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Aufgrund der Ermächtigung nach BauGB hat der Bundesminister für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau eine Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung; BauNVO) erlassen. Die BauNVO enthält im Wesentlichen Vorschriften über die Darstellung und Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstücksflächen. Sie ergänzt damit die Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) über die Bauleitplanung und die Zulässigkeit von Vorhaben. Darüber hinaus können im Bebauungsplan die für die Bebauung vorgesehenen Flächen nach der besonderen Art ihrer baulichen Nutzung dargestellt werden als: Neben der Art der baulichen Nutzung regelt die BauNVO auch das Maß der baulichen Nutzung bundeseinheitlich durch Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse und Höhe der baulichen Anlagen. |