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Länderprofil Bayern

1 Übersicht und (geographische) Fakten

Die Karte zeigt das Bundesland Bayern, untergliedert nach Regierungsbezirken. Hervorgehoben sind die Metropolen, Regionalzentren und Oberzentren im Freistaat.
Abbildung 1: Karte des Landes Bayern mit administrativen Grenzen, Landeshauptstadt und Ober- sowie Regionalzentren.

Der Freistaat Bayern mit seiner Landeshauptstadt München liegt im Südosten der Bundesrepublik Deutschland. Er grenzt im Inland an die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Thüringen und Sachsen sowie an die Nachbarstaaten Republik Österreich im Süden und die Tschechische Republik im Osten. Bayern ist mit einer Fläche von 70.550 km² das größte Flächenland der Bundesrepublik. Gegründet wurde der Freistaat Bayern am 23. Mai 1949. Im Jahr 2022 lebten 13,37 Mio. Menschen in Bayern, bei einer positiven Bevölkerungsentwicklung seit 2012 von 6,79 %. Die Bevölkerungsdichte betrug 189 Einwohner/innen pro km² (alle Daten Bayrisches Landesamt für Statistik, Statista).

Bayern gliedert sich in die sieben Regierungsbezirke Ober- und Niederbayern, Oberpfalz, Ober-, Mittel- und Unterfranken sowie Schwaben. Die Bezirksregierungen bilden die mittlere Ebene (Mittelbehörde) zwischen den Staatsministerien und den Kreisverwaltungsbehörden. Insgesamt ist Bayern in 71 Landkreise unterteilt, denen 2.031 Städte, Märkte und Gemeinden angehören (davon 29 große Kreisstädte) sowie 25 kreisfreie Städte.

Eine Besonderheit in der kommunalen Verwaltungsstruktur Bayerns stellen die Verwaltungsgemeinschaften und kommunalen Zweckverbände dar. Die aktuell 311 Verwaltungsgemeinschaften in Bayern sind Zusammenschlüsse benachbarter kreisangehöriger Gemeinden. Während die beteiligten Gemeinden weiterbestehen, wird die Verwaltungsgemeinschaft durch eine Gemeinschaftsversammlung geleitet, soweit nicht der Gemeinschaftsvorsitzende zuständig ist. Kommunale Zweckverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, zu denen sich benachbarte Kommunen zur gemeinschaftlichen Erfüllung gemeindlicher Aufgaben zusammenschließen.

Tab. 1: Grundlagendaten zum Bundesland

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2 Landesplanung

Darin dargestellt sind die Grenzen der Planungsregionen, die Zentralitätsstufen der Städte und Gemeinden im Zentrale-Orte-System des Freistaats sowie die Gebietskulissen der Ziele der Raumordnung, wie sie im Landesentwicklungsprogramm festgeschrieben sind.
Abbildung 2: Strukturkarte aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern.

 

Mit einem Volksentscheid 2013 wurde der raumordnerische Grundsatz der „Förderung und Sicherung gleichwertiger Lebensverhältnisse und Arbeitsbedingungen in ganz Bayern, in Stadt und Land“ als Staatsziel in die Bayerische Verfassung (Art. 3,2) aufgenommen. Daneben sind das Landesentwicklungsprogramm (LEP) und das Landesplanungsgesetz (BayLplG) planerisch bedeutsam.

 2.1    Zuständiges Ressort

In Bayern wechselte die Landesplanung in der Nachkriegszeit mehrmals das zuständige Ressort. War zunächst das Wirtschaftsministerium für Fragen der Raumordnung zuständig, änderte sich dies mit der zunehmenden Formalisierung der Landesplanung in den 1970er Jahren, mit der sie nun im Staatsministerium für Umwelt angesiedelt wurde. In jüngerer Vergangenheit war die Landesplanung Gegenstand einer Reihe von Ressortwechseln: Nachdem sie 2008 zunächst in das Wirtschaftsministerium kam, wurde sie 2013 dem Finanz- und seit 2018 wiederum dem Wirtschaftsministerium zugeordnet.

2.2    Rechtliche Grundlagen

Das BayLplG legt die Aufgaben, Instrumente, Verfahren und die Organisation der Raumordnung sowie die Bindungswirkung insbesondere von landesplanerischen Zielen und Grundsätzen fest. So sind z. B. bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen entsprechende Ziele zu beachten sowie Grundsätze und sonstige Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen. Mit der Novellierung des Raumordnungsgesetzes (ROG) 2023 ist das BayLplG als Teil der konkurrierenden Gesetzgebung seit dem 27.09.2023 nicht mehr als Vollgesetz gültig.

2.3    Formelle Instrumente der Landesplanung

Das Landesentwicklungsprogramm (LEP)

Das LEP ist seit mehr als 40 Jahren das wesentliche Instrument der Raumplanung und -entwicklung in Bayern. Es wird auf Basis der Artikel 19 und 20 des BayLplG als Rechtsverordnung von der Staatsregierung mit Zustimmung des Landtags beschlossen. Die Aufgaben des LEP umfassen: 

  • die Festlegung der Grundzüge räumlicher Entwicklung und Ordnung
  • die Milderung vorhandener und Vermeidung neuer Disparitäten im Land
  • die Koordination aller raumbedeutsamen Fachplanungen
  • die Formulierung von Vorgaben zur räumlichen Entwicklung für die Regionalplanung

Das aktuelle LEP ist am 1. Juni 2023 in Kraft getreten und gliedert sich wie folgt (vgl. StMWi 2023):

  1. Grundlagen und Herausforderungen der räumlichen Entwicklung in Bayern
    • Ziele der Raumentwicklung in Bayern
    • Problemstellungen der Raumentwicklung in Bayern
  2. Raumstruktur
    • Zentrale Orte
    • Gebietskategorien
    • Alpenraum
    • Regionen
  3. Siedlungsstruktur
    • Ziele der Siedlungsentwicklung
    • Instrumente der Raumplanung zur Siedlungsentwicklung
  4. Mobilität und Verkehr
    • Verkehrsträgerübergreifende Festlegungen
    • Festlegungen zur Entwicklung einzelner Mobilitätsformen
  5. Wirtschaft
    • Aussagen zur Wirtschaftsstruktur im Freistaat
    • Entwicklungsziele verschiedener Wirtschaftsbereiche
  6. Energieversorgung
    • Ziele zum Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur
    • Festlegungen zum Ausbau erneuerbarer Energien
  7. Freiraumstruktur
    • Entwicklungsziele Natur und Landschaft
    • Wasserwirtschaft
  8. Soziale und kulturelle Infrastruktur
    • Festlegungen in den Bereichen Soziales und Gesundheit
    • Festlegungen in den Bereichen Bildung und Kultur

2.4    Besondere informelle Instrumente und Formate der Landesentwicklung

Bei der Koordinierung und Abstimmung verschiedener Raumnutzungsansprüche und zum Anstoß von Entwicklungsimpulsen kommt dem Einsatz informeller Instrumente und Formate der Landesentwicklung besondere Bedeutung zu. Hierunter fallen u. a. die Erstellung und Vergabe von Struktur- und Entwicklungsgutachten und die zentrenorientierten Programme (das Fitnessprogramm „Starke Zentren“ und das Innovationsprogramm „Kreative Zentren“) des Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (vgl. StMWi o. J. a). 

Ein aktueller und innovativer Ansatz ist das „Young Planners“-Format des Staatsministeriums: Dabei wurden im Rahmen der letzten Teilfortschreibung des LEP junge Planer/innen aktiv in den Prozess eingebunden (vgl. StMWi o. J. b). So beschäftigten sich über den Zeitraum von etwa einem Jahr 15 Young Planners aus verschiedenen Regionen Bayerns mit den gegenwärtigen Herausforderungen an die Landesentwicklung (Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse, Anpassungsstrategien an den Klimawandel, nachhaltige Mobilität). In mehreren Workshops hatten sie die Gelegenheit, in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Praxis die bestehenden Probleme zu erörtern und mögliche Lösungsansätze zu entwickeln. Dieser partizipative Ansatz ermöglichte es jungen Planerinnen und Planern, aktiv an der Gestaltung zukünftiger Landesentwicklungspolitik mitzuwirken und ihre Perspektiven in den Diskurs einzubringen.

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3 Regionalplanung

Karte der 18 Regionen in Bayern. In der kartographischen Darstellung sind die Regionen mit Zahlen bezeichnet. Die entsprechenden Regionsnamen finden sich in der Legende rechts der Karte. Die Regionsnamen in der Legende verlinken auf die jeweilige Internetseite des Regionalen Planungsverbandes. Die Region Donau-Iller, eine gemeinsame Planungsregion mit Baden-Württemberg, wird außerhalb der Grenzen Bayerns durch Schraffur dargestellt.
Abbildung 3: Regionen in Bayern

 

3.1    Organisationsform und Institutionen 

Der Freistaat Bayern gliedert sich in 18 Regionen, denen entsprechend viele Regionale Planungsverbände (RPV) zugeordnet sind. Eine Besonderheit stellt der mit Staatsvertrag festgelegte länderübergreifende Regionalverband Donau-Iller mit Baden-Württemberg dar (Region 15). Den baden-württembergischen Teil der Region bilden der Alb-Donau-Kreis, der Landkreis Biberach sowie der Stadtkreis Ulm. Der bayerische Regionsteil umfasst die Landkreise Günzburg, Neu-Ulm und Unterallgäu sowie die kreisfreie Stadt Memmingen.

Als Träger der Regionalplanung benennt das BayLplG die Regionalen Planungsverbände, die diese Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis ausfüllen (vgl. Art. 8 BayLplG). Die RPV sind Zusammenschlüsse der Gemeinden und Landkreise einer Region und bestehen seit 1973 als Körperschaften des öffentlichen Rechts. Hauptaufgabe der RPV ist es, die räumliche Entwicklung der jeweiligen Region fachübergreifend zu koordinieren. Sie erstellen hierzu in Abstimmung mit den öffentlichen Stellen, deren Zuständigkeitsbereiche betroffen sind, einen Regionalplan. Die getroffenen Festlegungen in den Regionalplänen werden in Form von Rechtsverordnungen verabschiedet und durch die zuständige höhere Landesplanungsbehörde für verbindlich erklärt.

3.2    Formelle Instrumente der Regionalplanung

Regionalplan

Für die 18 Regionen in Bayern stellen die Regionalen Planungsverbände (mit Unterstützung der jeweils zuständigen höheren Landesplanungsbehörde – Regierung) Regionalpläne auf, in denen die Ziele und Grundsätze der Regionalplanung kartographisch und textlich festgehalten werden. Der Regionalplan konkretisiert die Zielvorstellungen des Landesentwicklungsprogramms auf regionaler Ebene und bildet einen langfristigen planerischen Ordnungs- und Entwicklungsrahmen für die jeweilige Region. Hierzu enthalten die Regionalpläne Festlegungen zu überfachlichen und fachlichen Belangen, wie z. B. Ziele und Grundsätze zur Siedlungs- und Freiraumentwicklung sowie gebietsscharfe Vorrang- und Vorbehaltsgebiete, z. B. zur Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen.

Die Raumverträglichkeitsprüfung (vormals Raumordnungsverfahren)

Die Raumverträglichkeitsprüfung (RVP) der Landesplanungsbehörden dient zur Prüfung von überkommunalen Planungsvorhaben (bspw. Straßen- oder Schienenabschnitte, Flughäfen, Einkaufszentren oder der Abbau von Bodenschätzen) bezüglich ihrer Raumverträglichkeit. Dazu werden die unterschiedlichen fachlichen Interessen abgewogen und insbesondere nach Maßgabe des Landesentwicklungsprogramms und des jeweiligen Regionalplans bewertet. Ziel ist es, so Raumnutzungskonflikte rechtzeitig zu erkennen und Fehlplanungen etwa bei großen überörtlichen Bauvorhaben zu vermeiden. Die Raumverträglichkeitsprüfungen werden durch die höheren Landesplanungsbehörden bei den Bezirksregierungen durchgeführt.

Raumordnungsbericht

Die Bayerische Staatsregierung unterrichtet den Landtag jeweils zur Mitte der Wahlperiode über wesentliche raumbedeutsame Entwicklungen im Freistaat Bayern. Der Raumordnungsbericht dokumentiert für den Berichtszeitraum die Entwicklung des Freistaats und auch seiner Teilräume in Bezug auf einzelne Politikbereiche. Der 18. Raumordnungsbericht wurde dem Bayerischen Landtag 2019 vorgelegt (vgl. StMWi 2019).

3.3    Besondere informelle Instrumente und Formate der Regionalentwicklung

In Bayern finden auf regionaler Ebene eine Reihe informeller Instrumente und Formate ihre Anwendung in der Raumentwicklung.

Regionalmanagement

Das Regionalmanagement leistet durch den Aufbau regionaler fachübergreifender Netzwerke in den Landkreisen und kreisfreien Städten als informelles Instrument der Landesentwicklung einen bedeutsamen Beitrag zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur. Durch die Netzwerkleistung des Regionalmanagements soll die selbstbestimmte Entwicklung der Regionen gestärkt werden. Maßgeblich verantwortlich sind die Regionalmanager/innen, also Projektmanager/innen in der Region, die ausgehend von Handlungskonzepten die Entwicklung durch Projekt- und Netzwerkarbeit gestalten.

Regionalmarketing

Wie das Regionalmanagement zielt auch das Regionalmarketing darauf ab, die Stärken einer Region hervorzuheben. Im Mittelpunkt steht dabei die Vermittlung der Standortqualitäten – insbesondere weicher Standortfaktoren – der Region und ihrer Teilräume nach innen und außen. Somit verfolgt das Regionalmarketing das Ziel der Identitätsbildung und Inwertsetzung endogener Potenziale zugunsten des regionalen Wirtschaftsstandorts.

Teilraumgutachten und Entwicklungskonzepte

Teilraumgutachten sind fachübergreifende, an den spezifischen Problemen des Teilraums orientierte Entwicklungskonzepte. Untersucht werden dabei in der Regel die Bereiche Umwelt/Ökologie, Siedlungswesen und Verkehr als planerische Basis sowie gegebenenfalls ergänzend dazu – entsprechend der jeweiligen Problemstellung – die Bereiche Wirtschaft und Infrastruktur. Sie enthalten Leitbilder für die geplante Entwicklung. Maßnahmenvorschläge für die entsprechenden Gebiete werden im Anschluss in den Entwicklungskonzepten festgehalten.

Teilraumgutachten unterstützen die verbindlichen Instrumente wie Landesentwicklungsprogramme, Regionalpläne oder Raumordnungsverfahren und sollen dazu beitragen, räumliche Entwicklungsprozesse zu fördern und zu lenken. Die Initiative zur Durchführung geht dabei von der Region selbst aus. In Gestalt der raumordnerischen Entwicklungskonzepte wird der methodische Ansatz der Teilraumgutachten auf räumlich und fachlich enger gefasste Problemstellungen übertragen. Das Bürgergutachten zur Entwicklung der Region München (vgl. Regionaler Planungsverband München 2017) und das Regionale Mobilitäts- und Siedlungsgutachten für den Bayerischen Untermain REMOSI (Regionaler Planungsverband Bayerischer Untermain 2021) dokumentieren beispielhaft aktuelle Inhalte und Vorgehensweise dieses Instruments der Landesentwicklung.

Metropolregionen in Bayern

Mit München und Nürnberg hat der Freistaat Bayern zwei Europäische Metropolregionen. Diese – sowie der bayerische Teil der grenzüberschreitenden Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main, an der die Region Bayerischer Untermain beteiligt ist – sollen gemäß Landesentwicklungsprogramm Bayern wirtschaftlich, verkehrlich, wissenschaftlich, kulturell und touristisch weiterentwickelt werden (1.4.4. G LEP; Hessischer Landtag 2018). 

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4    Grenzüberschreitende Raumplanung (bundesländer- oder staatenübergreifende Planung)

Grundlegende Regelungen / Staatsverträge in dem jeweiligen Bundesland

Am 31. März 1973 schlossen das Land Baden-Württemberg und der Freistaat Bayern einen Staatsvertrag über die Zusammenarbeit bei der Landesentwicklung und über die Regionalplanung in der Region Donau-Iller.

Grenzüberschreitende Raumplanung und -entwicklung auf Landesebene (formell und informell)

Gemäß dem LEP Bayern sollen räumliche Konzepte für Bayern auch die grenzübergreifend abgestimmten Entwicklungsstrategien berücksichtigen (1.4.3 G LEP). So sollen durch Kooperation, Vernetzung und interkommunale Zusammenarbeit vorhandene Standortnachteile ausgeglichen werden. Mögliche Ansatzpunkte dafür sind die Identifikation regionaler Potenziale und spezifischer Profile, der Aufbau regionaler Versorgungs- und Wertschöpfungsketten und die Stärkung der regionalen Innovationsfähigkeit (1.4.5 G LEP). Angesichts europäischer Integration und dem Ziel der territorialen Kohäsion kommt länder- und staatengrenzenübergreifenden Kooperationen und Netzwerken (Euregio, Europaregion Donau-Moldau) eine zunehmende Bedeutung zu. Auch vor diesem Hintergrund sollen die Möglichkeiten des Förderziels „Europäische Territoriale Zusammenarbeit“ (INTERREG) der Europäischen Union mit seinen drei Ausrichtungen – grenzüberschreitende, transnationale und interregionale Zusammenarbeit – in Bayern konsequent genutzt werden. Eine verstärkte Kooperation und Vernetzung auch der Groß- und Mittelstädte und der sie umgebenden Räume außerhalb der Metropolregionen trägt zur Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit aller Teilräume bei. 

Hinsichtlich der Abgrenzung von Gebietskategorien werden als Teile grenzüberschreitender Verdichtungsräume wegen der engen siedlungsstrukturellen und funktionalen Zusammenhänge mit den Gemeinden des angrenzenden Staates/Landes festgelegt:

  • in der Region 15 (Donau-Iller) der bayerische Teil des Verdichtungsraums Neu-Ulm/Ulm
  • in der Region 18 (Südostoberbayern) der bayerische Teil des Verdichtungsraums Salzburg (Begründung zu 2.2.1 Z LEP)

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Europäisches Verkehrswegenetz

Zur Verbesserung der Einbindung Bayerns in das europäische Verkehrswegenetz ist die Umsetzung der „Vorrangigen Vorhaben des transeuropäischen Verkehrsnetzes“ (TEN-V) von herausragender Bedeutung. Die Einrichtung zusätzlicher Verbindungen, insbesondere im Alpentransit, soll zur Ertüchtigung des grenzüberschreitenden Schienenverkehrs beitragen (Begründung zu 2.4 G LEP).

Die Einbindung Bayerns in das internationale und nationale Verkehrswegenetz soll bedarfsgerecht verbessert werden (4.1.2 G LEP). Gemäß LEP und dessen Umsetzung in den Regionalplänen sollen durch Kooperation und Vernetzung von Teilräumen – auch grenzüberschreitend – vorhandene Standortnachteile ausgeglichen, Synergien geschaffen und genutzt sowie regionale Potenziale identifiziert und optimiert werden (4.1.5 G LEP).

Grenzüberschreitende Zentrale Orte 

Der Freistaat Bayern weist im Zentrale-Orte-System sog. Doppelorte aus, die durch interkommunale Zusammenarbeit mit geteilten Funktionen zentralörtliche Aufgaben erfüllen. Durch die Festlegung als gemeinsamer, grenzüberschreitender Zentraler Ort im LEP wird nicht in die Planungen und Projekte der Nachbarländer eingegriffen. Die Festlegung erfolgt aufgrund des gemeinsamen Versorgungs- und Entwicklungspotenzials und soll die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern. Trotz eines möglichen Mehraufwands aufgrund unterschiedlicher Verwaltungsstrukturen werden diese Doppelorte auch grenzüberschreitend ausgewiesen, da sie als wesentlich für eine gemeinsame, grenzüberschreitende Entwicklung verstanden werden. Im aktuellen LEP sind vier grenzübergreifende Mittelzentren (3x Österreich, 1x Tschechische Republik) und vier Oberzentren (1x Baden-Württemberg, 1x Österreich, 2x Tschechische Republik) festgelegt. Die grenzüberschreitenden Zentralen Orte mit Österreich und Tschechien sollen die grenzüberschreitende Entwicklung und Zusammenarbeit besonders vorantreiben (2.1.11 G LEP).
 

5    Praxisbeispiel: Gebietskulisse Teilraum mit besonderem Handlungsbedarf

Mit der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm 2013 wurde in der bayerischen Landesplanung die neue Gebietskategorie „Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf“ eingeführt. Darunter werden laut LEP sowohl Teilräume mit wirtschaftsstrukturellen oder sozioökonomischen Nachteilen als auch Teilräume, in denen eine nachteilige Entwicklung zu befürchten ist, gefasst.

Im LEP 2013 wurde diese Gebietskategorie auf Landkreisebene eingeführt, mit dem LEP von 2018 können auch einzelne Gemeinden dieser zugerechnet werden. Maßgeblich für die Aufnahme in die Gebietskategorie ist ein Indikator, der demographische und sozioökonomische Maßzahlen (ggf. im fünfjährigen Jahresmittel) umfasst. Dieser besteht – bei abweichender Gewichtung der Einzelindikatoren – aus der Bevölkerungsprognose, der Arbeitslosenquote, der Beschäftigtendichte, dem verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte je Einwohner sowie dem Wanderungssaldo der 18- bis unter 30-Jährigen je 1.000 Einwohner dieser Altersgruppe. Mit dem LEP 2013 wurden Landkreise in die Gebietskategorie aufgenommen, bei denen der Gesamtindikator 85 % oder weniger des Landesdurchschnitts aufwies, mit dem LEP 2018 wurde dieser auf 90 % angehoben, wodurch mehr Kommunen Teil der Förderkulisse wurden. 

Die Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf sind gemäß LEP vorrangig zu entwickeln. Dies gilt u. a. bei Planungen und Maßnahmen zur Versorgung mit Einrichtungen der Daseinsvorsorge, bei der Ausweisung räumlicher Förderschwerpunkte sowie diesbezüglicher Fördermaßnahmen und der Verteilung der Finanzmittel, soweit die vorgenannten Aktivitäten zur Gewährung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen einschlägig sind.
Einschlägig für diese Förderkulisse ist aus Sicht der Landes- und Regionalplanung die Richtlinie zur Förderung Regionaler Initiativen im Freistaat Bayern für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung, in deren Rahmen erhöhte Fördersätze für die Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf festgeschrieben werden (StMWi 2020). Hierunter fallen etwa Projekte des Regionalmanagements und -marketings, aber auch die Projektförderung in Handlungsfeldern mit Bezug zu sog. Zukunftsthemen (Demographischer Wandel, Wettbewerbsfähigkeit, Siedlungsentwicklung, Regionale Identität, Klimawandel). Weitere Beispiele für die Wirkung der Förderkulisse „Teilräume mit besonderem Handlungsbedarf“ finden sich auch im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH). Die aktuelle Richtlinie zur Förderung von Heimatprojekten mit Schwerpunkt Digitalisierung (HDRFöR) zielt insbesondere auf die Stärkung regionaler Identität ab (vgl. StMFH 2020). In beiden Förderrichtlinien ist ein erhöhter Basisfördersatz vorgesehen, sofern die Projekte überwiegend in einem Teilraum mit besonderem Handlungsbedarf angesiedelt sind. 

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Literatur

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Bildquellen

  • Abbildung 1: Karte des Landes Bayern mit administrativen Grenzen, Landeshauptstadt und Ober- sowie Regionalzentren, LEP Bayern, StMWi 2023
    Abbildung 2: Strukturkarte aus dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, LEP Bayern, StMWi 2023
  • Abbildung 3: Regionen in Bayern: https://de.wikipedia.org/wiki/Planungsregionen_in_Bayern

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Autorin und Autor

Christiane Odewald, Dipl.-Geogr., Ltd. Regierungsdirektorin, Regierung von Oberfranken, Bereich Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr, SG Raumordnung, Landes- und Regionalplanung

Simon Dudek, Dr., Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt, Mathematisch-Geographische Fakultät
 

Zusammenfassung

Das Länderprofil für Bayern ist eine systematisierte, grundlagenorientierte Beschreibung zur dortigen Raumordnung und Raumentwicklung. Es beginnt mit einer geographischen und administrativen Einordnung. Anschließend werden die Organisationsform und die formellen und informellen Instrumente der Landesplanung sowie der Regionalplanung und besondere Formate der Landes- und Regionalentwicklung dargestellt. Ebenso werden grenzüberschreitende Aspekte sowie länderspezifische Besonderheiten der Bauleitplanung beschrieben. Anhand von Verlinkungen und eines Praxisbeispiels werden weiterführende Materialen und Informationen bereitgestellt.

Creative Commons Lizenzvertrag 
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Zitierhinweis

Christiane Odewald; Simon Dudek (2024): Länderprofil Bayern. Hannover. = Länderprofile der ARL – Raumentwicklung der deutschen Länder. https://www.doi.org/10.60683/4dpn-rv42 (date of access).
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