Der Umgang mit Risiken, die mit raumrelevanten Natur- und Technikgefahren verbunden sind, gewinnt in der Gesellschaft wie in der Raumplanung an Bedeutung. Über das Ziel der Sicherung der Daseinsvorsorge wie auch durch direkte programmatische Vorgaben (z. B. Nachhaltigkeit, Hochwasserschutz) ist die Raumplanung im Bereich „Risiko“ grundsätzlich den Schutzgütern und der Vulnerabilität eines Raumes bzw. der Betroffenheit verpflichtet. Raumplanung eröffnet wichtige Handlungsmöglichkeiten zur Reduzierung der Verwundbarkeit und zur Erhöhung des Bewältigungspotenzials.
Der Arbeitskreis, der auch auf bisherigen Aktivitäten der Akademie zum Thema aufbauen konnte, analysierte Ziele, Mittel und Verfahren der aktuell bestehenden formellen und informellen Handlungsnormen und untersuchte sie hinsichtlich ihrer Nutzbarkeit für das Risikomanagement in der Raumplanung. Thematisiert wurden dabei sowohl Planung im Außenbereich als auch im Bestand, bezogen auf ursächlich unterschiedliche Risiken und in unterschiedlichen Regionen. Risikokommunikation und Risk Governance stellten weitere Arbeitsfelder des Arbeitskreises dar – denn die Art und Weise, wie der Umgang mit Risiken organisiert ist, hat Auswirkungen auf die Verwundbarkeit der Gesellschaft. Entsprechend sollten sowohl Fragen der Koordination zwischen Raumplanung, Fachplanungen und Katastrophenschutz als auch die Kommunikation zwischen Entscheidungsträgern und betroffener Öffentlichkeit betrachtet werden und somit die Rolle der Raumplanung im sog. Risikokreislauf untersucht werden.
Die Arbeitsergebnisse wenden sich in erster Linie an die in Raumordnung und Bauleitplanung praktisch Tätigen. Ergebnisse des Arbeitskreises sollen vor allem Handlungsempfehlungen und Verfahrensvorschläge sein. Die entsprechende Publikation, das Arbeitsmaterial der ARL 357, ist 2011 erschienen.