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20. vhw-Bundesrichtertagung - Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Städtebaurecht

Kardinal-Schulte-Haus Overather Str. 51-53, 51429 Bergisch Gladbach bei Köln und Online

20. vhw-Bundesrichtertagung
Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Städtebaurecht

Montag, 24. November 2025 | Bergisch Gladbach bei Köln & live online

Mit den Bundesrichtern Dr. Andreas Koch, Dr. Achim Seidel und Dr. Sina Stamm 
vom 4. Senat am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig 

Seit 20 Jahren bringt die vhw-Bundesrichtertagung Fachpraxis und Rechtsprechung zusammen. Erhalten Sie zum Jubiläum wertvolle Einblicke in topaktuelle und richtungweisende Entscheidungen des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts aus erster Hand. 

Eine Richterin und zwei Richter des Städtebausenats erläutern eindrücklich die für das öffentliche Baurecht so wichtigen höchstrichterlichen Leitentscheidungen und geben Insider-Einblicke in die Rechtsprechung. Sie vermitteln – auch zwischen den Zeilen – anhand teilweise noch nicht veröffentlichter Urteile wertvolle Informationen und geben Tipps, wie mit städtebaurechtlichen Fallstricken umzugehen ist.

Für Teilnehmende der Tagung besteht die besondere Möglichkeit, sich frühzeitig über die neueste Rechtsprechung zu informieren und diese mit den anwesenden Richtern und anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu diskutieren. 

Die praxisnahe Tagung ist ideal zum Netzwerken mit Experten aus Bauverwaltungen, Rechtsämtern und Umweltverbänden – vor Ort oder online.

Anmeldung
Teilnahme in Präsenz in Bergisch Gladbach: NW254090
Teilnahme live-online:  WB254490

Programm: Aktuelle Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Städtebaurecht, 24.11.2025, Bergisch Gladbach bei Köln und live online 
vhw - Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e. V.
https://www.vhw.de/seminardocs/WB254490.pdf

Anerkennung als Fortbildung
Über den Besuch dieser Veranstaltung stellen wir Ihnen eine Teilnahmebescheinigung aus (geeignet zur Vorlage bzw. Anerkennung nach § 15 FAO bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer). Die Anerkennung als Fortbildung ist bei der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen beantragt. Die Architektenkammern Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen
erkennen einschlägige Fortbildungen des vhw i. d. R. ebenfalls an.

Teilnahmegebühren:
395 € für Mitglieder des vhw
465 € für andere Gäste

Kontakt: Dr. Diana Coulmas, E-Mail: dcoulmas@vhw.de

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