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Stellungnahme "Gute Raumplanung sichert qualitätsvolle Raumentwicklung"

Stellungnahme des Präsidiums der Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (ARL)

Am 18. Juni 2025 hat die Bundesregierung den so genannten „Bauturbo“ beschlossen, eine Gesetzesinitiative zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bundesregierung, 18.6.2025). Die neue Gesetzgebung soll am 7. Juli in den Bundestag eingebracht werden. Die vorgesehenen Änderungen am Baugesetzbuch, u. a. die Einführung des neuen § 246e, sollen den Wohnungsbau auch dort erleichtern, wo die bisherigen Vorschriften dies nicht vorsahen. Das Hauptziel der Initiative ist, einen Beitrag zur Linderung der Wohnungsnot zu leisten, vor allem durch Erleichterung und Beschleunigung der Wohnungsproduktion. Der Wohnungsmangel wird in Deutschland zu Recht als erhebliches gesellschaftliches Problem angesehen, und die Klagen über langwierige Planungs- und Genehmigungsverfahren haben an Intensität und Häufigkeit zugenommen.

Allerdings ist strittig, ob die vorgesehenen Maßnahmen zur Beschleunigung tatsächlich durchgreifende Verbesserungen erwarten lassen. Zugleich spricht viel dafür, dass die Beschleunigung eine Reihe von Nachteilen und Risiken mit sich bringt. Fachverbände der Stadtplanung und des Städtebaus wie die Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung (DASL, 27.6.2025) oder die Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung (SRL, 18.6.2025) haben sich daher bereits kritisch zur Gesetzesnovelle geäußert. Vor allem die mit der Einführung des § 246e BauGB einhergehende Außerkraftsetzung „elementarer Grundsätze des Baugesetzbuches“ (DASL) wird als kritisch für eine geordnete städtebauliche Entwicklung gesehen. Sie würde ein „Genehmigungsrecht ohne Bezug auf vorhandenes Planungsrecht“ (ibid.) einführen. Der Preis, der für eine Planungsbeschleunigung entrichtet werden muss, ist offenkundig hoch.

Die Akademie für Raumentwicklung in der Leibniz-Gemeinschaft (ARL) teilt diese Kritik. In Ergänzung zur baurechtlichen Problematik der vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen wollen wir vor allem aus einer überörtlichen Sicht auf einige weitere Konfliktfelder hinweisen, die die Gesetzesnovelle für die Entwicklung der Städte, Gemeinden und Regionen insgesamt mit sich bringt.

Zur Stellungnahme des ARL-Präsidiums (PDF)

Prof. Dr. Axel Priebs (Präsident)
Prof. Dr. Antje Bruns (Generalsekretärin)
Prof. Dr. Susan Grotefels (Vizepräsidentin)
Prof. Dr. Markus Hesse (Vizepräsident)
Prof. Dr. Jochen Monstadt (Vizepräsident)

Pressekontakt
Dr. Tanja Ernst /Carolin Pleines
Stabsstelle Wissenschaftskommunikation der ARL
wiko@arl-net.de
Tel. +49 511 34842-54/56

(Stand: 07.07.2025)