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Energiewende zwischen Planung und Umsetzung

© Thaut Images – fotolia.comRichtungswechsel in der Politik sind vom Grundsatz her nicht übermäßig ungewöhnlich. In Bezug auf die Frage nach der Nutzung von Atomenergie hat die schwarz-gelbe Koalition allerdings, im Zuge der Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011, einen markanten Richtungswechsel vollzogen: Bis 2022 soll der stufenweise Atomausstieg erfolgen und der Anteil erneuerbarer Energien drastisch erhöht werden. Die Energiewende stellt damit eine entscheidende Herausforderung dar, deren Ziele national aufgestellt wurden, deren Umsetzung aber auf Länderebene und letztendlich auf lokaler Ebene erfolgen muss – und entsprechend große Virulenz für die Raumplanung besitzt. Vor diesem Hintergrund rückte die Landesarbeitsgemeinschaft Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland den Stand der Energiewende in den drei Bundesländern bei der 123. Sitzung am 17. Juni 2013 in Frankfurt am Main in den Fokus.

Keine Energiewende ohne Netzausbau

Zur effektiven Nutzung erneuerbarer Energien muss der Netzaufbau auf nationaler Ebene vorangetrieben werden, was Dr. Jörg Fromme von der TU Dortmund in einem einführenden Vortrag beschrieb. Dabei ist es jedoch auch entscheidend, die Ausbauarten, -flächen und -ziele genauer zu definieren und aufeinander abzustimmen, um die Korridore zur Trassenführung zu präzisieren. Genau hier besteht aber erhebliches Abstimmungs- und Konfliktpotenzial. Experten sind sich einig, dass neben der Asymmetrie zwischen dem Ausbau von erneuerbaren Energien und dem Nachhinken der Infrastruktur eine weitere Herausforderung in der Energiespeicherung der stark fluktuierenden erneuerbaren Energien liegt: Wie kann es gelingen, die Erzeugung von Wind- und Solarenergie mit dem Verbrauch in Einklang zu bringen? Zu viel produzierte erneuerbare Energie „verpufft“ bereits jetzt, weil sie weder gespeichert noch in die Verbrauchszentren transportiert werden kann. Neben diesen übergreifenden Problemstellungen stellte Fromme dar, dass die Bundesländer bisher jeweils bestimmte eigene Ziele und Strategien zur Umsetzung verfolgen. Damit werde jedoch kein umfassender, koordinierter Ansatz praktiziert.

Hessen/Rheinland-Pfalz/Saarland auf dem Weg

Diese Entwicklungen spiegeln sich auch in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland wider. Mitarbeiter der betroffenen Ministerien aus den drei Bundesländern gaben Einblicke in die Zielsetzungen und den Stand der Energiewende: Das Bundesland Hessen hat es sich zum Ziel gesetzt, bis 2050 vollständig auf erneuerbare Energien umzustellen. Um dies auch gesetzlich zu verankern, hat die Hessische Landesregierung ein Hessisches Energiezukunftsgesetz entworfen und in den Landtag eingebracht. Es befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren. Rheinland-Pfalz wiederum will bereits bis zum Jahr 2030 die Marke von 100 Prozent erneuerbare Energien erreichen. Im Bereich Windkraft ist ein starker Anstieg der gebauten Anlagen zu verzeichnen, Wasserkraft und Biomasse sind dagegen (bisher) mengenmäßig nicht entscheidend. Das Saarland hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 mindestens 80 Prozent des Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Diese Absichten werden weiterhin verfolgt, haben aber in ihrer Dynamik seit dem schwarz-roten Regierungswechsel abgenommen. In den kommunalen Flächennutzungsplänen nehmen Windkraftgebiete und Flächen für Photovoltaik zunehmend Raum ein, ohne dass damit aber eine Gesamtstrategie des Landes verbunden wäre. Planerische Handlungsmöglichkeiten stoßen hart auf markwirtschaftlich orientierte Gewinninteressen – der Einfluss der Planung ist hier nur eingeschränkt gegeben.

In der Diskussion wurden vor allem die in den Vorträgen aufgezeigten Konflikte aufgegriffen, insbesondere die fehlende Gesamtsteuerung sowie der Abstimmungs- und Koordinierungsbedarf. Es wurde deutlich, wie komplex und widersprüchlich die derzeitigen Entwicklungen ablaufen. Ein wesentlicher Grund dafür sind die verschiedenen kommunalen, Länder- und nationalen Interessen, die sich jeweils ergänzen, aber auch ausschließen beziehungsweise konterkarieren können. Dies äußerten insbesondere die Teilnehmenden der Sitzung, die sich nicht alltäglich und in der Tiefe mit dem Thema beschäftigen. Zwar ist man sich der vielfältigen Diskussionen rund um die Energiewende auf nationaler Ebene bewusst, wie stark die Energiewende aber von den einzelnen Bundesländern und von privaten Investoren abhängt, wird weit weniger thematisiert.

Keine Akzeptanz vom Bürger?

Ein für die meisten unerwartetes Ergebnis zeigten auch die Ausführungen von PD Dr. Gundula Hübner von der Universität Halle-Wittenberg zur lokalen Akzeptanz von Stromleitungstrassen. Allgemein liegt die Vermutung nahe, dass Bürger wenig Akzeptanzbereitschaft zeigen, wenn Stromleitungstrassen entlang ihrer Siedlung geführt werden – wie verschiedene Medienberichte zu einzelnen Bürgerinitiativen suggerieren. Eine von Hübner vorgestellte Studie aus Schleswig-Holstein, in der betroffene Anwohner zu einer Trassenplanung befragt wurden, ergab jedoch, dass diese Bürger die geplante Maßnahme befürworten. Wichtig für künftige Entwicklungen seien besonders eine Professionalisierung der Partizipation und eine Beschleunigung von Planungsprozessen. Ein generelles Ablehnen des Neubaus von Stromleitungstrassen ist damit nicht gegeben.

Zum jetzigen Zeitpunkt werfen die Energiewende und deren Umsetzung, insbesondere auf kleinräumiger Ebene, noch viele Fragen auf. Der Blick auf den unterschiedlichen Stand in Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland macht eines deutlich: Auch wenn die Energiewende von der Bundesregierung beschlossen worden ist, so ist sie doch nicht als nationales Unterfangen zu verstehen, sondern muss jeweils regional unterschiedlich beleuchtet werden. Außerdem hat die Sitzung gezeigt, dass viele Prozesse weniger koordiniert ablaufen, als es notwendig wäre. Die Energiewende ist damit ein Thema, das die Landesarbeitsgemeinschaft nicht zum letzten Mal beschäftigt hat.