Stellungnahme des ARL-Forums Bayern zum 4. Bayerischen Modernisierungsgesetz zur Novelle des Landesplanungsgesetzes
Bayern will den Verwaltungsaufwand für die eigenen Einrichtungen, die ansässige Wirtschaft und seine Bürgerinnen und Bürger reduzieren und strebt mit aktuell vier Modernisierungsgesetzen – drei davon bereits in Kraft – eine Deregulierung des bayerischen Landesrechts an. Das Vierte Modernisierungsgesetz will eine umfassende Novelle des Bayerischen Landesplanungsrechts umsetzen. Hierzu reichte das ARL-Forum Bayern eine Stellungnahme ein.
Während die ersten drei bayerischen Modernisierungsgesetze darauf abzielen, u.a. das Baurecht, das Zuwendungsrecht und das Umweltrecht des Landes Bayern zu verschlanken, dient das Vierte Modernisierungsgesetz vor allem der Deregulierung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes.
Das Landesplanungsgesetz enthält vor allem konkrete Vorgaben für die Aufstellung und die Inhalte von Raumordnungsplänen sowie für die Raumverträglichkeitsprüfung. Das ARL-Forum Bayern erkennt an, dass die Landes- und Regionalplanung einen Beitrag zur Beschleunigung von Verwaltungsverfahren leisten kann und soll. In der Stellungnahme wird jedoch kritisch hervorgehoben, dass der Gesetzentwurf keine klaren Vorgaben mehr für die Kerninhalte von Raumordnungsplänen macht, also weder für das Landesentwicklungsprogramm noch für die Regionalpläne. Hier sieht das ARL-Forum Bayern das Risiko, dass die Raumordnung als übergeordnete, zusammenfassende Planung ihre Substanz verlieren könnte.
Das ARL-Forum Bayern fordert darüber hinaus, dass die Raumbeobachtung als staatliche Aufgabe gesetzlich verankert bleibt. Gerade in Zeiten, in denen Desinformationen und unbelegte Narrative immer weiter verbreitet werden, sollte der Staat seine Verpflichtung zu sachlicher Information, auch über räumliche Entwicklungen, nicht aufgeben.
Die Stellungnahme des ARL-Forum Bayern zur geplanten Gesetzesnovelle finden Sie hier:

