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Länderprofil Hessen

1 Übersicht und (geographische) Fakten

Kartenausschnitt des Bundeslandes Hessen mit den umliegenden Bundesländern, den Grenzen der Landkreise, der Landeshauptstadt Wiesbaden und der Oberzentren.
Abbildung 1: Karte des Landes Hessen mit administrativen Grenzen, Landeshauptstadt und Oberzentren

Hessen liegt in der Mitte Deutschlands und grenzt nicht an andere Staaten, sondern an die Bundesländer Bayern, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Thüringen. Mit einer Fläche von 21.116 km² ist Hessen das siebtgrößte Bundesland, bei der Bevölkerung steht es mit 6.391.360 Einwohnerinnen und Einwohnern (HSL: A I 6 - j/22, Stand 31.12.2022) an fünfter Stelle. Es entstand durch die Vereinigung der preußischen Provinzen Kurhessen und Nassau mit dem Volksstaat Hessen zum Land Groß-Hessen unter Ausschluss der westlichen Gebiete, die Teil der französischen Besatzungszone geworden waren. Als erstes heute noch bestehendes Bundesland erhielt es am 1. Dezember 1946 eine demokratische Verfassung. 

Landeshauptstadt ist Wiesbaden, mit knapp 283.000 Einwohnerinnen und Einwohnern nach Frankfurt am Main (773.000 Einwohner/innen) die zweitgrößte Stadt des Landes (HSL: A I 6 - j/22, Stand: 31.12.2022). 

Die Bevölkerungsentwicklung in Hessen ist seit 2011 positiv: 2022 lag die Einwohnerzahl bei fast 6,4 Millionen, dem höchsten Stand in der Geschichte des Landes, nachdem sie 2011 noch bei knapp unter 6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern gelegen hatte (HSL, AI2-j/2022). Im Rhein-Main-Gebiet wächst die Bevölkerung besonders stark. In den ländlich geprägten Regionen geht die Bevölkerung dagegen zum Teil zurück.

Hessen besteht aus den drei Planungsregionen Nordosthessen, Mittelhessen und Südhessen. Die Planungsregion Nordosthessen umfasst den Regierungsbezirk Kassel. Die Planungsregion Mittelhessen umfasst den Regierungsbezirk Gießen. Die Planungsregion Südhessen umfasst den Regierungsbezirk Darmstadt (siehe Abb. 1).

Die Planungsregion Nordosthessen ist überwiegend dem ländlichen Raum zuzuordnen. Die in Verdichtungsräumen liegenden Oberzentren Kassel und Fulda sind dynamisch wachsende Wirtschaftsstandorte und haben wichtige Funktionen u. a. in den Bereichen Bildung, Forschung, Kultur und Touristik. Aufgrund seiner Lage ist Nordosthessen ein sehr wichtiger Logistikstandort für ganz Deutschland.

Die Planungsregion Mittelhessen ist ebenfalls zu einem Großteil dem Ländlichen Raum zuzuordnen, verfügt aber auch mit den Oberzentren Gießen, Marburg und Wetzlar über wachsende, hochverdichtete Räume mit Bedeutung als Hochschul-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort. Das produzierende Gewerbe hat in Nordost- und Mittelhessen aktuell eine deutlich größere Bedeutung als im Rhein-Main-Gebiet.

Die Planungsregion Südhessen mit den Oberzentren Darmstadt, Frankfurt am Main, Hanau, Offenbach am Main und Wiesbaden zeichnet sich durch eine hohe Wirtschaftskraft aus (internationaler Finanzplatz, national und international bedeutender Messeplatz, hoher Stellenwert der Dienstleistungsbranche v. a. von unternehmensnahen Dienstleistungen) und ist infrastrukturell und verkehrlich sehr gut ausgebaut (Flughafen FRA als größte Arbeitsstätte in Deutschland). Peripher gelegene Teile dieser Planungsregion sind jedoch ebenfalls dem ländlichen Raum zuzuordnen (HMWEVW 2022b). 

Hessen verfügt über 21 Landkreise, 5 kreisfreie Städte und 421 Gemeinden. Auch wegen der in den 1970er Jahren durchgeführten Gemeindegebietsreformen ist die durchschnittliche Zahl der Einwohner/innen pro Kommune mit knapp 15.200 im Bundesvergleich sehr hoch. 
 

Tab. 1: Grundlagendaten zum Bundesland Hessen
Tab. 1: Grundlagendaten zum Bundesland Hessen

 

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2 Landesplanung

Karte aus dem Landesentwicklungsplan Hessen mit Verdichtungsräumen und ländlichen Räumen, Überörtlichen Entwicklungsachsen, Oberzentren, Mittelzentren und Mittelbereichen.
Abbildung 2: Landesentwicklungsplan Hessen 2020 Lesefassung, Plankarte II Zentrale Orte und Strukturräume

 

2.1    Zuständiges Ressort

Zuständig für die Landesplanung ist als Oberste Landesplanungsbehörde das für die Raumordnung und Landesplanung zuständige Ministerium mit Sitz in Wiesbaden, das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum (HMWVW) (Stand 2024). Dort wird der Landesentwicklungsplan als strategisches Planungsinstrument zur räumlichen Entwicklung des Landes und als verbindliche Vorgabe für die Regionalplanung aufgestellt und von der Landesregierung mit Zustimmung des Landtags durch Rechtsverordnung festgestellt. Er beschreibt die angestrebte Entwicklung Hessens in den wichtigsten landespolitischen Planungsbereichen.

2.2    Rechtliche Grundlagen

Das Raumordnungsgesetz (ROG) des Bundes wird in Hessen ergänzt durch das Hessische Landesplanungsgesetz (HLPG) von 2012, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2023. Das HLPG enthält Regelungen, die das ROG ergänzen: zum Landesentwicklungsplan und zu den Regionalplänen sowie zu deren Vollzug (Zielabweichungen, Verzicht auf Raumordnungsverfahren [1] ) und zu Zuständigkeiten (Zusammensetzung der Regionalversammlungen u. a.).

2.3    Formelle Instrumente der Landesplanung

Auf die in der bundesweiten Darstellung bereits genannten formellen Instrumente und Verfahren (Raumverträglichkeitsprüfung, Zielabweichungsverfahren und Raumordnerische Untersagung) wird hier nicht näher eingegangen. Das wichtigste Instrument der Landesplanung ist nach § 3 HLPG der Landesentwicklungsplan Hessen, der als Raumordnungsplan für das Landesgebiet entsprechend § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ROG fungiert. Er enthält die Festlegungen der Raumordnung für eine großräumige Ordnung und Entwicklung des Landes und seiner Regionen und die überregional bedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie die Begründung.

Der Landesentwicklungsplan enthält gemäß § 3 Abs. 2 HLPG insbesondere

  • die Festlegungen von Raumkategorien, die Oberzentren und Mittelzentren sowie die Anforderungen an die Ausweisung von Grundzentren,
  • die Anforderungen an die Siedlungsstruktur, Wohn- und Gewerbeflächenentwicklung,
  • die Trassen und Standorte für die Verkehrs- und Versorgungsinfrastruktur sowie die Anforderungen an die technische Infrastruktur und die Energiebereitstellung und -nutzung, insbesondere der Nutzung erneuerbarer Energien,
  • die Darstellungen zur Freiraumstruktur insbesondere zu Naturschutz und Landschaftspflege, zu Land- und Forstwirtschaft sowie zur Denkmalpflege,
  • die Anforderungen an den Schutz der natürlichen Ressourcen, den Hochwasserschutz, den Klimaschutz und die standortgebundene Rohstoffwirtschaft,
  • eine Vorausschau zur Struktur und Entwicklung von Bevölkerung und Wirtschaft für das Land und die Regionen,
  • das Landschaftsprogramm gemäß Bundesnaturschutzgesetz.

Der Landesentwicklungsplan Hessen 2000 wurde insgesamt viermal geändert, die 2. Änderung mit Vorgaben zur Nutzung der Windenergie wurde in die 3. Änderung überführt. Somit sind folgende Änderungen relevant [2]:

  • Verordnung vom 22.06.2007 mit Festlegungen zum Ausbau des Flughafens Frankfurt am Main
  • Verordnung vom 29.08.2018, 3. Änderung mit Festlegungen zu Siedlungsstruktur, Freiraumstruktur und Infrastruktur
  • Verordnung vom 16.07.2021, 4. Änderung mit Festlegungen zu Raumstruktur, Zentralen Orten, Daseinsvorsorge und großflächigem Einzelhandel.

In einer Plankarte werden die überregional bedeutsamen Freiräume, die ökologischen Schwerpunkträume sowie überregional bedeutsame Infrastruktur dargestellt. Eine zweite Plankarte enthält die Zentralen Orte, überregionale Entwicklungsachsen und die Strukturräume.

2.4    Besondere informelle Instrumente und Formate der Landesentwicklung

Landesprogramme zur Stärkung der ländlichen Räume, wie das Förderprogramm Dorfentwicklung, sind in Hessen in der Offensive für die Ländlichen Räume „LAND HAT ZUKUNFT – Heimat Hessen“ gebündelt. Zuständig ist das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV, https://www.land-hat-zukunft.de) (Stand 2023). 

Das HMWEVW verantwortet das Landesprogramm „Zukunft Innenstadt“. Mit wechselnden Schwerpunkten werden zukunftsweisende Projekte in Innenstädten und Ortszentren gefördert.
Nicht zuletzt ist das hessische Wirtschaftsministerium Verwaltungsbehörde für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die Förderberatung und Abwicklung erfolgt über die WIBank. In die Wirtschaftsförderung gemäß EFRE sind auch die Oberen Landesplanungsbehörden in den Regierungspräsidien eingebunden.

Eine hessische Besonderheit ist der Frankfurter Bogen, eine im Oktober 2019 gestartete Landesinitiative für mehr bezahlbare Wohnungen (https://wirtschaft.hessen.de/wohnen-bauen/grosser-frankfurter-bogen). Diese richtet sich an derzeit 55 Kommunen, die vom Frankfurter Hauptbahnhof in maximal 30 Minuten mit der S-Bahn oder dem Regionalzug erreichbar sind, da Frankfurt im Zentrum der Dynamik in der Rhein-Main-Region steht. Hier ist der Wohnraumbedarf besonders groß. Kommunen im Großen Frankfurter Bogen erhalten besondere Förderangebote und können von Austausch und Vernetzung profitieren.
 


[1] Andere Begrifflichkeit seit 28.09.2023: Raumverträglichkeitsprüfung (§ 15 ROG). 

[2] Zur besseren Lesbarkeit wurden die Festlegungen der 3. und 4. Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 in einer nichtamtlichen Lesefassung zusammengeführt. Rechtlich verbindlich sind jedoch allein die im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land verkündeten Fassungen der Verordnungen zur Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000.

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3 Regionalplanung

Die Karte gibt die Abgrenzungen der Planungsregionen Nordosthessen, Mittelhessen und Südhessen wider, außerdem ist der Regionalverband FrankfurtRheinMain gekennzeichnet.
Abbildung 3: Abgrenzung der hessischen Planungsregionen

3.1    Organisationsform und Institutionen

Träger der Regionalplanung sind die Regionalversammlungen. Die bei den drei Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel angesiedelten Oberen Landesplanungsbehörden nehmen die Geschäftsführung für die jeweiligen Regionalversammlungen in den Planungsregionen wahr. In den Regionalversammlungen sind die Landkreise, die kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern vertreten. In der Planungsregion Südhessen kommt der Regionalverband FrankfurtRheinMain sowie in der Planungsregion Nordosthessen der Zweckverband Raum Kassel hinzu. Zu den bedeutendsten Aufgaben der Regionalversammlung zählen Beschlussfassungen über die Aufstellung, Änderung und Aufhebung von Regionalplänen und über Abweichungen von Zielen von Regionalplänen. 

Die Erstellung der Entwürfe der Regionalpläne und deren Umsetzung sowie die Durchführung von Zielabweichungsverfahren erfolgt durch die Oberen Landesplanungsbehörden.

In der Planungsregion Südhessen nimmt der Regionalplan für das Gebiet des Ballungsraumes Frankfurt/Rhein-Main zugleich die Funktion eines Regionalen Flächennutzungsplans nach § 204 Baugesetzbuch wahr. Die Verantwortung für die Aufstellung und Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans obliegt dem Regionalverband FrankfurtRheinMain. Als gemeinsames Planwerk wird der Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan (RPS/RegFNP) erstellt.

3.2    Formelle Instrumente der Regionalplanung

Die Regionalpläne sind nach § 5 HLPG in Konkretisierung von § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ROG das zentrale Planungsinstrument auf der regionalen Ebene. Die Regionalpläne (Südhessen 2010, Mittelhessen 2010, Nordhessen 2009) enthalten die auf die Region bezogenen Ziele des Landesentwicklungsplans und insbesondere folgende weitere Festlegungen, soweit sie von überörtlicher Bedeutung sind, wie z. B.

  • Grundzentren,
  • Siedlungsstruktur einschließlich der Wohnsiedlungs- und Gewerbeflächen,
  • Trassen und Standorte für überörtliche Verkehrserschließung und Ver- und Entsorgungsanlagen,
  • Gebiete für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege,
  • Waldgebiete sowie Flächen für die Waldmehrung,
  • Gebiete für die landwirtschaftliche Bodennutzung,
  • regionale Grünzüge, Gebiete für den Klimaschutz und den Hochwasserschutz,
  • Gebiete für die Sicherung oder Gewinnung von Rohstoffvorkommen,
  • Anlagen der Denkmalpflege.

Regelungen zur Nutzung erneuerbarer Energien (insbesondere Windenergie, Photovoltaik) werden in den Teilregionalplänen Energie Mittelhessen 2016/2020, Nordhessen 2017/2020 und in Südhessen im Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 des Regionalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplans 2010 und dessen 1. Änderung getroffen.

Die Regionalpläne enthalten Ziele der Raumordnung (in der Karte Vorranggebiete) und Grundsätze der Raumordnung (in der Karte Vorbehaltsgebiete) einschließlich der jeweiligen Begründungen. Eine Strategische Umweltprüfung und eine FFH-Vorprüfung sind bei der Planaufstellung durchzuführen.

Eine Besonderheit der hessischen Regionalpläne ist es, dass diese in Bezug auf die Siedlungsentwicklung nicht nur Vorranggebiete für Siedlung Bestand bzw. Planung ausweisen, sondern für jede Kommune tabellarisch maximale Wohnsiedlungsflächenbedarfe festlegen. Diese maximalen Wohnsiedlungsflächenbedarfe sind ein Ziel der Raumordnung. Sie basieren auf einer Wohnungsbedarfsprognose des Landes Hessen, die wiederum die aktuelle Bevölkerungs- sowie die hieraus abgeleitete Haushaltsentwicklung einbezieht. In die Berechnung fließen zudem je nach Region und Strukturraum unterschiedliche regionalplanerische Mindestdichtewerte in Wohneinheiten je Hektar ein. Im Zuge der Neuaufstellung (s. u.) des Regionalplans Mittelhessen plant der Planungsträger außerdem, maximale Gewerbeflächenbedarfe je Kommune festzulegen.

Fachgrundlage für die Festlegung regional bedeutsamer klimarelevanter Freiflächen im Rahmen der aktuellen Neuaufstellungen der Regionalpläne ist eine landesweite Klimaanalyse (siehe Downloadbereich). Auf dieser Basis sollen künftig auch Vorranggebiete für besondere Klimafunktionen festgelegt werden.

Die Regionalpläne werden von der jeweiligen Regionalversammlung beschlossen. Sie sind von der Landesregierung zu genehmigen. Die Genehmigung des Regionalplans ist zu versagen, wenn Festlegungen des Regionalplans gegen Ziele des Landesentwicklungsplans verstoßen, der Regionalplan gegen Vorschriften des HLPG, des ROG oder sonstige Vorschriften des öffentlichen Rechts verstößt, insbesondere wenn die Beteiligung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde, die Begründung nicht ausreichend ist oder eine gerechte Abwägung der planungserheblichen Belange nicht erkennbar ist (§ 7 Abs. 3 HLPG). 

Regionalpläne sind innerhalb von zehn Jahren nach ihrem Inkrafttreten den veränderten Verhältnissen durch Neuaufstellung anzupassen (§ 6 Abs. 6 HLPG). Derzeit werden alle drei Regionalpläne neu aufgestellt. 
In Hessen gilt für die Neuaufstellung der Regionalpläne eine Regelung zu einheitlichen Planzeichen. Sie umfasst Aussagen zu verbindlichen Planzeichen und zur Flächenmindestgröße sowie einen Anhang mit einer Planzeichenübersicht. Sind weitere Planzeichen erforderlich, bedürfen diese der Zustimmung der Obersten Landesplanungsbehörde. Maßstab der Plankarten ist 1 : 100.000. Weitere Verwaltungsvorschriften o. Ä. liegen nicht vor.

Neben den drei Regionalplänen sind für den Bereich des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain der Regionale Flächennutzungsplan und der Landschaftsplan hervorzuheben, die mit dem Regionalplan Südhessen ein gemeinsames Planwerk (RPS/RegFNP) bilden (siehe oben).
Im Jahr 2011 wurde auf Grundlage des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main (MetropolG) der Regionalverband FrankfurtRheinMain gegründet. Inzwischen gehören 80 Kommunen mit insgesamt 2,4 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern dem Verband an.

Die Festlegungen im RegFNP werden durch die Verbandskammer als Organ des Regionalverbandes Frankfurt RheinMain und durch die Regionalversammlung Südhessen übereinstimmend beschlossen.

3.3    Besondere informelle Instrumente und Formate der Regionalentwicklung

Im Rahmen der Neuaufstellung von Regionalplänen werden auch Gutachten an Externe vergeben, z. B. Biotopverbundkonzepte in Nordosthessen und Mittelhessen, ein Gewerbeflächenkonzept sowie Gutachten zu Haltepunkten des Schienenpersonennahverkehrs und zum Schienengüterverkehr in Mittelhessen. In deren Erstellung werden weitere Akteure eingebunden.

Als informelles Planungsinstrument zur Vorbereitung eines Regionalplans ist auch das Regionale Entwicklungskonzept (REK) für Südhessen zu nennen, das in der Verantwortung des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt vor dem Hintergrund der hohen Wachstumsdynamik und der für diesen Raum anstehenden Regionalpläne erarbeitet wurde (RP Darmstadt 2019). Dieses zeigt insbesondere innovative Lösungsansätze dafür auf, wie der große Bedarf an zusätzlichen Wohneinheiten sowie Flächen für Gewerbegebiete und Logistikansiedlungen bis 2030 gedeckt werden kann. 

Als eine hessische „Erfindung“, die später auch in anderen Regionen angewendet wurde, kann der bereits in den 1990er Jahren implementierte Regionalpark Rhein-Main gelten. Seine Grundidee ist es, nicht einfach nur Grünzüge von Siedlungsentwicklung freizuhalten, sondern diese auch für vielfältige Nutzungen wie Naherholung, Landwirtschaft u. a. zu entwickeln.

Die Abbildung zeigt eine schematische Schrägansicht aus der Vogelflugperspektive auf den Regionalpark Rhein-Main, in der naturräumliche Elemente und die Siedlungsstruktur dargestellt sind.
Abbildung 4: Der Regionalpark Rhein-Main

 Beispiele kommunaler Kooperationen und weiterer Einrichtungen, die zur sonstigen Landes- und Regionalentwicklung beitragen: 

  • Die Metropolregion FrankfurtRheinMain gehört mit einer Fläche von etwa 14.800 km² und rund 5,8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern zu den wirtschaftlich stärksten Regionen und den treibenden Kräften in Deutschland und Europa. Sie wurde 2005 von der Ministerkonferenz für Raumordnung (MKRO) [3] als Metropolregion anerkannt und geht deutlich über das Gebiet des Regionalverbands FrankfurtRheinMain, in der auch die Geschäftsstelle der Metropolregion verortet ist, hinaus und erstreckt sich über weite Teile von Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern und damit über drei Bundesländer. Insgesamt setzt sich die Metropolregion aus sieben kreisfreien Städten und 18 Landkreisen zusammen. Sie fungiert als Dach für eine Reihe von regionalen Gesellschaften. https://www.region-frankfurt.de/Unsere-Themen-Leistungen/Kooperation-Metropolregion/Regionale-Gesellschaften

     

Die Karte zeigt die Metropolregion Frankfurt  Rhein-Main, wobei das Gebiet des Regionalverbandes Frankfurt-Rhein-Main hervorgehoben ist und die größten Städte eingetragen sind.
Abbildung 5: Karte des Metropolregion FrankfurtRhein-Main

 

  • In der aktuellen EU-Förderperiode gibt es in Hessen 24 LEADER-Regionen. Dort werden Fördermittel der EU und des Landes zur Stärkung und Weiterentwicklung der ländlichen Räume eingesetzt. 
    https://www.land-hat-zukunft.de/leader-regionen-und-landkreise-in-hessen.html
  • Im Netzwerk Daseinsvorsorge der Bundesraumordnung wirken fünf Regionen aus Hessen mit: Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Vogelsbergkreis, Region Spessart, Main-Kinzig-Kreis und Werra-Meißner-Kreis. 
    https://landesplanung.hessen.de/grundlagen-der-raumordnung/modellvorhaben-der-raumordnung/moro-netzwerk-daseinsvorsorge
  • Zur Förderung der Innenentwicklung hat das HMWEVW unter Einbeziehung der Regionalplanung und in Zusammenarbeit mit interessierten Kommunen ein digitales Potenzialflächenkataster entwickelt und umgesetzt. Es handelt sich um ein Tool zur Erfassung von Innenentwicklungspotenzialen, das allen hessischen Städten und Gemeinden kostenlos zur Verfügung steht. Die Freischaltung erfolgte im April 2023. Damit kann die planerische Basis in der Regional- und Bauleitplanung zugunsten der Ausschöpfung von Entwicklungspotenzialen im Innenbereich verbessert werden. 
    https://landesplanung.hessen.de/potenzialflaechenkataster (siehe Downloadbereich)
  • In der Planungsregion Mittelhessen gibt es seit 2021 einen Regionalen Schienencoach. Er ist bei der Oberen Landesplanungsbehörde angesiedelt und zuständig für die Umsetzung der im Regionalplan vorgesehenen Mobilitätswende, insbesondere durch eine Förderung des Schienengüter- und -personenverkehrs.

 [3] Im Jahr 2023 umbenannt in Raumentwicklungsministerkonferenz.

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4    Grenzüberschreitende Raumplanung (bundesländer- oder staatenübergreifende Planung)

Hessen ist Teil der grenzüberschreitenden Europäischen Metropolregionen Frankfurt/Rhein-Main (siehe 3.3, vgl. Länderprofil Bayern) und Rhein-Neckar (vgl. Länderprofil Baden-Württemberg).

§ 10 HLPG enthält Aussagen zu grenzüberschreitenden Plänen: Danach können für die Aufstellung der Regionalpläne und für andere raumordnerische Maßnahmen in Planungsräumen, die sich über die Landesgrenze erstrecken, besondere Vereinbarungen mit den beteiligten Ländern getroffen werden. „Die Mitgliedschaft von öffentlichen Planungsträgern in einem Planungszusammenschluss mit Sitz außerhalb Hessens bedarf der Genehmigung der zuständigen Landesplanungsbehörden“ (§ 10 HLPG). Zu nennen ist der Verband Region Rhein-Neckar mit Sitz in Mannheim, der am 1. Januar 2006 seine Arbeit aufnahm. Er ist Träger der Regionalplanung für das grenzüberschreitende Verbandsgebiet. Grundlage ist der Staatsvertrag zwischen den Ländern Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz (www.m-r-n.com/verband).

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5    Länderspezifische Besonderheiten der Bauleitplanung

In Hessen sind die Städte und Gemeinden in der Regel sowohl für die Flächennutzungspläne als auch für die Bebauungspläne zuständig. Im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main (= Verbandsgebiet des Regionalverbands FrankfurtRheinMain) ist jedoch der Regionalverband für seine Mitgliedskommunen Träger der Flächennutzungsplanung (siehe 3.1 und 6). Auch der Zweckverband Raum Kassel stellt für seine zzt. 11 Verbandskommunen, also für das gesamte Verbandsgebiet, den gemeinsamen Flächennutzungsplan auf (https://www.zrk-kassel.de/flaechennutzungsplanung/funktion-der-flaechennutzungsplanung.html).

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6    Downloadbereich

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Praxisbeispiel

Als Praxisbeispiel wird der Regionalverband FrankfurtRheinMain vorgestellt (https://www.region-frankfurt.de/%C3%9Cber-uns/Der-Regionalverband). 

Seine Geschichte geht bis in die 1970er Jahre zurück, in der jetzigen Form besteht er seit 2011. Sein Gebiet reicht auf der Nord-Süd-Achse von Münzenberg bis Groß-Gerau und in der West-Ost-Ausdehnung von Eppstein bis Langenselbold. Hier leben in 80 Kommunen rund 2,4 Millionen Menschen. Die zentrale Aufgabe des Regionalverbandes ist es, den Regionalen Flächennutzungsplan zu erstellen und fortzuschreiben. Die rund 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verbandes erarbeiten unter anderem eine Mobilitätsstrategie für die Region, unterstützen den Erhalt von Streuobstwiesen, entwickeln Digitalisierungsstrategien und schreiben das Regionale Energiekonzept fort. Der Regionalverband unterhält zudem ein Europabüro.

Bei der 2016 beschlossenen Neuaufstellung des RegFNP haben die Regionalversammlung und die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain übereinstimmend beschlossen, die Karten im Maßstab 1 : 25.000 darzustellen. Mit der Maßstabsänderung ist es möglich, nun auch detailliertere Planungsaussagen zu treffen und Inhalte ab einer Darstellungsuntergrenze von 0,5 Hektar darzustellen. 

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Literatur

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Rechtsquellen

  • Hessisches Landesplanungsgesetz (HLPG) 1) vom 12. Dezember 2012 (GVBl. S. 590) (1), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2023 (GVBl. S. 584).
    https://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=5422885,1 (12.02.2024).
  • Raumordnungsgesetz (ROG) vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Raumordnungsgesetzes und anderer Rechtsquellen vom 22. März 2023 (BGBl. I S. 1).

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Bildquellen

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Autor und Autorin

Christian Diller, Prof. Dr.-Ing., Justus-Liebig-Universität Gießen, Institut für Geographie, Professur für Raumplanung und Stadtgeographie

Antje te Molder, Dipl.-Ing., Regierungspräsidium Gießen, Abt. Regionalplanung, Bauwesen, Wirtschaft, Verkehr, Dez. Regionalplanung, Bauleitplanung 

Zusammenfassung

Das Länderprofil für Hessen ist eine systematisierte, grundlagenorientierte Beschreibung zur dortigen Raumordnung und Raumentwicklung. Es beginnt mit einer geographischen und administrativen Einordnung. Anschließend werden die Organisationsform und die formellen und informellen Instrumente der Landesplanung sowie der Regionalplanung und besondere Formate der Landes- und Regionalentwicklung dargestellt. Ebenso werden grenzüberschreitende Aspekte sowie länderspezifische Besonderheiten der Bauleitplanung beschrieben. Anhand von Verlinkungen und eines Praxisbeispiels werden weiterführende Materialen und Informationen bereitgestellt.

Creative Commons Lizenzvertrag 
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Zitierhinweis

Diller, C.; te Molder, A. (2024): Länderprofil Hessen. Hannover. = Länderprofile der ARL – Raumentwicklung der deutschen Länder. https://www.doi.org/10.60683/x2hj-av10 (date of access).
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