Innovations-Workshop: "Was ist an der regionalen Steuerung der Energiewende innovativ?"
In Forschungsprojekten zu Innovationen in der Entwicklung von Städten und Regionen wird oftmals bereits in einem ersten Schritt ex-ante definiert, was eigentlich aus der Sicht der Wissenschaft oder normativer Zielstellungen die zu untersuchenden Innovationen seien. Die Arbeitsgruppe „Regionale Steuerung der Energiewende in Nordostdeutschland: Innovationen im Planungssystem?“ der Akademie für Raumforschung und Landesplanung geht da zunächst anders vor. Sie will die Akteurinnen und Akteure der Energiewende selbst einschätzen lassen, welche Praktiken, Gesetze oder Verfahren sie als innovativ einschätzen.
In dieser grundsätzlichen Position wurden die Mitglieder der Arbeitsgruppe bestärkt, als sie sich am 7. November 2016 in den Räumen des IRS zu einem Workshop trafen, der zum Ziel hatte, sich mit Innovationsbegriffen in der Forschung zu befassen und auf das Handlungsfeld der regionalen Steuerung der Energiewende zu übertragen. Dazu stellte Prof. Dr. Oliver Ibert vom IRS die wesentlichen Erkenntnisse des DFG-geförderten InnoPlan-Projektes vor und Dr. Christian Eismann vom inter 3 Institut für Ressourcenmanagement stellte Erfahrungen aus der Begleitforschung zum BMBF-Förderschwerpunkt „Innovationsgruppen für ein Nachhaltiges Landmanagement“ zur Diskussion.
Die vom IRS-Wissenschaftler Dr. Ludger Gailing geleitete Arbeitsgruppe nahm sich die Definitionen und Konzeptideen der beiden Referenten anschließend zu Herzen und diskutierte sie anhand von innovativen Fällen regionaler Windkraftplanung, der Entwicklung von Energiekonzepten sowie von Formen der Öffentlichkeitsbeteiligung in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Dr. Petra Overwien von der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, die die Arbeitsgruppe gleichfalls leitet, stellte hierzu in einem weiteren Vortrag die Besonderheiten des Planungssystems heraus, die bei einer Analyse von Innovationen auf der regionalen Handlungsebene immer zu berücksichtigen seien. Hierzu zählten die Privilegierung der Windenergie mit Planungsvorbehalt im BauGB ebenso wie Vorgaben der Rechtsprechung für Konzentrationszonen für Windenergie.
Auf der Grundlage der diskutierten Innovationskonzepte und -praxisbeispiele wird die ARL-Arbeitsgruppe 2017 Fokusgruppen mit Praktikern der Energiewende in Nordostdeutschland durchführen und auswerten.