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Planungsträger ist diejenige Institution, der nach Bundes- oder Landesrecht die Kompetenz für die Planung auf den einzelnen Ebenen der Gesamtplanung oder der Fachplanungen eingeräumt wird. Öffentliche Planungsträger sind solche Behörden und Stellen, die raumbeanspruchende Planungen und Maßnahmen festsetzen und damit die Bodennutzung bestimmen oder die räumliche Entwicklung eines Gebietes beeinflussen. adapted from: ARL 2003 |