Sachbearbeitung in der Regional- und Landesplanung
Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern ist im Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle einer/eines Sachbearbeiterin/Sachbearbeiters (w/m/d) unbefristet zu besetzen. Das Amt für Raumordnung und Landesplanung erfüllt als untere Landesplanungsbehörde die Aufgaben der Raumordnung und Landesplanung gemäß dem Landesplanungsgesetz. Es ist für die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg zuständig. Es ist zugleich Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Westmecklenburg, dem die Aufstellung und Verwirklichung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms für die Planungsregion Westmecklenburg obliegt.
Die Eingruppierung erfolgt nach E 12 Fallgruppe 2 Teil II Nr. 22.1 Entgeltordnung TV-L (Ingenieure). Vorausgesetzt, es liegt eine langjährige (mind. 3 Jahre) praktische Erfahrung im Bereich der ausgeschriebenen Tätigkeit (Raumordnung, Raumplanung) oder in einer anderen Tätigkeit mit ingenieurmäßigem Zuschnitt vor. Sofern keine langjährige praktische Erfahrung vorliegt, erfolgt eine Eingruppierung in die nächst niedrigere Entgeltgruppe. Nach entsprechender dreijähriger Tätigkeit erfolgt sodann eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 12 nach Teil II Nr. 22.1 der Entgeltordnung TV-L, Fallgruppe 2 (Ingenieure).
Nähere Informationen erhalten Sie unter: https://karriere-in-mv.de/stelle/6789-sachbearbeiterin-bzw-sachbearbeiter-w-m-d-im-bereich-raumordnung-und-landesplanung