Länderprofil Rheinland-Pfalz
1 Übersicht und Fakten
Rheinland-Pfalz ist mit einer Bodenfläche von 19.858 Quadratkilometer [1], bezogen auf die Fläche, das neuntgrößte Bundesland und liegt im Südwesten der Bundesrepublik Deutschland. Es ist ein waldreiches Bundesland: 41 Prozent der Landesfläche sind bewaldet. Außerdem liegen in Rheinland-Pfalz sechs der insgesamt dreizehn Weinanbaugebiete Deutschlands (Ahr, Mittelrhein, Mosel, Nahe, Pfalz und Rheinhessen). Für Siedlungszwecke werden 8,7 Prozent und für Verkehr 6,2 Prozent der Landesfläche beansprucht.
Rheinland-Pfalz wurde am 30. August 1946 durch die Vereinigung von Landesteilen Preußens mit dem bayerischen Regierungsbezirk Pfalz sowie Rheinhessen, dem linksrheinischen Teil des Volksstaats Hessen, gegründet. Zunächst lautete die Bezeichnung für das Bundesland noch „rhein-pfälzisches Land“ und „Land Rheinpfalz“. Der Name Rheinland-Pfalz wurde mit der Verfassung vom 18. Mai 1947 festgelegt.
Das Land grenzt an vier Bundes- und drei Nachbarländer: Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und das Saarland, die französische Region Grand Est, das Großherzogtum Luxemburg und an die belgische Provinz Lüttich.
In Rheinland-Pfalz lebten im Jahr 2022 rund 4,16 Millionen Menschen. Landeshauptstadt und einwohnerstärkste Stadt des Landes ist Mainz mit 220.552 Einwohner:innen (EW) (Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 2022). Die Landeshauptstadt Mainz sowie die Großstädte Ludwigshafen am Rhein, Koblenz, Trier und Kaiserslautern sind die fünf Oberzentren des Landes.
Raumstrukturell weist das Land erhebliche Unterschiede auf. Während sich entlang des Rheins hochverdichtete bzw. verdichtete Bereiche mit einer konzentrierten Siedlungsstruktur befinden, sind weite Landesteile ländlich geprägt. Dabei weisen die ländlichen Räume in der Westpfalz, der Eifel und dem Westerwald eher disperse Siedlungsstrukturen, im Hunsrück und in der Nähe zu den Oberzentren eher konzentrierte Siedlungsstrukturen auf (vgl. auch Abb. 2 in Kapitel 2).
1.1 Demographische Grundlagen
Die Einwohnerzahl von Rheinland-Pfalz ist aufgrund von Zuwanderung seit 2012 kontinuierlich leicht gestiegen. Ende 2022 lebten in Rheinland-Pfalz rund 4,16 Millionen Menschen bei einer durchschnittlichen Bevölkerungsdichte von 209 EW/qkm. Diese variiert allerdings erheblich. Während in Mainz rund 2.226 EW/qkm leben, sind dies im Eifelkreis Bitburg-Prüm rund 62 EW/qkm (Statista 2024).
Die Verteilung der Bevölkerung nach den Raumstrukturtypen gestaltet sich wie folgt (Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 2024 in Verbindung mit Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz 2008):
- Verdichtete Räume 1.761.397 Personen
- Ländliche Räume 1.206.183 Personen
- Hochverdichtete Räume 1.191.570 Personen
Das Durchschnittsalter beträgt 46 Jahre und ist damit neun Jahre höher als noch im Jahr 1990 (Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 2022). Zwölf Prozent der Bevölkerung haben eine ausländische Staatsangehörigkeit.
1.2 Staatliche Untergliederung und Besonderheiten in der kommunalen Verwaltungsstruktur
Das Land Rheinland-Pfalz verfügt über vergleichsweise kleingliedrige kommunale Verwaltungsstrukturen, die seit der letzten großen Funktional- und Gebietsreform (1965 bis 1973) im Wesentlichen unverändert bestehen. Ab dem Jahr 2009 wurden in einer Kommunal- und Verwaltungsreform die kommunalen Gebietsstrukturen der Verbandsgemeinden und verbandsfreien Gemeinden optimiert.
Derzeit ist das Land in
- 24 Landkreise (zwischen 61.769 und 218.210 EW),
- 12 kreisfreie Städte (zwischen 34.534 und 220.552 EW),
- 29 verbandsfreie Städte und Gemeinden (zwischen 8.639 und 65.986 EW), davon acht große kreisangehörige Städte (zwischen 18.433 und 65.986 EW),
- 129 Verbandsgemeinden (zwischen 7.206 und 41.975 EW) und in diesen in insgesamt 2.260 rechtlich eigenständige Ortsgemeinden (zwischen 9 und 18.403 EW)
untergliedert (Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 2024).
Verbandsgemeinden sind hauptamtlich verwaltete Gebietskörperschaften, die aus unterschiedlich vielen benachbarten Ortsgemeinden des gleichen Landkreises gebildet sind und neben diesen auch Aufgaben der Gemeindeebene wahrnehmen (§ 64 GemO (GemO RP)). Anstelle der Ortsgemeinden erfüllen die Verbandsgemeinden als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung zum Beispiel die vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplanung). Die Verbandsgemeinden führen ferner die Verwaltungsgeschäfte der Ortsgemeinden in deren Namen und Auftrag, wobei sie an die Beschlüsse der Ortsgemeinderäte und die Entscheidungen der Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister gebunden sind. Die ehrenamtlich verwalteten Ortsgemeinden nehmen alle Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeindeebene wahr, die nicht der Verbandsgemeinde übertragen sind. Hierzu zählt zum Beispiel die verbindliche kommunale Bauleitplanung (Bebauungsplanung).
Auf der mittleren staatlichen Verwaltungsebene nehmen seit der zum 01.01.2000 in Kraft getretenen Strukturreform der rheinland-pfälzischen Landesverwaltung anstelle der ehemals drei Bezirksregierungen Koblenz, Trier und Rheinhessen-Pfalz nunmehr die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier landesweit und die beiden Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord in Koblenz und Süd in Neustadt an der Weinstraße für ihren jeweiligen regionalen Zuständigkeitsbereich aufsichtsbehördliche sowie Bündelungs-, Koordinierungs- und Genehmigungsaufgaben wahr.
[1] Gesamt: Stand 31.12.2021 (Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz 2022). Fläche einschließlich gemeinschaftliches deutsch-luxemburgisches Hoheitsgebiet. Beim flächenstatistischen Nachweis der Bodenfläche insgesamt für Rheinland-Pfalz ist das gemeinschaftliche deutsch-luxemburgische Hoheitsgebiet als Besonderheit zu beachten. Der rheinland-pfälzisch/luxemburgische Teil des Hoheitsgebiets – etwa 620 Hektar Grenzflüsse einschließlich Inseln – wird in seiner Gesamtheit in der Landesfläche nachgewiesen, bei den betroffenen Grenzkreisen und -gemeinden dagegen nicht. Dadurch besteht zwischen den aufaddierten Bodenflächen der Verwaltungsbezirke und der Landesfläche eine Differenz von 620 Hektar.
2 Die Landesplanung in Rheinland-Pfalz
2.1 Zuständiges Ressort
Zuständig für die Landesplanung als oberste Landesplanungsbehörde ist das Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, Abteilung Landesplanung, Vermessung und Geoinformation (MdI). Die Struktur- und Genehmigungsdirektionen Nord und Süd nehmen die Aufgabe der oberen, die Kreisverwaltungen die der unteren Landesplanungsbehörden wahr.
2.2 Rechtliche Grundlagen
Die zentrale gesetzliche Grundlage für die Landes- und Regionalplanung in Rheinland-Pfalz bildet das Landesplanungsgesetz (LPlG RP), das das Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) ergänzt. Das im Rahmen der Energiewende relevante Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) mit Flächenzielen zum Ausbau der Windenergie sieht grundsätzlich vor, dass alle Planungsgemeinschaften bis zum 31.12.2027 je 1,4% der Regionsfläche als Windenergiegebiete festlegen. Dabei können die Planungsgemeinschaften untereinander Flächenübernahmen vereinbaren (Schriftform). Die derzeit in der Überarbeitung befindliche Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen nach dem Landesplanungsgesetz (besonderes Gebührenverzeichnis) regelt die Gebühren und Auslagen für die Durchführung von Raumverträglichkeitsprüfungen und Zielabweichungsverfahren.
2.3 Formelle Instrumente der Landesplanung
Das zentrale Instrument der Landesplanung ist der landesweite Raumordnungsplan nach § 13 Abs. 1 ROG, der in Rheinland-Pfalz als Landesentwicklungsprogramm (LEP) bezeichnet wird. Das LEP stellt den Ordnungs- und Gestaltungsrahmen für die räumliche Gesamtentwicklung von Rheinland-Pfalz dar und enthält die Ziele und Grundsätze der Landesplanung zur nachhaltigen Raumentwicklung (§ 7 Abs. 1 LPlG RP). Es wird von der obersten Landesplanungsbehörde im Rahmen eines Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens erarbeitet (§ 9 ROG i. V. m. § 8 Abs. 1 LPlG RP). Die Landesregierung erklärt das LEP durch Rechtsverordnung für verbindlich (§ 8 Abs. 1 Satz 7 LPlG RP).
Aktuell ist das am 25.11.2008 in Kraft getretene LEP IV gültig. Dieses wurde im Rahmen von insgesamt vier Teilfortschreibungen in den Jahren 2013, 2015, 2017 und zuletzt im Januar 2023 aktualisiert. Derzeit wird die Entwicklung des neuen LEP V vorbereitet.
Das LEP IV ist in vier Teile gegliedert:
- Teil A „Programmatik“,
- Teil B „Ziele und Grundsätze der Landesplanung“,
- Teil C „Strategische Umweltprüfung“ und
- Teil D „Gender-Check LEP IV“ (nicht Teil der Rechtsverordnung).
Die in Teil A formulierten programmatischen Aussagen zur zukünftigen Entwicklung des Landes werden in Teil B durch textliche und/oder räumliche Festlegungen konkretisiert. Die kartographischen Darstellungen haben dabei unterschiedlichen Charakter sowie Bindungswirkungen. Sie reichen von der Darstellung analytischer bzw. fachplanerischer Beiträge über raumplanerische Leitbildaussagen bis hin zu landesplanerischen Festlegungen mit Zielqualität. Die Karten mit raumplanerischen Leitbildaussagen fassen die bereits regionalplanerisch gesicherten Vorrang- und Vorbehaltsgebiete zu landesweit bedeutsamen Bereichen für die einzelnen Raumnutzungen zusammen und erhalten ihre jeweilige Verbindlichkeit durch die regionalen Raumordnungspläne. Eine Gesamtkarte mit lediglich informatorischem Charakter steht als Anlage zum LEP IV im Informationssystem der Landesplanung Rheinland-Pfalz „RaumInfo“ zur Ansicht und zum Download zur Verfügung (RaumInfo.RLP).
2.4 Besondere informelle Instrumente und Formate der Landesentwicklung
Im für die Landesplanung zuständigen Ministerium des Innern und für Sport werden neben der formellen Landesplanung weitere Projekte mit Bezug zur Landesentwicklung umgesetzt; exemplarisch werden zwei entsprechende aktuelle Projekte vorgestellt.
Derzeit befindet sich die Gesamtfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms in der Vorbereitung. Im Zuge dessen werden verschiedene Formate der Beteiligung durchgeführt mit dem Ziel, einen transparenten Prozess zu gestalten, in dem alle betroffenen Akteure, aber auch Bürgerinnen und Bürger ihre Ideen und Vorstellungen einbringen können und über den Prozess informiert werden. Im Herbst 2023 wurde der Dialogprozess mit fünf Werkstätten gestartet. Begleitend wurde eine Broschüre zum Landesentwicklungsprogramm 5 erstellt und publiziert.
Das Obere Mittelrheintal wurde im Jahr 2002 durch die UNESCO als Weltkulturerbe anerkannt. Damit wurde die besondere Bedeutung und Einzigartigkeit dieser Kulturlandschaft betont, die mithilfe eines Managementplans dauerhaft erhalten und nachhaltig weiterentwickelt werden soll. Dieser wird derzeit vom Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz sowie dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum erstellt. Parallel erfolgt die Erarbeitung einer Kulturlandschaftsverträglichkeitsstudie, die ein einheitliches System zur Bewertung der Welterbeverträglichkeit größerer Planungs- und Bauprojekte (z. B. Windenergie, Wohnungsbau, Verkehrsinfrastruktur etc.) zum Ziel hat.
3 Regionalplanung
Die Regionalplanung als überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region wird in Rheinland-Pfalz vom Land, den Gemeindeverbänden und Gemeinden als gemeinschaftliche Aufgabe wahrgenommen (§ 12 LPlG RP). Dazu ist das Land planungsrechtlich in die Regionen Mittelrhein-Westerwald, Trier, Rheinhessen-Nahe und Westpfalz untergliedert. Die Regionalplanung für das Gebiet der ehemaligen Region Rheinpfalz bestimmt sich seit dem 01.01.2006 nach dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet vom 26. Juli 2005 (Staatsvertrag: GVBl. S. 496 – 497).
3.1 Organisationsform und Institutionen
Die Regionalpläne nach §13 Abs.1 Nr. 2 ROG werden in Rheinland-Pfalz regionale Raumordnungspläne (RROP) genannt mit Ausnahme des Regionalplans für das Gebiet des Verbands Region Rhein-Neckar, der als Einheitlicher Regionalplan bezeichnet wird. Die RROP werden in den vier Regionen Mittelrhein-Westerwald, Trier, Rheinhessen-Nahe und Westpfalz von Planungsgemeinschaften, der Einheitliche Regionalplan für die Region Rhein-Neckar vom Verband Region Rhein-Neckar aufgestellt.
Die vier Planungsgemeinschaften und der Verband Region Rhein-Neckar sind jeweils Körperschaften des öffentlichen Rechts und kommunal verfasst. Sie werden von den kreisfreien Städten und Landkreisen in ihrem Gebiet gebildet. Neben diesen kommunalen Mitgliedern können auf Antrag große kreisangehörige Städte, Kammern, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände sowie anerkannte Naturschutzvereinigungen als Mitglieder in die Planungsgemeinschaft aufgenommen werden (§ 14 Abs. 2 LPlG RP). Dies ist in allen vier rheinland-pfälzischen Planungsgemeinschaften erfolgt.
Organe der Planungsgemeinschaften sind die Regionalvertretung und der hieraus gewählte Regionalvorstand (§ 15 Abs. 2, 4 LPlG RP). Die Regionalvertretung beschließt bei der Aufstellung oder Änderung des RROP über die Erarbeitung des Planentwurfs, die Anhörung zum Planentwurf und dessen öffentliche Auslegung sowie den RROP und seine Genehmigungsvorlage bei der obersten Landesplanungsbehörde (§ 14 Abs. 4 LPlG RP).
Die Verwaltungsaufgaben der Planungsgemeinschaften werden von den zuständigen oberen Landesplanungsbehörden (Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bzw. Süd) wahrgenommen. Dort werden im Einvernehmen mit dem Regionalvorstand leitende Planerinnen und Planer für die jeweilige Region bestellt (§ 15 Abs. 5 LPlG RP). Diese übernehmen die Geschäftsführung. Für fachlich oder räumlich begrenzte Planungsaufgaben können die Planungsgemeinschaften Ausschüsse bilden (§15 Abs. 6 LPlG RP).
Regionalplanungsträger für die bundesländerüberschreitende Region Rhein-Neckar ist der Verband Region Rhein-Neckar.
Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung, der hieraus gewählte Verwaltungsrat und die/der von der Verbandsversammlung aus ihrer Mitte auf vier Jahre zu wählende Verbandsvorsitzende (Staatsvertrag 2005: Artikel 6). Die/der ehrenamtlich tätige Verbandsvorsitzende vertritt den Verband, leitet die Verbandsverwaltung und erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung (Staatsvertrag 2005: Artikel 11). Daneben kann die Verbandsversammlung beschließende und beratende Ausschüsse bilden (Staatsvertrag 2005: Artikel 10).
Zusätzlich besteht eine Raumordnungskommission aus Abgesandten der obersten Landesplanungsbehörden von Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Deren Aufgabe ist es, die Ziele und die weiteren von den obersten Landesplanungsbehörden angegebenen Erfordernisse der Raumordnung für eine gemeinsame Entwicklung des Rhein-Neckar-Gebietes aufeinander abzustimmen. Sie kann insbesondere über den Planungszeitraum sowie über Form und Inhalt des Einheitlichen Regionalplans Weisungen erteilen und außerdem fachpolitische Abstimmungsprozesse anregen (Staatsvertrag 2005: Artikel 13).
3.2 Formelle Instrumente der Regionalplanung
Pflichtaufgabe der Planungsgemeinschaften ist die Aufstellung und Änderung des RROP (§ 14 Abs. 3 LPlG RP). Dieser konkretisiert das Landesentwicklungsprogramm für die jeweilige Region (§ 9 Abs. 1 LPlG RP). Neben den in § 13 Abs. 5 ROG genannten Inhalten sollen die RROP in textlicher und kartographischer Darstellung nach § 9 Abs. 1 LPlG RP im Wesentlichen angeben:
- die besonderen Funktionen von Gemeinden,
- die zentralen Orte der Grundversorgung (Grundzentren),
die die Region berührenden raumbedeutsamen Fach- und Einzelplanungen und
Maßnahmen der Planungsträger des Bundes und des Landes, der der Aufsicht des Bundes oder des Landes unterstehenden Körperschaften sowie von Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 Abs. 3 ROG nach ihrer Abstimmung untereinander, - die zur Verwirklichung der Raumordnung geeignet erscheinenden Maßnahmen,
- die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege,
- projektorientierte Standortbereiche und besonders planungsbedürftige Räume.
Darüber hinaus weist das LEP IV Rheinland-Pfalz der Regionalplanung Aufgaben zu (z. B. die methodische Umsetzung des Zieles 32 Schwellenwerte als Ziele der Raumordnung zur weiteren Wohnbauflächenentwicklung vor dem Hintergrund der absehbaren demographischen Entwicklung festzulegen).
Die RROP bestehen aus:
- einer beschreibenden Darstellung (textliche Festlegungen),
- einer zeichnerischen Darstellung von Festlegungen,
- einer Begründung und
- einem Umweltbericht.
Die RROP werden durch die oberste Landesplanungsbehörde genehmigt und sind ihr innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten des Landesentwicklungsprogramms zur Genehmigung vorzulegen (§ 10 Abs. 2 LPlG RP). Sie sollen nach spätestens zehn Jahren erneut aufgestellt werden und können jederzeit geändert oder ergänzt werden (§ 6 Abs. 6 LPlG RP).
Zur Konkretisierung der RROP können die Planungsgemeinschaften fachlich oder räumlich begrenzte Teilpläne aufstellen (§ 9 Abs. 3 LPlG RP) sowie regionale Entwicklungskonzepte erarbeiten (§ 14 Abs. 3 LPlG RP) wie zum Beispiel zur Rohstoffsicherung, zur Gewerbeflächenentwicklung, zum Ausbau der erneuerbaren Energien oder zur Verkehrsentwicklung.
Für das rheinland-pfälzische Gebiet des Verbands Region Rhein-Neckar hat dieser die Aufgabe der Aufstellung, Fortschreibung und sonstigen Änderung des einheitlichen Regionalplans inne. Dabei sind die Ziele der Raumordnung zu beachten und die weiteren Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen, insbesondere die Landesentwicklungsprogramme und -pläne der beteiligten Länder sowie die Vorgaben der Raumordnungskommission (Staatsvertrag 2005: Artikel 3 Abs. 2). Das Verfahren der Aufstellung, Fortschreibung und sonstigen Änderung des einheitlichen Regionalplans einschließlich des Genehmigungsverfahrens richtet sich nach dem Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPIG RP) in der jeweils geltenden Fassung. Die Verbandsversammlung beschließt den einheitlichen Regionalplan als Satzung.
Die Aufstellungsverfahren der RROP und des Einheitlichen Regionalplans sehen vor, dass sowohl der Öffentlichkeit als auch den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen und Personen des Privatrechts effektiv Gelegenheit zur Stellungnahme zum Planentwurf sowie der Begründung gegeben wird.
3.3 Besondere informelle Instrumente und Formate der Regionalentwicklung
Ergänzend zu den Aufgaben der Träger der Planung existieren verschiedene Initiativen, Kooperationen und Organisationen, die zur regionalen Entwicklung beitragen. Nur beispielhaft sollen an dieser Stelle genannt werden:
- Die Metropolregion Rhein-Neckar: Hier wirken der Verband Region Rhein-Neckar, der Verein Zukunft Metropolregion Rhein-Neckar und die Metropolregion Rhein-Neckar GmbH in einem Public-Private Partnership-Modell zur Regionalentwicklung zusammen.
- Die ZukunftsRegion Westpfalz e. V.: Seit 2012 wirken hier Gebietskörperschaften, Institutionen, Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen zusammen, um gemeinsame Projekte der Regionalentwicklung umzusetzen (siehe Abschnitt 6).
- Der Verein Regiopole Mittleres Rheinland e. V.: Seit Juli 2023 besteht der Verein, der auf Initiative von verschiedenen Gebietskörperschaften und Institutionen gegründet wurde und durch eine Vorstudie der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald hinsichtlich der Abgrenzung der Regiopolregion vorangetrieben wurde.
4 Grenzüberschreitende Raumplanung und Raumentwicklung
4.1 Grenzüberschreitende Raumordnung und Raumentwicklung auf Landes- und regionaler Ebene
Es besteht weder mit Belgien noch mit Luxemburg oder Frankreich eine formalisierte gemeinsame Landes- oder Regionalplanung. Allerdings haben sich bereits früh Kooperationen in der Raumentwicklung mit den benachbarten Regionen ergeben. Heute ist Rheinland-Pfalz fester Bestandteil in zwei etablierten und institutionalisierten grenzüberschreitenden Kooperationsräumen: der Großregion und der Oberrheinkonferenz.
Die Großregion umfasst die Regionen Rheinland-Pfalz und Saarland, Lothringen [2], die Wallonie und die deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens sowie das Großherzogtum Luxemburg (vgl. Großregion). Im Januar 1980 wurde eine Regierungsvereinbarung zwischen den Regierungen der vier Staaten zur Zusammenarbeit in den Grenzgebieten geschlossen. Zur operativen Umsetzung der Zusammenarbeit wurden Arbeitsgruppen gebildet, die die politischen Arbeitsaufträge des Gipfels umsetzen. Der Gipfel setzt sich seit 1995 aus den Chefs der amtierenden Exekutiven der jeweiligen Teilregionen zusammen und regt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an. Alle zwei Jahre übernimmt eine andere Partnerregion den Vorsitz des Gipfels.
Eine Arbeitsgruppe ist seit 2008 der Koordinierungsausschuss für Raumentwicklung (KARE). Dieser bietet allen für Raumordnungsfragen zuständigen Partnern der Großregion eine Plattform für Abstimmung und Informationsaustausch zu Raumplanungsfragen. Am 12. Januar 2021 wurde ein gemeinsames Raumentwicklungskonzept der Großregion (REK GR) von den Fachministerien für Raumplanung der Großregion beschlossen. Im Januar 2023 genehmigte der Gipfel der Exekutive der Großregion das REK GR. Die Umsetzung soll durch die Integration in die Dokumente der Raumentwicklung der verschiedenen Teilgebiete der Großregion erfolgen.
Die Oberrheinkonferenz umfasst französische, deutsche (baden-württembergische und rheinland-pfälzische) sowie schweizerische Gebietskörperschaften (vgl. Oberrheinkonferenz). Sie geht auf das Bonner Abkommen von 1975 zurück (BGBl. 1975 II S. 194). Eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit der Raumordnung mit dem Ziel, das Verständnis über die unterschiedlichen Planungskulturen zu fördern und Hemmnisse durch eine bessere Abstimmung abzubauen. Seit 2018 ist die Arbeitsgruppe Raumordnung damit beauftragt, die Evaluation und Aktualisierung des Orientierungsrahmens „Eine gemeinsame Zukunft für den Oberrhein – räumliches Leitbild für das Mandatsgebiet der Oberrheinkonferenz“ von 2001 durchzuführen. Das „Raumkonzept Oberrhein“ wird derzeit im Rahmen eines Interreg VI A Oberrhein-Projektes überarbeitet. „Aufbauend auf den Inhalten der in den drei Ländern bestehenden Planungsinstrumenten wird das Raumkonzept gemeinsame Leitprinzipien für die Entwicklung des Oberrheingebiets definieren und eine Visualisierung der angestrebten Raumentwicklung durch kartographische Darstellungen enthalten.“ (Région Grand Est; Interreg Oberrhein: Projekt Raumkonzept Oberrhein).
Über diese institutionalisierten grenzüberschreitenden Kooperationsräume hinaus arbeitet Rheinland-Pfalz im Bereich der Raumentwicklung auch bilateral grenzübergreifend mit benachbarten Regionen eng zusammen; zu erwähnen sind zum Beispiel:
- das gemeinsam zwischen Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Luxemburg erarbeitete Entwicklungskonzept für das Obere Moseltal (EOM),
- die Vernetzung, der grenzüberschreitende Austausch und Dialog zwischen den Akteuren der Raumplanung und raumrelevanten Fachplanungen, organisiert vom Eurodistrict PAMINA.
Über die Teilnahme an Wettbewerben um EU-Fördergelder des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung der EU (EFRE) besteht in Rheinland-Pfalz eine weitere Möglichkeit der grenzüberschreitenden Regionalentwicklung. Das Land partizipiert an mehreren Interreg-Programmen, die aus dem EFRE finanziert werden.
4.2 Länderübergreifende Raumordnung und Raumentwicklung
Neben der durch den oben erwähnten Staatsvertrag über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet geregelten länderübergreifenden Raumordnung und Raumentwicklung im Rhein-Neckar Gebiet durch den Verband Region Rhein-Neckar bestehen keine formalisierten länderübergreifenden Maßnahmen der Raumordnung.
[2] Seit der Gebietsreform von Januar 2016 ist die Region Lothringen zusammen mit den Regionen Elsass und Champagne-Ardenne in der Region Grand Est aufgegangen. Diese Gebietsreform hatte jedoch keine Erweiterung der Großregion zur Folge. Nach wie vor ist ausschließlich das Gebiet der Region Lothringen Teil der Großregion.
5 Länderspezifische Besonderheiten der Bauleitplanung
Die Aufstellung von Flächennutzungsplänen wird nach § 203 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) im Gebiet von Verbandsgemeinden nach § 67 Abs. 2 Satz 1 GemO den Verbandsgemeinden übertragen. Sie bestehen aus benachbarten Ortsgemeinden des gleichen Landkreises. In den Verbandsgemeinden nehmen die ehrenamtlich verwalteten Ortsgemeinden alle Selbstverwaltungsaufgaben der Gemeindeebene wahr, die nicht der Verbandsgemeinde übertragen sind. Hierzu zählt unter anderem die verbindliche Bauleitplanung.
6 Praxisbeispiel „ZukunftsRegion Westpfalz e. V.“
Nach dem Vorbild der Governance-Strukturen in einigen Metropolregionen wurde 2012 der Verein ZukunftsRegion Westpfalz gegründet; Ziel war die Stärkung der Zukunftsfähigkeit der Region Westpfalz. Die Initiative war getragen von der Perspektive, dass im regionalen Austausch unterschiedlicher Akteure Gestaltungs- und Handlungsebenen identifiziert werden können, die mit konkreten Projekten Entwicklungsimpulse in der Region setzen.
Verein zur Entwicklung der Region Westpfalz
- Die Zukunftsfähigkeit der Region soll laut Satzung dabei gestärkt werden durch eine intensive Netzwerkarbeit, das Zusammenführen von Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft und Forschung, Politik, Kultur und Sport,
- die Identifizierung von Kooperationspotenzialen sowie die Initiierung, Durchführung oder Unterstützung von Projekten und
- Kooperation mit den Nachbarregionen.
Der Verein zählt rund 400 Mitglieder. Dies sind Gebietskörperschaften, Institutionen, Unternehmen sowie Hochschulen und Forschungsinstitute (unter anderem auch die Planungsgemeinschaft Westpfalz), die die Breite der Sozial- und Wirtschaftspartner der Regionalentwicklung abbilden. Die operative Arbeit des Vereins erfolgt durch eine Geschäftsstelle mit fünf hauptamtlichen Mitarbeitenden und einem Geschäftsführer, der diese Funktion im Nebenamt ausführt und hauptamtlich die Planungsgemeinschaft Westpfalz leitet.
Aktuelle Aktivitäten des Vereins
Die Vereinsarbeit ist vor allem darauf ausgerichtet, die Akteure in der/zur Regionalentwicklung zu vernetzen und die Standortbedingungen in der Region Westpfalz zu verbessern. Ansatzpunkte sind hier unter anderem die Steigerung der Attraktivität der Region bzw. der Sichtbarkeit der Attraktivität der Region nach innen und nach außen (Image der Region) sowie die Qualitätssteigerung der Infrastruktur. Vier strategische Achsen skizzieren die Handlungsfelder des Vereins ZukunftsRegion Westpfalz:
- Fachkräftesicherung als eine Basis für eine zukunftsfähige wirtschaftliche Entwicklung der Region und damit Bindung von jungen Bürgerinnen und Bürgern in der Region
- Regional- und Standortmarketing zur Verbesserung des Innen- und Außenimage
- Verbesserung der Standort- und Lebensqualitäten der Region (harte und weiche Standortfaktoren)
- Vernetzung der Akteure der Regionalentwicklung innerhalb der Region und über den Verein auch mit Nachbarregionen (vor allem der Metropolregion Rhein-Neckar) sowie der Landesregierung.
Literatur
Gesetze, Verträge, Abkommen
- BauGB – Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist. https://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/BauGB.pdf (12.06.2024).
- Bonner Abkommen. Bekanntmachung der Vereinbarung zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Bildung einer Kommission zur Prüfung und Lösung von nachbarschaftlichen Fragen (BGBl. 1975 II S. 194). unter: https://www.oberrheinkonferenz.org/de/oberrheinkonferenz/downloads.html, 19.07.2024.
- GemO RP – Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Mai 2023 (GVBl. S. 133). https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=147655,1 (15.06.2024).
- LPIG RP – Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz (LPlG RP) in der Fassung vom 10. April 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch § 54 des Gesetzes vom 06. Oktober 2015, GVBl. S. 283, 295) https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?templateID=document&xid=216953,1 (11.07.2024).
- LWindGG – Landeswindenergiegebietegesetz Rheinland-Pfalz vom 18. März 2024 (GVBl. S. 53). https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-WindEnGbGRPrahmen (23.01.2025).
- ROG – Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88). https://www.gesetze-im-internet.de/rog_2008/BJNR298610008.html (15.06.2024).
- Staatsvertrag 2005 – Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet vom 26. Juli 2005, GVBl. S. 496 – 497. https://en.m-r-n.com/organisationen/verband/staatsvertrag-rhein-neckar.pdf (28.09.2023).
Dokumente und Online-Quellen:
- EFRE – Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung der EU (EFRE). https://www.eu-info.de/foerderprogramme/strukturfonds/EFRE/ (12.06.2024).
- EOM – Entwicklungskonzept Oberes Moseltal. https://eom-dl.eu/ (12.06.2024).
- Eurodistrict PAMINA – Europäischer Verbund für territoriale Zusammenarbeit „Eurodistrikt PAMINA“.
https://www.eurodistrict-pamina.eu/de/ (12.06.2024). - Großregion – Gipfel der Großregion: Kooperationsraum.
https://www.grossregion.net/Die-Grossregion-kompakt/Kooperationsraum (28.09.2023). - Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum – Regionalentwicklung: UNESCO Welterbe Oberes Mittelrheintal. https://landesplanung.hessen.de/grundlagen-der-raumordnung/regionalentwicklung (10.06.2024).
- KARE – Koordinierungsausschuss für Raumentwicklung: Gipfel der Großregion:
https://www.grossregion.net/Institutionen/Der-Gipfel-im-Detail/Die-Arbeitsgruppen/Koordinierungsausschuss-fuer-Raumentwicklung-KARE. (28.09.2023). - Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) (Gesetzentwurf vom 28.11.2023): https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/drucksachen/8153-18.pdf (11.07.2024).
- Metropolregion Rhein-Neckar:
https://www.m-r-n.com/ (28.09.2023). - Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz: Kommunal- und Verwaltungsreform.
https://mdi.rlp.de/themen/staedte-und-gemeinden/kommunal-und-verwaltungsreform (23.10.2023). - Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz: Landesentwicklungsprogramm (LEP) IV vom 07.10.2008. Mainz.
https://mdi.rlp.de/themen/raumentwicklung-in-rheinland-pfalz/landesentwicklungsprogramm/lep-iv (10.06.2024). - Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz: Welterbe Oberes Mittelrheintal.
https://mdi.rlp.de/themen/raumentwicklung-in-rheinland-pfalz/welterbe-oberes-mittelrheintal (10.06.2024). - Oberrheinkonferenz –I Das Gemeinsame Sekretariat der Oberrheinkonferenz: Organisation der Oberrheinkonferenz:
https://www.oberrheinkonferenz.org/de/oberrheinkonferenz/organisation.html. (28.09.2023). - RaumInfo.RLP – Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz: Das Informationssystem der Landesplanung.
https://rauminfo.rlp.de/rauminfo/index.php?service=lep_open (30.10.2023). - Région Grand Est; Interreg Oberrhein: Projekt Raumkonzept Oberrhein:
https://www.interreg-oberrhein.eu/projet/raumkonzept-oberrhein/ (19.07.2024). - Regiopole Mittleres Rheinland e. V. – Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald:
https://mittelrhein-westerwald.de/index.php/regiopole-mittelrhein-westerwald/vorstudie-regiopole (28.09.2023). - REK GR – Département de l’aménagement du territoire (DATer) du Ministère de l’Énergie et de l’Aménagement du Grand-Duché de Luxembourg.
https://amenagement-territoire.public.lu/fr/actualites/2021/01_2021/20210112_reunion_sectorielle.html und: https://amenagement-territoire.public.lu/content/dam/amenagement_territoire/documents/20210112-Grenzuberschreitende-operative-Strategie-REKGR.pdf (28.09.2023). - Statista (2024): Bevölkerungsdichte in Rheinland-Pfalz von 1995 bis 2022.
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1184772/umfrage/bevoelkerungsdichte-kreise-rheinland-pfalz/ (18.02.2024). - Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (2022): Statistisches Jahrbuch: https://www.statistischebibliothek.de/mir/receive/RPHeft_mods_00022801 (11.07.2024).
- Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz (2024): Statistische Berichte 2024 – Bevölkerung der Gemeinden am 31.12.2022, unter: https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/RPHeft_derivate_00008227/A1033_202222_hj_G.pdf (19.07.2024).
- ZukunftsRegion Westpfalz e. V.: Gemeinsam stark. https://www.zukunftsregion-westpfalz.de/ (28.09.2023).
- ZukunftsRegion Westpfalz e. V.: Satzung (Stand 28.09.2022) https://www.zukunftsregion-westpfalz.de/sites/default/files/satzung_zrw_neufassung_2022.pdf (12.10.2023).
- Zweckverband Welterbe Oberes Mittelrheintal. https://www.welterbe-mittelrheintal.de/zweckverband-wom (12.06.2024).
Bildquellen
- Abbildung 1: Karte von Rheinland-Pfalz mit administrativen Grenzen / Quelle: Lehrstuhl Regionalentwicklung und Raumordnung, RPTU Kaiserslautern-Landau 2023 auf Basis Bundesamt für Kartographie und Geodäsie 2023 (01.01.2023)
- Abbildung 2: Raumstrukturgliederung in Rheinland-Pfalz / Quelle: Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz (2018): Raumordnungsbericht (MdI RLP 2018)
- Abbildung 3: Karte der Planungsregionen in Rheinland-Pfalz / Quelle: Ministerium des Innern und für Sport (2023)
- Tabelle 1: Grundlagendaten zum Bundesland / Quellen: Statistisches Bundesamt
Autorinnen
Vera Müller, Leitende Ministerialrätin, Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz, Stabsstelle Künstliche Intelligenz (KI)
Kirsten Mangels, Dr.-Ing., Rheinland-Pfälzische Technische Universität (RPTU) Kaiserslautern-Landau, Fachbereich Raum- und Umweltplanung, Lehrstuhl Regionalentwicklung und Raumordnung
Zusammenfassung
Das Länderprofil für Rheinland-Pfalz ist eine systematisierte, grundlagenorientierte Beschreibung zur dortigen Raumordnung und Raumentwicklung. Es beginnt mit einer geographischen und administrativen Einordnung. Anschließend werden die Organisationsform und die formellen und informellen Instrumente der Landesplanung sowie der Regionalplanung und besondere Formate der Landes- und Regionalentwicklung dargestellt. Ebenso werden grenzüberschreitende Aspekte sowie länderspezifische Besonderheiten der Bauleitplanung beschrieben. Anhand von Verlinkungen und eines Praxisbeispiels werden weiterführende Materialen und Informationen bereitgestellt

