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Bagger in Baugrube umgeben von steiniger Landschaft

Raumordnung trifft Rohstoffwirtschaft

Austausch über die Sicherung von Rohstoffgebieten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Am 20. Juni 2024 kamen in Leipzig, in den Räumlichkeiten der Europäischen Metropolregion Mitteldeutschland, Expertinnen und Experten der Raumordnung mit Vertreterinnen und Vertretern der Rohstoffwirtschaft zusammen, um Fragen und Anliegen rund um das Thema Rohstoffgewinnung in Mitteldeutschland aus raumplanerischer Sicht zu diskutieren. 

Folgende Aspekte standen dabei im Zentrum:  

  • Welches planerische Instrumentarium nutzt die Raumordnung in den mitteldeutschen Ländern für eine Sicherung von Rohstoffgebieten?  
  • Wie stellt sich die Perspektive der Rohstoffwirtschaft dar und wie geht die Raumordnung mit den daraus resultierenden Nutzungskonkurrenzen um?  

Vor dem Hintergrund steigender Flächennutzungskonkurrenzen und unterschiedlicher Bedarfe ist ein Austausch hierzu wichtig, der neben der Perspektive der Raumordnung die der Rohstoffwirtschaft sowie weitere Nutzungsinteressen einbezieht, damit die Raumordnung Entscheidungen gut begründet priorisieren und abwägen kann.  

Gesellschaftlich und volkswirtschaftlich sind wir von mineralischen Rohstoffen extrem abhängig, z. B. zur Gewinnung von Baustoffen (Sande, Kiese oder Steine). Der Bedarf wächst, u. a. auch für den Ausbau erneuerbarer Energien, für den Infrastrukturausbau bzw. die Instandhaltung und für den Wohnungsbau. 

Wenn in Deutschland jährlich 400.000 neue Wohnungen entstehen sollen, müssen die Rohstoffe hierfür vorhanden sein. Und ihr Abbau sollte nach Möglichkeit sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch betrachtet über kurze Wege erfolgen. Die Vertreter/innen der Rohstoffwirtschaft wiesen darauf hin, dass die Zahl der Standorte der Rohstoffgewinnung in Deutschland insgesamt rückläufig sei. Flächenverfügbarkeit und -konkurrenzen spielen hier eine wesentliche Rolle ebenso wie Fragen der Akzeptanz aufgrund des massiven Eingriffs in Natur und Landschaft.  

Der Abbau der in den natürlichen Lagerstätten in Deutschland vorhandenen Rohstoffe finde dezentral statt, sei in den zurückliegenden Jahrzehnten aber ein Stück weit vernachlässigt worden, da verstärkt auf den Import gesetzt worden sei. Dies nicht zuletzt, um Konflikten bei der Erschließung und Nutzung der Lagerstätten aus dem Weg zu gehen. Denn Rohstoffabbau ziehe immer Nutzungskonflikte nach sich.  

Mit Blick auf den geologischen Wissensbestand ist das Gebiet der ehemaligen DDR sehr gut erkundet. Daher sind in den mitteldeutschen Ländern sehr viele Lagerstätten bekannt, die dort vorhandenen Mengen müssen aber einzeln betrachtet werden. Für den Abbau genutzt wurden in den vergangenen Jahrzehnten vor allem Lagerstätten mit einem hohen Erkundungsgrad. Für eine langfristige Sicherung des Rohstoffabbaus sind dagegen tendenziell die weniger gut erkundeten Stätten vorgesehen, da sie nachrangig behandelt wurden. Die Unsicherheit, wie groß die dortigen Rohstoffvorkommen tatsächlich sind, ist entsprechend hoch. 

Aus Sicht der Rohstoffwirtschaft ist es daher problematisch, keine zusätzlichen Neuausweisungen vorzunehmen. Zudem lasse sich beobachten, dass die Dezentralität der genutzten Abbaugebiete in den vergangenen Jahrzehnten abgenommen habe. Hierdurch verlängern sich Transportwege und bei einem Ausfall einzelner Abbaustätten, z. B. durch Hochwasserereignisse, könne die regionale Versorgung bedroht sein.  

Aufgabe der Raumordnung ist es, unterschiedliche Nutzungsansprüche an den Raum und Ziele zur nachhaltigen Raumentwicklung gegeneinander abzuwägen. Die bekannten Lagerstätten für eine zukünftige Nutzung der Rohstoffe zu sichern, stellt nur einen dieser Nutzungsansprüche dar. Mit der Sicherung wird aber noch nicht das Ziel des Abbaus verbunden. Um die Möglichkeit des Abbaus in der Zukunft zu erhalten, sollen Überplanungen mit zuwiderlaufenden Nutzungen, bspw. Industrieansiedlungen, ausgeschlossen werden. Mit der raumordnerischen Festlegung von Vorranggebieten kann daher das Ziel des langfristigen Rohstoffabbaus unter Ausschluss entgegenstehender Nutzungen erreicht werden. 

In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verfährt die Raumordnung jeweils unterschiedlich mit der Festlegung von Bodenabbaugebieten sowie der langfristigen Sicherung von Lagerstätten für zukünftige Nutzungen. Diese Unterschiede wurden anhand von kurzen Berichten zu den planerischen Ansätzen und aktuellen Entwicklungen der Landesplanungen diskutiert. Dies geschah unter Einbezug der Perspektiven der geologischen Dienste und der anwesenden Bergämter – ergänzt wurden diese fachlichen Inputs um Erfahrungen und aktuelle Entwicklungen aus Sicht der Regionalplanung.  

In Sachsen-Anhalt erfolgt eine Festlegung von Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung direkt durch die Landesplanung mittels des Landesentwicklungsplans (LEP). Im Zuge der laufenden Neuaufstellung des LEP wird für eine langfristige Sicherung ein neues Instrument etabliert, welches der Regionalplanung die Möglichkeit eröffnet, mittels Vorranggebieten für vorsorgende Rohstoffsicherung auch Zwischennutzungen zu erleichtern.  

In Sachsen und Thüringen erfolgt eine Festlegung von Vorranggebieten für Rohstoffgewinnung/-abbau auf der Ebene der Regionalplanung basierend auf den Vorgaben aus dem jeweiligen LEP. Seit 2013 besteht in beiden Ländern das planerische Instrumentarium, um auch dort Vorranggebiete für eine langfristige Sicherung von Rohstofflagerstätten festzulegen. 

Vorranggebiete „Rohstoffabbau“ sind bedarfsabhängig zur Sicherung des kurzfristigen Bedarfs mit einer Perspektive von 20-30 Jahren festzulegen. Vorranggebiete für die langfristige Rohstoffsicherung sollen bedarfsunabhängig ausgewiesen werden; sie sind von allen anderen Nutzungen freizuhalten, die einen späteren Rohstoffabbau unmöglich machen. Eine Überlagerung mit raumbedeutsamen Funktionen oder Nutzungen, die die gesicherte Rohstofflagerstätte nicht beeinträchtigen, ist möglich. In Thüringen werden Vorranggebiete „Vorsorgliche Sicherung“ mit kartografischer Darstellung ausgewiesen. 

Die Aufgabenerfüllung durch die Raumordnung kann allerdings erschwert werden, wenn die Ausweisung der Gebiete zur Rohstoffgewinnung/-sicherung durch zu langwierige Aufstellungsverfahren einzelner Regionalpläne nicht in einem überschaubaren Zeitrahmen erfolgt. Es wurde kritisch diskutiert, dass hieraus ein Bedeutungsverlust der Planung resultieren könne, da sie so ihre Steuerungsfunktion einbüße. Eine weitere Herausforderung seien in Einzelfällen sehr langwierige Genehmigungsverfahren für den Abbau von Lagerstätten, wie die Rohstoffwirtschaft betonte. Hierzu seien Ideen zur Beschleunigung oder Vereinfachung von Planung und Genehmigung zu diskutieren.  

Neben weiterem Koordinierungsbedarf wäre zu prüfen, die Rohstoffsicherungsthematik künftig auch in Sachsen und Thüringen zumindest teilweise auf die Ebene der Landesplanung zu heben. Diese „Hochzonung“ würde allerdings eine Regelung im Landesraumordnungsprogramm bedingen, welche eigene Kriterienkataloge der Fachplanung erfordern und auch neue Anforderungen an die landesseitige Abwägung mit anderen Belangen und die Umweltverträglichkeitsprüfung stellen würde. Zudem würde es in einem solchen Fall der Klärung bedürfen, welche Rohstofflagerstätten für die raumordnerische Sicherung in der Zuständigkeit der Regionalplanung verbleiben sollen. 

Abschließend bleibt festzuhalten, dass ein offener Fachaustausch zwischen Raumordnung und Wirtschaftsakteuren wichtig ist, um über die eigenen Perspektiven und Logiken hinaus zu denken. Prozesse müssen reflektierbar und veränderbar bleiben, um auf Veränderungen gesellschaftlicher Realitäten adäquat reagieren zu können. 

Dr. Sebastian Krätzig 
Leitung des Wissenschaftlichen Referats „Räumliche Planung und Politik“ der ARL 
Tel. +49 511 3484252 
sebastian.kraetzig@arl-net.de

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