkehr und Mobilität, Kultur und Tourismus sowie Demographie und Bildung sind informelle Austauschplattformen eingerichtet worden, die über die administrativen Grenzen hinweg Abstimmungsprozesse ergänzen sowie die formelle Planung unterstützen. Darüber hinaus engagiert sich die Metropolregion Mitteldeutschland vor allem im Bereich der Wasserstoffwirtschaft. Gemeinsam mit anderen Institutionen richtet sie Vernetzungsveranstaltungen aus und bewirbt die Wasserstoffregion Mitteldeutschland.
5. Länderspezifische Besonderheiten der Bauleitplanung
In Sachsen-Anhalt bestehen keine Besonderheiten, wie beispielsweise Regionale Flächennutzungspläne. Die oberste Landesplanungsbehörde unterstützt die Kommunen finanziell bei der Erstellung von Flächennutzungsplänen durch die Möglichkeit, Mittel über die Förderrichtlinie Sachsen-Anhalt REGIO für Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen zu beantragen. Die kommunalen Gebietskörperschaften können einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Planungsleistungen, maximal jedoch 100.000 Euro beantragen.
6. Downloadbereich
6.1 Praxisbeispiele
Die oberste Landesplanungsbehörde beteiligt sich in regelmäßigen Abständen an Interreg-Projekten zur Förderung der Regionalentwicklung. Das kürzlich abgeschlossene Interreg-Europe-Projekt „MOMAr“ befasste sich mit der Verbesserung von Managementstrukturen und Marketingprozessen für Natur- und Kulturdenkmäler im ländlichen Raum. Neben dem europäischen Austausch zu diesen Themen ging es darum, die ehrenamtlichen Akteure im ländlichen Raum unter Einbeziehung von Experten zu befähigen, vermarktungsrelevante Strukturen und Prozesse zu professionalisieren. Im Rahmen des MOMAr-Projektes entwickelte der Förderkreis Schernebecker Kirche e. V. die Idee, ein Backhaus in den ehemaligen Heizungskeller einer Kirche zu integrieren. Seit Jahren finden in der Kirche kulturelle Veranstaltungen statt, die nun kulinarisch begleitet werden sollen. Das MOMAr-Projekt bot zum einen die Möglichkeit, sich mit Gleichgesinnten aus anderen europäischen Ländern zu organisatorischen und finanziellen Aspekten auszutauschen. Zum anderen wurden die Mitglieder des Fördervereins ermuntert und unterstützt, bestehende Förderstrukturen des Landes zu nutzen. Mittels eines erfolgreichen Förderantrages konnte das Projekt Backhaus in der Schernebecker Dorfkirche Ende 2023 erfolgreich umgesetzt werden (Förderkreis Schernebecker Dorfkirche 2023). Das Backhaus und die geplanten Veranstaltungen sollen einen Beitrag dazu leisten, den Veranstaltungsort als sozialen und kulturellen Treffpunkt zu stärken und den regionalen Bekanntheitsgrad des Ortes zu steigern.
Literatur
- Statistisches Bundesamt, URL:
Statistisches Bundesamt Deutschland - GENESIS-Online: Die Datenbank des Statistischen Bundesamtes (destatis.de), Stand: 21.09.2023 - Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (o. J.), URL:
Demografieportal - Fakten - Altersstruktur der Bevölkerung in Sachsen-Anhalt (demografie-portal.de), Stand: 21.09.2023 - Landesamt für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt (o.J.) Mitteldeutsches Braunkohlerevier, URL:
brk_mitteldeutschl.pdf (sachsen-anhalt.de), Stand: 08.08.2024 - Förderkreis Schernebecker Dorfkirche (2023), URL:
Backhaus – Schernebeck, Stand: 08.08.2024 - Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) vom 23. April 2015, letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch §§ 1 und 2 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (GVBl. LSA S. 203)
- Land Sachsen-Anhalt (o. J.): „Die Geschichte des Landes“, URL:
Landesportal Sachsen-Anhalt: Geschichte, Stand: 21.09.2023 - Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt (o. J.): „Kommunale Strukturen“, URL:
Kommunale Strukturen (sachsen-anhalt.de), Stand: 17.10.2023 - Ministerium für Infrastruktur und Digitales (2023): Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt, erster Entwurf. URL:
Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt, Stand: 08.08.2024 - Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt (2011): „Raumordnung und Landesentwicklung in Sachsen-Anhalt“: URL:
https://izg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLV/MLV/Service/Publikationen/Raumordnung_und_Landesentwicklung_in_Sachsen-Anhalt.pdf. S. 18, 19, Stand: 08.02.2024 - Regionale Planungsgemeinschaft Anhalt-Bitterfeld-Wittenberg (2023) Sachlicher Teilplan „Windenergie 2027“, URL:
Sachlicher Teilplan Wind 2027 - Regionale Planungsgemeinschaft (planungsregion-abw.de), Stand: 08.08.2024 - Regionale Planungsgemeinschaft Harz (2017): Sachlicher Teilplan „Zentralörtliche Gliederung. URL:
https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/sachlicher_teilplan_repharz__-_zentraloertliche_gliederung___gesamt_ohne_hauptkarte__stand_26.09.17__datei_verkleinert_.pdf, Stand: 08.08.2024 - Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Regionalentwicklung in Sachsen-Anhalt – „Sachsen-Anhalt REGIO“, URL:
REGIO_Richtlinie.pdf, Stand: 08.08.2024 - Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Land Sachsen-Anhalt über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Landesplanung im Raum Halle-Leipzig (1993), URL:
REVOSax Landesrecht Sachsen - StV Sachsen – Sachsen-Anhalt Zusammenarbeit Raumordnung und Landesplanung, Stand: 08.08.2024 - Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2023): Pressemeldung Nr. 212/2023 vom 17. Juli 2023 URL:
Pressemitteilung Nr. 212/2023 - Menschen in Sachsen-Anhalt waren 2022 im Durchschnitt, Stand: 08.08.2024 - Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt (2021): 7. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Sachsen-Anhalt. URL:
7. Regionalisierte Bevölkerungsprognose Sachsen-Anhalt: Annahmen und Ergebnisse, Stand: 08.08.2024
Bildquellen
- Abbildung 1: Karte des Landes Sachsen-Anhalt mit administrativen Grenzen, Landeshauptstadt und Oberzentren / Quelle: LVermGeo; Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
- Abbildung 2: Planungsregionen des Landes Sachsen-Anhalt / Quelle: LVermGeo; Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
- Tabelle 1: Grundlagendaten zum Bundesland / Quelle: Statistisches Bundesamt
Autorinnen
Nadine Schrader-Bölsche, Dipl.-Geogr., Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, Abt. Verkehrsinfrastruktur und Mobilität, Referat für Grundsatzangelegenheiten, Verkehrspolitik, Öffentlicher Personennahverkehr
Christine Fürst, Prof. Dr., Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Institut für Geowissenschaften und Geographie, FG Nachhaltige Landschaftsentwicklung
Zusammenfassung
Das Länderprofil für Sachsen-Anhalt ist eine systematisierte, grundlagenorientierte Beschreibung zur dortigen Raumordnung und Raumentwicklung. Es beginnt mit einer geographischen und administrativen Einordnung. Anschließend werden die Organisationsform, die formellen und informellen Instrumente der Landesplanung sowie der Regionalplanung und besondere Formate der Landes- und Regionalentwicklung dargestellt. Ebenso werden grenzüberschreitende Aspekte sowie länderspezifische Besonderheiten der Bauleitplanung beschrieben. Anhand von Verlinkungen und eines Praxisbeispiels werden weiterführende Materialen und Informationen bereitgestellt.

