Direkt zum Inhalt

IIK Forum Planungsrecht 2021/2022

Der bisherige Leiter des IIK, Prof. Dr. Wilfried Erbguth (Rostock), hat die Leitung Ende 2019 an Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner (Bonn) übergeben. Als Stellvertreterin ist weiterhin Prof. Susan Grotefels (Münster) aktiv. Zudem wurde als Nachfolger des bisherigen Geschäftsführers Dr. Andreas Stefansky (Friedberg/He) PD Dr. Armin von Weschpfennig (Bonn) berufen.

Als neue Mitglieder hinzugekommen sind Frau Dr. Andrea Edenharter, Professorin an der Fernuniversität Hagen, Herr Dr. Jens. Wahlhäuser, Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Prof. Dr. Christoph Külpmann, Richter am Bundesverwaltungsgericht sowie Prof. Dr. Gerd Hager, Regionalverband Mittlerer Oberrhein.

Das Forum hat sich für die künftige Arbeitsperiode zum Ziel gesetzt, sich thematisch mit anderen Gremien der Akademie stärker zu vernetzen. Juristisch geprägte Diskussion der verschiedenen Gremien sollen damit unterstützt und deren Impact befördert werden. Zugleich soll dadurch die Sichtbarkeit des IIK erhöht werden. Insbesondere sollen in den Jahren 2021 und 2022 zwei Themenkomplexen aufgegriffen werden:

1. Zukunft des Planungsrechts 

  • Zum einen will der IIK das Thema des 2019 ins Leben gerufenen Arbeitskreises „Zukunft der Planung“ juristisch aufgreifen. Mit der Frage nach den Entwicklungsperspektiven der Planung verbinden sich jene nach der Zukunft des Planungsrechts und der künftigen Rolle rechtlicher Instrumente für die Entwicklung des Raums. Konkret ist für die erste Jahreshälfte 2021 ein Workshop vorgesehen, der einerseits Impulse des Arbeitskreises „Zukunft der Planung“ verarbeiten und andererseits das deutsche Planungssystem rechtsvergleichend mit den Planungssystemen anderer europäischer Staaten kontrastieren soll. Dieser Workshop soll zugleich ein Abschiedssymposium für den bisherigen Leiter Wilfried Erbguth werden.

2. Das Planungsrecht der Transformationsprozesse

  • Transformationsprozesse wie jener, den der WBGU zuletzt als „Landwende im Anthropozän“ umschrieben hat, werfen grundlegende juristische Fragen auf. Bereits das geltende Recht avisiert ökologische Transformationsprozesse vielfältiger Art. Ähnlich dürfte das Planungsrecht auch für künftige Transformationen ein Schlüsselinstrument darstellen, das die Transformationen lenken, zugleich aber die Einhaltung rechtlicher Grenzen sicherstellen muss. Vor diesem Hintergrund ist die Fragestellung des Arbeitskreises „Nachhaltige Raumentwicklung für die große Transformation“, dessen Ergebnisse 2021 publiziert werden sollen, auch für den IIK Forum Planungsrecht von großer Bedeutung.

Unabhängig von diesen beiden Fragestellungen will der IIK auch weiterhin kurzfristige Stellungnahmen zu geplanten Gesetzesvorhaben und aktuellen Entwicklungen abgeben und so am politischen Prozess partizipieren. Mit Blick auf die Bundestagswahlen im kommenden Jahr soll hier der dritte Arbeitsschwerpunkt der beiden kommenden Jahre liegen