BREXIT: Neue Herausforderungen für Europa
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Das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ausgehandelte Handels- und Kooperationsabkommen trat am 1. Januar 2021 vorläufig in Kraft, nachdem alle 27 Mitgliedstaaten dem Abkommen und seiner vorläufigen Anwendung ihre Zustimmung erteilt hatten. Am 27. April 2021 stimmte auch das Europäische Parlament zu, so dass das Abkommen am 1. Mai 2021 endgültig in Kraft. Eine Adhoc-Arbeitsgruppe der ARL hat sich unabhängig davon, wie das zukünftige Verhältnis zwischen Europäischer Union und Vereinigtem Königreich vertraglich konkret ausgestaltet sein wird, mit den einschneidenden Veränderungen, die weite Bereiche des wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Lebens, für die Vertragspartner, aber auch weltweit, tangieren, befasst.